Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 17.11.2005

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   LG Berlin, 17.11.2005 - (512) 68 Js 451/05 KLs (42/05)   

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https://dejure.org/2005,24893
LG Berlin, 17.11.2005 - (512) 68 Js 451/05 KLs (42/05) (https://dejure.org/2005,24893)
LG Berlin, Entscheidung vom 17.11.2005 - (512) 68 Js 451/05 KLs (42/05) (https://dejure.org/2005,24893)
LG Berlin, Entscheidung vom 17. November 2005 - (512) 68 Js 451/05 KLs (42/05) (https://dejure.org/2005,24893)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • aufrecht.de

    Strafurteil in Sachen "Wettskandal"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • spiegel.de (Pressebericht, 17.11.2005)

    Haft für Hoyzer: Ein Urteil, auf das niemand gewettet hätte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesliga-Wettskandal: Ehemaliger Schiedsrichter Robert Hoyzer zu 2 Jahren und 5 Monaten Haft verurteilt - Landgericht Berlin fällt Urteil gegen den ehemaligen Fußballschiedsrichter Robert Hoyzer u. a.

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wettskandal-Fall

    § 263 Abs. 1 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
    Betrug / Täuschung: Abgrenzung zwischen konkludenter Erklärung und Täuschung durch Unterlassen; Irrtum: Abgrenzung zum Nichtwissen; konkrete Vermögensgefährdung als Vermögensschaden; Mittäterschaft: Abgrenzung zur Beihilfe

  • aufrecht.de (Kurzanmerkung)

    Wettskandal

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JuS 2006, 567
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Bochum, 14.04.2014 - 13 KLs 6/13

    Ante Šapina

    Am 28.01.2005 wurde er wegen des Verdachts des Wettbetruges in dem sogenannten "I-Verfahren" festgenommen und kam in Untersuchungshaft bis zur Verkündung des Urteils am 17.11.2005, in dem gegen den Angeklagten wegen Betruges in zehn Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verhängt wurde.

    Das Landgericht Berlin verurteilte den Angeklagten in dem Verfahren (512) 68 Js 451/05 Kls (42/05) am 17.11.2005 wegen Betruges in 10 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten.

    Zudem hat die Kammer zu seinen Gunsten auch nicht unberücksichtigt gelassen, dass er mit dem Widerruf der Bewährung für die noch nicht erlassene Restfreiheitsstrafe von fast 1 ½ Jahren aus dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 17.11.2005 rechnen muss.

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LG Berlin, Entscheidung vom 17. November 2005 - 512 KLs 42/05 (https://dejure.org/)
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