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   BGH, 06.07.2010 - 4 StR 555/09   

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https://dejure.org/2010,1422
BGH, 06.07.2010 - 4 StR 555/09 (https://dejure.org/2010,1422)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2010 - 4 StR 555/09 (https://dejure.org/2010,1422)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2010 - 4 StR 555/09 (https://dejure.org/2010,1422)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 202a StGB; § 152a StGB; § 263a StGB
    Skimming kein Ausspähen von Daten; gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion; gewerbs- und bandenmäßiger Computerbetrug

  • lexetius.com
  • damm-legal.de

    § 202 a Abs. 1 StGB
    Datensätze und PIN einer EC-Karte an Geldautomaten abschöpfen, erfüllt nicht den Tatbestand des "Ausspähens von Daten”, bleibt aber auch nicht straflos / Skimming

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 202a Abs 1 StGB
    Ausspähen von Daten: Auslesen der auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte gespeicherten Daten

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit nach § 202a Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) durch bloßes Auslesen der auf einem Magnetstreifen einer Zahlungskarte mit Garantiefunktion gespeicherten Daten hinsichtlich der Herstellung von Kartendubletten anhand dieser Daten; Ausspähen von Daten durch Anbringen ...

  • rewis.io

    Ausspähen von Daten: Auslesen der auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte gespeicherten Daten

  • ra.de
  • rewis.io

    Ausspähen von Daten: Auslesen der auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte gespeicherten Daten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 202a Abs. 1; StGB § 202a Abs. 2
    Strafbarkeit nach § 202a Abs. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ) durch bloßes Auslesen der auf einem Magnetstreifen einer Zahlungskarte mit Garantiefunktion gespeicherten Daten hinsichtlich der Herstellung von Kartendubletten anhand dieser Daten; Ausspähen von Daten durch Anbringen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Auslesen von Zählkarten/Ausspähen von Daten

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Auslesen einer Kreditkarte ist kein Ausspähen von Daten gem. § 202a StGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 2440
  • NStZ 2011, 154
  • StV 2011, 17
  • MMR 2010, 711
  • JR 2010, 497
  • JuS 2010, 1030
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.05.2005 - 3 StR 425/04

    Ausspähen von Daten; Computerbetrug (gewerbsmäßiges Handeln); Urteilsformel;

    Auszug aus BGH, 06.07.2010 - 4 StR 555/09
    Erforderlich ist, dass der Verfügungsberechtigte - hier das Unternehmen, das die Zahlungskarte mit Garantiefunktion ausgegeben hat (vgl. BGH, Urt. vom 10. Mai 2005 - 3 StR 425/04, NStZ 2005, 566) - Vorkehrungen getroffen hat, um den Zugriff auf die auf dem Magnetstreifen der Zahlungskarte gespeicherten Daten auszuschließen oder wenigstens nicht unerheblich zu erschweren (vgl. BTDrucks. 16/3656 aaO; Fischer StGB 57. Aufl. § 202 a Rdn. 8 jeweils m.w.N.).

    b) Auf Anfragebeschluss des Senats hat der 3. Strafsenat seine entgegenstehende, dem Urteil vom 10. Mai 2005 - 3 StR 425/04 (NStZ 2005, 566) zu Grunde liegende Rechtsprechung aufgegeben.

  • BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03

    Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei

    Auszug aus BGH, 06.07.2010 - 4 StR 555/09
    Diese wird nicht durch Lesen der Daten aus dem Magnetstreifen ermittelt, sondern mit dem Triple-DES-Algorithmus, einem 128-Bit-Schlüssel, aus der auf dem Magnetstreifen gespeicherten Kontonummer, der Kartenfolgenummer und der jeweiligen Bankleitzahl des Karten ausgebenden Instituts - nunmehr ausschließlich online (vgl. Gößmann aaO) - errechnet und mit der vom Benutzer des Geldautomaten eingegebenen PIN verglichen (vgl. BGH, Urt. vom 5. Oktober 2004 - XI ZR 210/03, BGHZ 160, 308, 311; Gößmann aaO; Koch/Vogel in Langenbucher/Gößmann/Werner Zahlungsverkehr § 5 Rdn. 10).
  • BGH, 14.01.2010 - 4 StR 93/09

    Ausspähen von Daten beim Auslesen von Daten, die auf dem Magnetstreifen einer

    Auszug aus BGH, 06.07.2010 - 4 StR 555/09
    Diese Strafbarkeitsvoraussetzungen werden beim Auslesen der auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte gespeicherten Daten mittels eines am Einzugslesegerät eines Geldautomaten angebrachten weiteren Lesegeräts (sog. Skimming), um mit den erlangten Daten in der ursprünglichen Form den Magnetstreifen einer Kartendublette zu beschreiben, nicht erfüllt (Senatsbeschluss vom 14. Januar 2010 - 4 StR 93/09; NStZ 2010, 275).
  • BGH, 21.07.2015 - 1 StR 16/15

    Ausspähen von Daten (Überwinden einer Zugangssicherung: Begriff der

    Dies sind nur solche, bei denen der Verfügungsberechtigte durch seine Sicherung sein Interesse an der Geheimhaltung der Daten dokumentiert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 4 StR 555/09, NStZ 2011, 154).

    Die Zugangssicherung im Sinne von § 202a Abs. 1 StGB muss darauf angelegt sein, den Zugriff Dritter auf die Daten auszuschließen oder wenigstens nicht unerheblich zu erschweren (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 4 StR 555/09, NStZ 2011, 154; LK-StGB/Hilgendorf, StGB, § 202a Rn. 30; MüKo-StGB/Graf, StGB, § 202a Rn. 35; Rübenstahl/Debus, NZWiSt 2012, 129, 131).

  • BGH, 27.07.2017 - 1 StR 412/16

    Datenveränderung (Verändern von Daten: Voraussetzungen, hier: Hinzufügen von

    Geschützt sind Daten durch die Vorschrift aber nur dann, wenn der Verfügungsberechtigte das Interesse an ihrer Geheimhaltung durch besondere Sicherungsvorkehrungen dokumentiert hat (BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2015 - 1 StR 16/15, NStZ 2016, 339 und vom 6. Juli 2010 - 4 StR 555/09, NStZ 2011, 154; Valerius in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 202a Rn. 19; BeckOK-StGB/Weidermann, § 202a Rn. 13; kritisch zur Dokumentation des Geheimhaltungsinteresses durch Sicherung, Dietrich NStZ 2011, 247).

    Darunter fallen insbesondere Schutzprogramme, die geeignet sind, unberechtigten Zugriff auf die auf einem Computer abgelegten Daten zu verhindern, und die nicht ohne fachspezifische Kenntnisse überwunden werden können und den Täter zu einer Zugangsart zwingen, die der Verfügungsberechtigte erkennbar verhindern wollte (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2010 - 4 StR 555/09, NStZ 2011, 154 Rn. 6 und vom 21. Juli 2015 - 1 StR 16/15, NStZ 2016, 339 Rn. 8 f., jeweils mwN; BT-Drucks. 16/3656 S. 10; MünchKomm-StGB/Graf, 3. Aufl., § 202a Rn. 35 ff. mwN).

  • BGH, 13.05.2020 - 5 StR 614/19

    Ausspähen von Daten (besondere Sicherung gegen unberechtigten Zugriff;

    Durch die Sicherung muss der Berechtigte sein spezielles Interesse an der Geheimhaltung dokumentieren (vgl. BT-Drucks. 16/3656 S. 10; BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2017 - 1 StR 412/16, NStZ 2018, 401, 403; vom 21. Juli 2015 - 1 StR 16/15, NStZ 2016, 339, 340; vom 6. Juli 2010 - 4 StR 555/09, NStZ 2011, 154, jeweils mwN).
  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 419/10

    Verbrechensverabredung (Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit); Mittäterschaft

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfüllt das Auslesen der auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte (EC-Karte) gespeicherten Daten mittels eines am Einzugslesegerät eines Geldautomaten angebrachten weiteren Lesegeräts nicht den Tatbestand des § 202a Abs. 1 StGB (BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 - 4 StR 93/09, NStZ 2010, 275; vom 6. Juli 2010 - 4 StR 555/09, BGHR StGB § 202a Ausspähen 1).

    Der Senat hat auf Anfrage des 4. Strafsenats (BGH, Beschluss vom 18. März 2010 - 4 StR 555/09, NStZ 2010, 509) seine frühere entgegenstehende Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - 3 StR 425/04, NStZ 2005, 566) aufgegeben (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 3 ARs 7/10).

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - U (Kart) 2/11

    Deutsche Telekom AG zur Zahlung von 41 Millionen verurteilt

    § 202 a StGB ist - anders als die Beklagte meint - jedenfalls deshalb nicht erfüllt, weil es an einer "Überwindung der Zugangssicherung" fehlt (vgl. BGH, MMR 2010, 711).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2011 - U (Kart) 1/06
    § 202 a StGB ist - anders als die Klägerin meint - jedenfalls deshalb nicht erfüllt, weil es an einer "Überwindung der Zugangssicherung" fehlt (vgl. BGH, MMR 2010, 711).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2013 - U (Kart) 37/12

    Nachforderung eines Entgelts für die Bereitstellung von Teilnehmerdaten von

    § 202 a StGB ist -anders als die hiesige Klägerin meintjedenfalls deshalb nicht erfüllt, weil es an einer "Überwindung der Zugangssicherung" fehlt (vgl. BGH, Beschluss v. 6.7.2010 -4 StR 555/09, NStZ 2011, 154 f. = MMR 2010, 711, Rzn. 4 ff.).
  • AG Jülich, 17.01.2024 - 17 Cs 55/23
    Es genügt, dass der Täter durch die Schutzvorkehrung zu einer Zugangsart gezwungen wird, die der Verfügungsberechtigte erkennbar verhindern wollte (BGH, Beschl. v. 06.07.2010 - 4 StR 555/09 -, Rn. 6, juris = BeckRS 2010, 18206).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2011 - U (Kart) 9/06

    Zulässige Höhe der Kosten für die Überlassung von Teilnehmerdaten eines Anbieters

    § 202 a StGB ist - anders als die Beklagte meint - jedenfalls deshalb nicht erfüllt, weil es an einer "Überwindung der Zugangssicherung" fehlt (vgl. BGH, MMR 2010, 711).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2013 - U (Kart) 27/12

    Nachforderung eines Entgelts für die Bereitstellung von Teilnehmerdaten von

    Insbesondere fehlt es an einer nach § 202 a StGB tatbestandlichen "Überwindung der Zugangssicherung" (vgl. BGH, MMR 2010, 711).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - U (Kart) 1/11

    Zulässige Höhe der Kosten für die Überlassung von Teilnehmerdaten eines Anbieters

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2013 - U (Kart) 19/12

    Nachforderung eines Entgelts für die Bereitstellung von Teilnehmerdaten von

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2011 - U (Kart) 3/10

    Zulässige Höhe der Kosten für die Überlassung von Teilnehmerdaten eines Anbieters

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2013 - U (Kart) 20/12

    Nachforderung eines Entgelts für die Bereitstellung von Teilnehmerdaten von

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2013 - U (Kart) 26/12

    Nachzahlungsbegehren einer Teilnehmernetzbetreiberin bzgl. des Entgelts für die

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - U (Kart) 6/11

    Zulässige Höhe der Kosten für die Überlassung von Teilnehmerdaten eines Anbieters

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - U (Kart) 7/11

    Zulässige Höhe der Kosten für die Überlassung von Teilnehmerdaten eines Anbieters

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