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   BGH, 24.09.2009 - 4 StR 347/09   

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https://dejure.org/2009,2716
BGH, 24.09.2009 - 4 StR 347/09 (https://dejure.org/2009,2716)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2009 - 4 StR 347/09 (https://dejure.org/2009,2716)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2009 - 4 StR 347/09 (https://dejure.org/2009,2716)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 340 Abs. 1, Abs. 3 StGB; § 223 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4 StGB; § 32 StGB; § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO
    Gefährliche Körperverletzung im Amt; Notwehr (Nothilfe; Fußtritte eines Polizeibeamten; Gebotenheit; Unverhältnismäßigkeit): Zuständigkeit des Revisionsgericht für die sofortige Beschwerde in Kostensachen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen eine unterbliebene Verurteilung eines Polizisten wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt; Wertung eines beschuhten Fußes als "gefährliches Werkzeug"

  • Judicialis

    StGB § 224 Abs. 1; ; StGB § 340 Abs. 1; ; StGB § 340 Abs. 3

  • ra.de
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beschuhter Fuß als gefährliches Werkzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen eine unterbliebene Verurteilung eines Polizisten wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt; Wertung eines beschuhten Fußes als "gefährliches Werkzeug"

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen eine unterbliebene Verurteilung eines Polizisten wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt; Wertung eines beschuhten Fußes als "gefährliches Werkzeug"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (4)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Tritte in den Bauch als das Leben gefährdende Behandlung (Dr. Daniel H. Heinke; HRRS 9/2010, 428)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 224, 340 StGB
    Schuh am Fuß als gefährliches Werkzeug i.S.v. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Prof. Dr. Mark A. Zöller; ZJS 5/2010, 671)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Gefährliche Körperverletzung im Amt; Der "beschuhte Fuß"

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Aktuelle Entscheidungen zur gefährlichen Körperverletzung

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 151
  • NStZ-RR 2010, 34
  • JuS 2010, 648
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81

    Erfüllung des Tatbestandes des § 250 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) bei

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - 4 StR 347/09
    Die potentielle Gefährlichkeit eines Gegenstandes im Einzelfall reicht aus, ohne dass es darauf ankommt, ob dessen Einsatz gegen den Körper des Opfers tatsächlich erhebliche Verletzungen hervorgerufen hat (BGHSt 30, 375, 377; vgl. auch Fischer StGB 56. Aufl. § 224 Rdn. 9 m.w.N.).

    Ob ein Schuh am Fuß des Täters in diesem Sinne als gefährliches Werkzeug anzusehen ist, lässt sich nur nach den Umständen des Einzelfalles entscheiden (BGHSt 30, 375, 376; BGHR StGB § 223 a Abs. 1 Werkzeug 3).

  • BGH, 25.11.2008 - 4 StR 414/08

    Zuständigkeit für sofortige Beschwerden gegen die dem Angeklagten in dem Urteil

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - 4 StR 347/09
    Eine Zuständigkeit des Revisionsgerichts gemäß § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO besteht insoweit nur, wenn es zugleich über eine vom Beschwerdeführer eingelegte Revision zu entscheiden hat, weil nur in diesem Fall der erforderliche enge Zusammenhang zwischen beiden Rechtsmitteln besteht (Senat, Beschlüsse vom 25. November 2008 - 4 StR 414/08 und vom 21. März 2006 - 4 StR 110/05).
  • BGH, 07.12.2006 - 2 StR 470/06

    Urteilsgründe (Weitschweifigkeit; Revisionsfestigkeit); Misshandlung von

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - 4 StR 347/09
    Erforderlich ist dazu regelmäßig, dass es sich entweder um einen festen, schweren Schuh handelt oder dass mit einem 'normalen Straßenschuh' mit Wucht oder zumindest heftig dem Tatopfer in das Gesicht oder in andere besonders empfindliche Körperteile getreten wird (BGH, jew. aaO; vgl. auch BGH NStZ 1984, 328, 329; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06).
  • BGH, 24.09.1987 - 1 StR 458/87

    Gefährliche Körperverletzung durch Schlagen "mit den beschuhten Füßen" -

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - 4 StR 347/09
    Ob ein Schuh am Fuß des Täters in diesem Sinne als gefährliches Werkzeug anzusehen ist, lässt sich nur nach den Umständen des Einzelfalles entscheiden (BGHSt 30, 375, 376; BGHR StGB § 223 a Abs. 1 Werkzeug 3).
  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83

    Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - 4 StR 347/09
    Erforderlich ist dazu regelmäßig, dass es sich entweder um einen festen, schweren Schuh handelt oder dass mit einem 'normalen Straßenschuh' mit Wucht oder zumindest heftig dem Tatopfer in das Gesicht oder in andere besonders empfindliche Körperteile getreten wird (BGH, jew. aaO; vgl. auch BGH NStZ 1984, 328, 329; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06).
  • BGH, 05.09.2006 - 4 StR 313/06

    Ledergürtel als gefährliches Werkzeug

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - 4 StR 347/09
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Werkzeug "gefährlich" im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, wenn es nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. nur BGH NStZ 2007, 95).
  • BGH, 21.03.2006 - 4 StR 110/05

    (Keine) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer weiteren

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - 4 StR 347/09
    Eine Zuständigkeit des Revisionsgerichts gemäß § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO besteht insoweit nur, wenn es zugleich über eine vom Beschwerdeführer eingelegte Revision zu entscheiden hat, weil nur in diesem Fall der erforderliche enge Zusammenhang zwischen beiden Rechtsmitteln besteht (Senat, Beschlüsse vom 25. November 2008 - 4 StR 414/08 und vom 21. März 2006 - 4 StR 110/05).
  • BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11

    Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde;

    Gleiches gilt im Ergebnis insoweit, als die Jugendkammer nicht geprüft hat, ob eine nur nach ihrer einzelfallbezogen abstrakten Gefährlichkeit, nicht nach ihren konkreten Folgen zu beurteilende lebensgefährdende Behandlung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB (vgl. Fischer aaO § 224 Rn. 12 mwN) vorliegt, oder ob im Blick auf bei den Tritten nahe liegend von den Angeklagten getragene Schuhe gefährliche Werkzeuge gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2009 - 4 StR 347/09, NStZ 2010, 151 mwN) verwendet wurden.
  • LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21

    Tat in Dänischenhagen: Lebenslang für Zahnarzt nach Dreifachmord

    Ob er den diesbezüglichen Anforderungen des Gesetzes genügt, hängt dabei indes sowohl von der Festigkeit des Schuhs als auch von der Intensität des Trittes und der Empfindlichkeit der getroffenen Körperregion ab (vgl. BGHSt 30, 375 ff. sowie BGH, NStZ 2010, 151; NStZ-RR 2011, 337 f.).
  • BVerwG, 14.05.2019 - 2 WD 24.18

    Herabsetzung eines Soldaten im Dienstgrad als Ausgangspunkt der

    Es ist nicht festgestellt, dass der Soldat mit einem festen schweren Schuh oder mit einem normalen Straßenschuh mit Wucht oder zumindest heftig in das Gesicht oder einen besonders empfindlichen Körperteil des Geschädigten getreten hätte (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2009 - 4 StR 347/09 - NStZ 2010, 151 ).
  • OLG Nürnberg, 29.02.2012 - 1 St OLG Ss 292/11

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Verfahrensrüge der

    Durch die Ablehnung des Qualifikationstatbestandes des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, dessen Voraussetzungen nach den Feststellungen der Strafkammer nahe liegen (vgl. BGH, NStZ 2010, 151 m. Anm. Hecker, JuS 2010, 648, 650 m. zahlr. w.N. in Fn. 14; OLG Köln, NStZ 2011, 477, 478; Fischer, StGB, 59. Aufl. 2012 § 224 Rn. 9c), ist der Angeklagte aber nicht beschwert.
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