Rechtsprechung
   BGH, 08.06.2022 - 5 StR 406/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,17309
BGH, 08.06.2022 - 5 StR 406/21 (https://dejure.org/2022,17309)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2022 - 5 StR 406/21 (https://dejure.org/2022,17309)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2022 - 5 StR 406/21 (https://dejure.org/2022,17309)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,17309) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 239 StGB
    Potenzieller Fortbewegungswille als Schutzgut der Freiheitsberaubung (potenzielle persönliche Bewegungsfreiheit; tatbestandsausschließendes Einverständnis; List und Täuschung; Einführung der Versuchsstrafbarkeit; Verhältnis zur Nötigung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 239 StGB
    Freiheitsberaubung: Tatbestandsausschließendes Einverständnis

  • IWW

    § 239 Abs. 1, § ... 25 Abs. 2 StGB, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 161 StPO, § 261 StPO, § 29 Abs. 1 VwVfG, § 4 Abs. 1 Berliner IFG, § 239 Abs. 1 StGB, § 239 StGB, § 239 Abs. 2 StGB, § 240 StGB, § 22 StGB, § 123 StGB, Abs. 3 Nr. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, Abs. 3 Nr. 1, § 27 StGB, § 30 Abs. 2 StGB, § 264 StPO, 3 Nr. 1 StGB, §§ 3 ff. StGB, §§ 3, 9 StGB, § 237 Abs. 2 StGB, § 237 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Potentieller Fortbewegungswille als Bezugspunkt für ein tatbestandsausschließendes Einverständnis in eine Freiheitsberaubung; Erschleichen des Einverständnisses eines Betroffenen durch den Täter mit der Freiheitsentziehung durch List und Täuschung

  • rewis.io
  • bghst-wolterskluwer

    StGB § 239
    Potentieller Fortbewegungswille und Einverständnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239
    Bezugspunkt für ein tatbestandsausschließendes Einverständnis in eine Freiheitsberaubung im Sinne des §

  • rechtsportal.de

    StGB § 239
    Potentieller Fortbewegungswille als Bezugspunkt für ein tatbestandsausschließendes Einverständnis in eine Freiheitsberaubung; Erschleichen des Einverständnisses eines Betroffenen durch den Täter mit der Freiheitsentziehung durch List und Täuschung

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verschleppung zur Zwangsheirat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einverständnis in eine Freiheitsberaubung

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Potenzieller Fortbewegungswille als tatbestandsausschließendes Einverständnis bei einer Freiheitsberaubung

Besprechungen u.ä. (5)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Verpasste Chancen beim Tatbestand der Freiheitsberaubung

  • Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Plötzlich in Georgien-Fall

    § 239 StGB
    Freiheitsberaubung, j) Freiheitsdelikte, Materielles Strafrecht, Strafrecht BT

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    BGH entscheidet: Kein Tatbestandsausschließendes Einverständnis zur Freiheitsberaubung bei Täuschung oder List.

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Kein Tatbestandsausschließendes Einverständnis zur Freiheitsberaubung bei Täuschung oder List

  • recht-vertieft.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Kein Einverständnis in Freiheitsberaubung bei Täuschung über Reiseziel

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 67, 79
  • NJW 2022, 2422
  • NStZ 2022, 677
  • StV 2023, 666
  • JuS 2022, 1076
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 31.05.1960 - 1 StR 212/60
    Auszug aus BGH, 08.06.2022 - 5 StR 406/21
    Ob er seine Freiheitsbeschränkung überhaupt realisiert, ist danach ohne Belang (vgl. BGH, Urteile vom 31. Mai 1960 - 1 StR 212/60, BGHSt 14, 314, 316; vom 6. Dezember 1983 - 1 StR 651/83, BGHSt 32, 183, 188; LK/Schluckebier, StGB, 12. Aufl., § 239 Rn. 5; MüKoStGB/Wieck-Noodt, 4. Aufl., § 239 Rn. 3; siehe auch Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 239 Rn. 1 ff.; Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 239 Rn. 1).

    Sie ist vielmehr ein eigenständiges Delikt mit eigenen Voraussetzungen, das den Einzelnen umfassend vor der Entziehung seiner Fortbewegungsfreiheit schützen soll (vgl. BGH, Urteile vom 25. Februar 1993 - 1 StR 652/92, BGHR StGB § 239 Abs. 1 Freiheitsberaubung 2; vom 31. Mai 1960 - 1 StR 212/60, BGHSt 14, 314, 316; 22 23 24 siehe aber auch BGH, Urteil vom 15. Oktober 1981 - 4 StR 461/81, BGHSt 30, 235, 236).

  • BGH, 20.01.2005 - 4 StR 366/04

    Fahrlässige Tötung; Freiheitsberaubung mit Todesfolge auf andere Weise

    Auszug aus BGH, 08.06.2022 - 5 StR 406/21
    (1) Die Wertung des Landgerichts, die Geschädigte habe sich "jedenfalls" nicht entfernen können, solange das Auto in Bewegung war, und sei daher ihrer Bewegungsfreiheit beraubt gewesen, ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2005 - 4 StR 366/04, BGHR StGB § 239 Abs. 1 Freiheitsberaubung 9; vom 19. September 1991 - 1 StR 509/91, NStZ 1992, 33, 34).

    Angesichts ihrer Sitzposition im Auto zwischen zwei Angeklagten, ihrer durchgehenden Bewachung durch die Angeklagten, die bereit waren, Fluchtversuche - wie die Geschehnisse in Georgien belegen - mit roher Gewalt zu unterbinden (vgl. hierzu LK/Schluckebier, aaO Rn. 17; AnwKStGB/Zimmermann, aaO Rn. 7; MüKoStGB/Wieck-Noodt, aaO Rn. 26; Fischer, aaO Rn. 8), hätte sie sich weder bei kurzen Fahrtpausen noch bei einem verkehrsdingten Halt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20. Januar 2005 - 4 StR 366/04, BGHR StGB § 239 Abs. 1 Freiheitsberaubung 9) oder am Flughafen entfernen können.

  • BGH, 25.02.1993 - 1 StR 652/92

    Keine Freiheitsberaubung bei übelbedrohter Entfernungsmöglichkeit

    Auszug aus BGH, 08.06.2022 - 5 StR 406/21
    Sie ist vielmehr ein eigenständiges Delikt mit eigenen Voraussetzungen, das den Einzelnen umfassend vor der Entziehung seiner Fortbewegungsfreiheit schützen soll (vgl. BGH, Urteile vom 25. Februar 1993 - 1 StR 652/92, BGHR StGB § 239 Abs. 1 Freiheitsberaubung 2; vom 31. Mai 1960 - 1 StR 212/60, BGHSt 14, 314, 316; 22 23 24 siehe aber auch BGH, Urteil vom 15. Oktober 1981 - 4 StR 461/81, BGHSt 30, 235, 236).

    Nötig ist mithin, dass sich der Betroffene der Freiheitsentziehung und der Freiheitsentziehende über das Ausmaß und die Dauer der Freiheitsentziehung einig sind (vgl. für einen solchen Fall BGH, Urteil vom 25. Februar 1993 - 1 StR 652/92, BGHR StGB 27 28 § 239 Abs. 1 Freiheitsberaubung 2; siehe auch SKStGB/Wolters, aaO Rn. 9).

  • BGH, 06.12.1983 - 1 StR 651/83

    Mißbrauch - Schutzgut - Persönliche Bewegungsfreiheit

    Auszug aus BGH, 08.06.2022 - 5 StR 406/21
    Ob er seine Freiheitsbeschränkung überhaupt realisiert, ist danach ohne Belang (vgl. BGH, Urteile vom 31. Mai 1960 - 1 StR 212/60, BGHSt 14, 314, 316; vom 6. Dezember 1983 - 1 StR 651/83, BGHSt 32, 183, 188; LK/Schluckebier, StGB, 12. Aufl., § 239 Rn. 5; MüKoStGB/Wieck-Noodt, 4. Aufl., § 239 Rn. 3; siehe auch Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 239 Rn. 1 ff.; Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 239 Rn. 1).

    dd) Daraus folgt, dass ein im natürlichen Sinn zur Änderung seines Aufenthaltsorts fähiger Mensch (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. Dezember 1983 - 1 StR 651/83, BGHSt 32, 183, 188 f.; SKStGB/Wolters, 8. Aufl., § 239 Rn. 3) nur dann nicht seiner Freiheit im Sinne des § 239 StGB beraubt wird, wenn er (auch) damit einverstanden ist, dass er sich selbst dann nicht fortbewegen könnte, wenn er das wollte.

  • BGH, 15.12.2021 - 3 StR 441/20

    Urteil im sog. NSU-Verfahren auch hinsichtlich des Angeklagten André E. und damit

    Auszug aus BGH, 08.06.2022 - 5 StR 406/21
    Die insofern von der Generalstaatsanwaltschaft ausgemachten Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung liegen - was der Generalbundesanwalt schon in seiner Antragsschrift zutreffend dargelegt hat - nicht vor (vgl. zum eingeschränkten Prüfungsmaßstab nur BGH, Urteile vom 15. Dezember 2021 - 3 StR 441/20; vom 10. Juni 2021 - 5 StR 377/20).
  • BGH, 10.06.2021 - 5 StR 377/20

    Verwertbarkeit von Erkenntnissen einer gefahrenabwehrrechtlich zulässigen

    Auszug aus BGH, 08.06.2022 - 5 StR 406/21
    Die insofern von der Generalstaatsanwaltschaft ausgemachten Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung liegen - was der Generalbundesanwalt schon in seiner Antragsschrift zutreffend dargelegt hat - nicht vor (vgl. zum eingeschränkten Prüfungsmaßstab nur BGH, Urteile vom 15. Dezember 2021 - 3 StR 441/20; vom 10. Juni 2021 - 5 StR 377/20).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 08.06.2022 - 5 StR 406/21
    Auf dieser Grundlage ist der Senat nicht in der Lage, die für eine strafprozessuale Verwendung (§ 161 StPO) und Verwertung (§ 261 StPO) anderweitig erhobener Beweismittel grundsätzlich erforderliche Rechtmäßigkeit der gefahrenabwehrrechtlichen Sicherstellung des Mobiltelefons zu überprüfen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 83).
  • BGH, 15.10.1981 - 4 StR 461/81

    Verhältnis der versuchten Freiheitsberaubung zur versuchten Nötigung -

    Auszug aus BGH, 08.06.2022 - 5 StR 406/21
    Sie ist vielmehr ein eigenständiges Delikt mit eigenen Voraussetzungen, das den Einzelnen umfassend vor der Entziehung seiner Fortbewegungsfreiheit schützen soll (vgl. BGH, Urteile vom 25. Februar 1993 - 1 StR 652/92, BGHR StGB § 239 Abs. 1 Freiheitsberaubung 2; vom 31. Mai 1960 - 1 StR 212/60, BGHSt 14, 314, 316; 22 23 24 siehe aber auch BGH, Urteil vom 15. Oktober 1981 - 4 StR 461/81, BGHSt 30, 235, 236).
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    Auszug aus BGH, 08.06.2022 - 5 StR 406/21
    Dazu wäre er aber im Rahmen seines Revisionsvortrags verpflichtet gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 328; vom 23. Februar 2010 - 4 StR 599/09, BGHR StPO § 338 Nr. 8 Akteneinsicht 2).
  • BGH, 31.01.1967 - 5 StR 659/66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.06.2022 - 5 StR 406/21
    Für den Flug nach Georgien selbst liegt dies auf der Hand (vgl. auch BGH, Beschluss vom 31. Januar 1967 - 5 StR 659/66, BGHSt 21, 188).
  • BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09

    Rüge der unvollständigen Akteneinsicht in TÜ-Protokolle; wesentliche Beschränkung

  • BGH, 06.02.1997 - 1 StR 527/96

    Wohnungsbesuch durch polizeilichen Scheinaufkäufer - § 110a Abs. 2 StPO,

  • BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91

    Freiheitsberaubung - Autofahrt - Beleidigung - Sexuelle Selbstbestimmung -

  • BVerfG, 01.07.2004 - 2 BvR 568/04

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Straftatbestandes

  • BGH, 18.04.2023 - 3 StR 489/22

    EncroChat; Antrag auf Aussetzung des Revisionsverfahrens wegen

    Soweit beispielsweise vorgebracht wird, verschiedene Unterlagen hätten bei dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. März 2022 in dem Verfahren 5 StR 457/21 (BGHSt 67, 29) noch nicht berücksichtigt werden können, ergibt sich deren näherer Inhalt aus dem Revisionsvorbringen nicht (s. zur Darlegungspflicht allgemein etwa BGH, Urteil vom 8. Juni 2022 - 5 StR 406/21, NJW 2022, 2422 Rn. 15 ff. mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht