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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.02.2004 - II-10 WF 23/03   

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https://dejure.org/2004,9454
OLG Düsseldorf, 11.02.2004 - II-10 WF 23/03 (https://dejure.org/2004,9454)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.02.2004 - II-10 WF 23/03 (https://dejure.org/2004,9454)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - II-10 WF 23/03 (https://dejure.org/2004,9454)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Kostenfestsetzungsbeschlusses hinsichtlich des Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für dessen Erlass; Auswirkungen des Nachweises einer vollständigen und vorbehaltlosen Zahlung der zur Festsetzung beantragten Kosten durch ...

  • Judicialis

    ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 567 Abs. 2 Nr. 2; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; RPflG § 104 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses für den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2004, 321
  • JurBüro 2004, 321
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 247/03

    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Auch im Kostenfestsetzungsverfahren muß das Rechtsschutzinteresse des Antragstellers gegeben sein (OLG Düsseldorf JurBüro 2004, 321; OLG Frankfurt am Main OLGR 1994, 24; Zöller/Herget, aaO Stichwort "Rechtsschutzbedürfnis").
  • KG, 20.01.2020 - 19 W 158/19

    Beachtlichkeit des Erfüllungseinwands im Kostenfestsetzungsverfahren

    Die Entscheidung des OLG Celle überzeugt auch deshalb nicht, weil es den materiell-rechtlichen Einwand als einen Unterfall des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses ansieht (so auch OLG Celle v. 26.11.2018, 2 W 221/18; MüKo-Schulz, ZPO 5. A., § 103 ZPO Rn. 36; OLG Düsseldorf v. 11.2.2004, 10 WF 23/03) und anscheinend meint, dass bei einer nicht vollständigen Zahlung das gesamte Titulierungsinteresse fortbesteht.

    Zumeist ist es auch so, dass ein Gläubiger nach Erfüllung der Hauptforderung den Kostenfestsetzungsantrag insgesamt zurücknimmt und damit auf Zinsen verzichtet (so beispielhaft in dem Fall von OLG Düsseldorf v. 11.2.2004, 10 WF 23/03).

  • OLG Celle, 26.11.2018 - 2 W 221/18

    Kostenfestsetzung

    Vor diesem Hintergrund konnte die Verfügungsbeklagte kein schutzwürdiges Interesse mehr am Erlass eines zur Vollstreckung geeigneten Titels haben (siehe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Februar 2004, Aktenzeichen II-10 WF 23/03, 10 W 23/03, zitiert nach juris Rn. 2).
  • OLG Dresden, 19.02.2018 - 10 W 30/18

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit bei neben Intervention

    Die dortige Anmerkung in Rn. 21 zum Punkt "Rechtsschutzbedürfnis" bezieht sich eindeutig - wie auch ein Blick in die bei 'Zöller' zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 11. Februar 2004 - 10 WF 23/03 - JurBüro 2004, 321) gezeigt hätte - nicht auf den vorliegenden, sondern auf den Fall, dass der Schuldner nach Erhalt des Kostenfestsetzungsgesuchs die zur Festsetzung beantragten Kosten vorbehaltlos gezahlt hat; in diesem Fall kann das Rechtsschutzbedürfnis für den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses fehlen.
  • VG Frankfurt/Oder, 14.04.2020 - 7 KE 15/20

    Kostenerinnerung - Stattgabe; Kostenfestsetzungsantrag;

    Ist der gelted gemachte Kostenerstattungsanspruch einschließlich des Zinsanspruches unstreitig vor Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses (mehr als) vollständig erfüllt worden, besteht für die begehrte Kostenfestsetzung kein Rechtsschutzbedürfnis (wie OLG Celle, Beschluss vom 26.11.2018 - 2 W 221/18 -, juris und OLG Düssseldorf, Beschluss vom 11.02.2004 - 10 WF 23/03, juris).

    Soweit es den Rechtsgrund für das Behalten der geleisteten Zahlungen geht, folgt dieser bereits unmittelbar aus der Kostengrundentscheidung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. November 2018 - 2 W 221/18 -, JurBüro 2019, 206 f., juris Rn. 2; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Februar 2004 - II-10WF 23/03, 10 WF 23/03 -, JurBüro 2004, 321, juris Rn. 2).

  • OLG Rostock, 10.07.2012 - 5 W 35/12

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei übereinstimmender

    Daher hat die Klägerin kein schützwürdiges Interesse mehr am Erlass eines zur Vollstreckung geeigneten Titels (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.02.2004, II 10 Ws 23/03, Rpfleger 2004, 321).
  • SG Frankfurt/Main, 12.05.2015 - S 7 SF 374/14

    Der Kostenschuldner hat die bis zur Erfüllung des prozessualen

    Es wird auch vertreten, dass dieses ausnahmsweise entfallen kann, wenn die Kosten unstreitig vollständig bezahlt sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Februar 2004 - 10 WF 23/03 - a.A. Lackmann, in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Auflage 2015, § 104 Rn. 8; EU., in: N.'scher Online-Kommentar ZPO, Hrsg: Vorwerk/NV., § 104 Rn. 37, § 103 Rn. 35).
  • OLG Celle, 18.04.2012 - 2 W 101/12

    Anforderungen an den Beginn des Anspruchs auf Verzinsung des

    So könnte es liegen, wenn eine Zahlung der zur Festsetzung beantragten Kosten unstreitig vorbehaltlos nach Erhalt des Kostenfestsetzungsgesuchs erfolgt ist (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 2004, 321).
  • SG Dresden, 31.07.2019 - S 40 SF 211/19
    Denn das Rechtsschutzinteresse an einer gerichtlichen Festsetzung entfällt, wenn der geltend gemacht Kostenerstattungsanspruch unstreitig vom Kostenschuldner vollständig und vorbehaltlos erfüllt worden ist (vgl. Oberlandesgericht [OLG] Düsseldorf, Beschluss vom 11.02.2004 - II-10 WF 23/03 -, juris, RdNr. 2; Giebel in Münchener Kommentar, ZPO, 3. Auflage, § 103 RdNr. 33, § 104 RdNr. 33; Schmidt in Prütting/Gehrlein, ZPO, 4. Auflage, § 103 RdNr. 18, § 104 RdNr. 16; Baumbach et al., ZPO, 75. Auflage, § 104 RdNr. 10, Stichwort "Rechtsschutzbedürfnis").
  • VG Frankfurt/Oder, 08.04.2022 - 7 KE 27/20

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzung

    In dem Fall, dass der geltend gemachte Erstattungsanspruch einschließlich des Zinsanspruches unstreitig vor Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses vollständig erfüllt worden ist, besteht für die begehrte Kostenfestsetzung dann auch kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. Beschluss der Kammer vom 14. April 2020 - VG 7 KE 15/20 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 26. November 2018 - 2 W 221/18 -, JurBüro 2019, 206 f., juris Rn. 2; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Februar 2004 - II-10WF 23/03, 10 WF 23/03 -, JurBüro 2004, 321, juris Rn. 2).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.02.2004 - 14 W 103/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9553
OLG Koblenz, 10.02.2004 - 14 W 103/04 (https://dejure.org/2004,9553)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.02.2004 - 14 W 103/04 (https://dejure.org/2004,9553)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - 14 W 103/04 (https://dejure.org/2004,9553)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Behandlung einer aufgelösten Gesellschaft als existent für das Kostenfestsetzungsverfahren ; Auflösung einer GmbH durch die Löschung wegen Vermögenslosigkeit ; Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses nach Auflösung ; Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 50; ZPO § 91; ZPO § 104; GmbHG § 60
    Parteifähigkeit einer gelöschten GmbH L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 5; GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 7
    Parteifähigkeit einer aufgelösten GmbH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3350 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 1222
  • VersR 2004, 883 (Ls.)
  • JurBüro 2004, 321
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 14.03.2016 - 14 W 115/16

    Kostenfestsetzungsverfahren: Parteifähigkeit einer aus dem Handelsregister

    An der Rechts- und Parteifähigkeit ändert die Auflösung nichts (vgl. BGH NJW-RR 1986, 394 und NJW-RR 1986, 836; BGH WM 1964, 152; BGHZ 1, 325 OLG Koblenz JurBüro 2004, 321).

    Der Senat hält insoweit an seiner bisherigen Sicht der Dinge (JurBüro 2004, 321) fest (zustimmend auch Herget, in: Zöller, ZPO, 31. Auflage § 104 Rn. 21 - Parteifähigkeit).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2023 - 10 A 1016/21

    Wegen; Vermögenslosigkeit; gelöschte GmbH; Beteiligtenfähigkeit;

    vgl. BSG, Beschluss vom 13. Dezember 2022 - B 12 BA 23/22 B -, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - VII ZB 53/13 -, juris Rn. 19, m. w. N.; BAG, Urteil vom 19. März 2002 - 9 AZR 752/00 -, juris Rn. 18, m. w. N.; Bay. VGH, Urteil vom 14. März 2023 - 8 BV 21.1145 -, juris, Rn. 19; Sächs. OVG, Urteil vom 29. Juli 2020 - 5 A 1014/17 -, juris Rn. 16; VGH B.-W., Urteil vom 7. November 2014 - 2 S 1529/11 -, juris Rn. 25; für steuerrechtliche Ansprüche: BFH, Beschluss vom 15. Februar 2006 - I B 38/05 -, juris Rn. 16, m. w. N.; für das Kostenfestsetzungsverfahren: Sächs. OVG, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 E 49/10 -, juris Rn. 3; OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 14 W 103/04 -, juris Rn. 3 ff.
  • OVG Sachsen, 26.04.2010 - 1 E 49/10

    Kostenfestsetzungsbeschluss, GmbH, Liquidation, Parteifähigkeit

    Die GmbH wird vielmehr zu einer Liquidationsgesellschaft (vgl. § 66 Abs. 1 GmbH-G), die an die Stelle der GmbH tritt und grundsätzlich sowohl rechts- als auch parteifähig ist (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 10.2.2004, NJW-RR 2004, 1222, m. w. N.; vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 12.3.2007, - 1 B 330/07 -).
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