Rechtsprechung
LG Ansbach, 25.08.2009 - 4 T 709/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zwangsvollstreckung: Berechnung des pfändbaren Teils des Einkommens bei Wahl der Lohnsteuerklasse V; Berücksichtigung von unterhaltsberechtigten Kindern
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung des pfändbaren Einkommens des Schuldners bei fehlendem sachlichen Grund für die Wahl der Lohnsteuerklassen IV und V; Berücksichtigung der Kinder bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Einkommens jeweils zur Hälfte in Abhängigkeit der Höhe der ...
- www.bremer-inkasso.de
Zwangsvollstreckung / Pfändung und Überweisung von Arbeitseinkommen / Berechnung des pfändbaren Einkommens / Steuerklasse IV / Berücksichtigung von unterhaltsberechtigten Kindern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 850c Abs. 4; ZPO § 850h
Berechnung des pfändbaren Einkommens des Schuldners bei fehlendem sachlichen Grund für die Wahl der Lohnsteuerklassen IV und V; Berücksichtigung der Kinder bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Einkommens jeweils zur Hälfte in Abhängigkeit der Höhe der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ansbach, 14.05.2008 - M 71018/07
- LG Ansbach, 25.08.2009 - 4 T 709/08
Papierfundstellen
- JurBüro 2010, 50
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.05.2009 - IX ZB 211/08
Von anderen Unterhaltsverpflichteten gezahlter Barunterhalt als "eigene Einkunft" …
Auszug aus LG Ansbach, 25.08.2009 - 4 T 709/08
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 7. Mai 2009; Az.: IX ZB 211/08), der die Kammer folgt, erfasst die Vorschrift des § 850 c Abs. 4 ZPO alle Arten von Einkünften.
- BGH, 16.04.2015 - IX ZB 41/14
Insolvenzverfahren: Berücksichtigungsfähige Eigeneinkünfte eines …
Es besteht daher kein sachlicher Grund, zwischen der Art der Gewährung des Unterhalts zu unterscheiden (LG Ansbach, JurBüro 2010, 50, 51). - LG Düsseldorf, 16.03.2017 - 25 T 143/17 Es besteht daher kein sachlicher Grund, zwischen der Art der Gewährung des Unterhalts zu unterscheiden (LG Ansbach, JurBüro 2010, 50, 51).