Rechtsprechung
   LG Ansbach, 25.08.2009 - 4 T 709/08   

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https://dejure.org/2009,37176
LG Ansbach, 25.08.2009 - 4 T 709/08 (https://dejure.org/2009,37176)
LG Ansbach, Entscheidung vom 25.08.2009 - 4 T 709/08 (https://dejure.org/2009,37176)
LG Ansbach, Entscheidung vom 25. August 2009 - 4 T 709/08 (https://dejure.org/2009,37176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zwangsvollstreckung: Berechnung des pfändbaren Teils des Einkommens bei Wahl der Lohnsteuerklasse V; Berücksichtigung von unterhaltsberechtigten Kindern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des pfändbaren Einkommens des Schuldners bei fehlendem sachlichen Grund für die Wahl der Lohnsteuerklassen IV und V; Berücksichtigung der Kinder bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Einkommens jeweils zur Hälfte in Abhängigkeit der Höhe der ...

  • www.bremer-inkasso.de

    Zwangsvollstreckung / Pfändung und Überweisung von Arbeitseinkommen / Berechnung des pfändbaren Einkommens / Steuerklasse IV / Berücksichtigung von unterhaltsberechtigten Kindern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 850c Abs. 4; ZPO § 850h
    Berechnung des pfändbaren Einkommens des Schuldners bei fehlendem sachlichen Grund für die Wahl der Lohnsteuerklassen IV und V; Berücksichtigung der Kinder bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Einkommens jeweils zur Hälfte in Abhängigkeit der Höhe der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2010, 50
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.05.2009 - IX ZB 211/08

    Von anderen Unterhaltsverpflichteten gezahlter Barunterhalt als "eigene Einkunft"

    Auszug aus LG Ansbach, 25.08.2009 - 4 T 709/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 7. Mai 2009; Az.: IX ZB 211/08), der die Kammer folgt, erfasst die Vorschrift des § 850 c Abs. 4 ZPO alle Arten von Einkünften.
  • BGH, 16.04.2015 - IX ZB 41/14

    Insolvenzverfahren: Berücksichtigungsfähige Eigeneinkünfte eines

    Es besteht daher kein sachlicher Grund, zwischen der Art der Gewährung des Unterhalts zu unterscheiden (LG Ansbach, JurBüro 2010, 50, 51).
  • LG Düsseldorf, 16.03.2017 - 25 T 143/17
    Es besteht daher kein sachlicher Grund, zwischen der Art der Gewährung des Unterhalts zu unterscheiden (LG Ansbach, JurBüro 2010, 50, 51).
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