Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.09.2005 - 1 Ws 211/05   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sachverständigenvergütung: Erstattungsfähigkeit der Kopierkosten für Handaktenexemplar des eigenen Gutachtens

  • Justiz Baden-Württemberg

    Sachverständigenvergütung: Erstattungsfähigkeit der Kopierkosten für Handaktenexemplar des eigenen Gutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kopie von Gutachten für Handakte des Sachverständigen ist bei zu erwartender Verhandlung erstattungsfähig

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des OLG Stuttgart vom 12.09.2005, Az.: 1 Ws 211/05 (Kosten der Kopie des Gutachtens für die Handakte des Sachverständigen)" von Justizamtsrat Norbert Bund, original erschienen in: JurBüro 2006, 212 - 213.

Verfahrensgang

  • AG Ludwigsburg - 1 Ds 24 Js 65742/04
  • LG Stuttgart, 21.07.2005 - 31 Ns 24 Js 65742/04
  • OLG Stuttgart, 12.09.2005 - 1 Ws 211/05

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2006, 240
  • JurBüro 2006, 212



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Wird zitiert von ... (14)  

  • OLG Köln, 08.03.2007 - 13 U 1/06  

    Ersatz von Kopierkosten nach Justizvergütungsgesetz

    Soweit teilweise unter Berufung auf den Wortlaut des § 7 Abs. 2 JVEG sowie darauf, dass diese Norm den in § 11 Abs. 2 ZSEG enthaltenen Passus "oder für die Handakten des Sachverständigen" nicht übernommen hat, vertreten wird, eine Erstattungsfähigkeit der Kosten der Mehrfachausfertigung des Gutachtens für die eigene Handakte sei - sofern die heranziehende Stelle nicht eine entsprechende Anordnung getroffen habe (§ 7 Abs. 2 Satz 3 Halbs.2 JVEG) - nicht gegeben (OLG Koblenz, Beschluss v. 06.06.2006, Az.: 14 W 338/06, JurBüro 2006, 436; OLG Hamburg, Beschluss v. 24.02.2006, Az.: 8 W 24/06, OLGR Hamburg, 2006, 386; Meyer/Höver/Bach, Die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen, Dritten und von ehrenamtlichen Richtern nach dem JVEG, 23. Aufl., § 7 Rz.7.22), vermag der Senat dem nicht zu folgen (vgl. auch OLG Köln, Beschluss v. 05.03.2007, Az.: 15 U 181/05; OLG Stuttgart, Beschluss v. 12.09.2005, Az.: 1 Ws 211/05, JurBüro 2006, 212; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2006, Az.: 3 Ws 493/05, JMBl. 2006, 130; LG Itzehoe, Beschluss vom 24.01.2006, Az.: 3 O 554/03; LG Hannover, Beschluss v. 18.05.2005, Az.: 1 O 3/03, JrBüro 2005, 489; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 7 JVEG Rz.16; differenzierend zwischen eigentlichem Gutachtentext und Anlagen LG Köln, Beschluss v. 19.10.2005, Az.: 102 - 49/05).

    Da hiermit ein unnötiger Zeit- und Kostenaufwand verbunden wäre, ist es gerechtfertigt, das Gutachten - kostenmäßig - bereits mit seiner Fertigstellung als Teil der Gerichtsakte anzusehen (vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss v. 12.09.2005, Az.: 1 Ws 211/05, JurBüro 2006, 212).

  • OLG Oldenburg, 23.12.2008 - 8 W 152/08  

    Sachverständige - Kostenersatz für Gutachtenexemplar für eigene Handakte?

    Danach ist ein Sachverständigengutachten bereits mit seiner Fertigstellung "kostenmäßig" als Teil der Gerichtsakte anzusehen mit der Folge, dass die Bestimmung des § 7 Abs. 2 Satz 1 und 3 JVEG unmittelbar einschlägig ist (vgl. OLG Stuttgart, JurBüro 2006, S. 212).

    Somit könnten einem Sachverständigen Aufwendungen für Ablichtungen und Ausdrucke ausschließlich unter den in § 7 Abs. 2 Satz 3 JVEG beschriebenen Voraussetzungen erstattet werden (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 2007, S. 42 (Ls.); OLG Hamburg, Beschluss vom 24.02.2006, Az.: 8 W 24/06 und MDR 2006, 1135 f.; OLG Koblenz, JurBüro 2006, S. 436; OLG München, wistra 2006, S. 120; Binz, in: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG/JVEG, § 7 JVEG, Rn. 7; Bund, JurBüro 2006, S. 212 f.; Meyer/Höver/Bach/Oberlack, Die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen, Dritten sowie von ehrenamtlichen Richtern nach dem JVEG, 24. Aufl., § 7, Rn. 7.22; Schneider/Rödel, JVEG, § 7, Rn. 34).

  • OLG München, 28.11.2005 - 2 Ws 1194/05  

    Sachverständige - Vergütung für Handaktengutachten bleibt weiter streitig!

    Fertigt der gerichtliche Sachverständige ohne entsprechenden Auftrag ein Gutachtenexemplar für sich, erhält er dafür kein Geld (gegen OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.09.2005 - 1 Ws 211/05, IfS-Informationen 5/2005, 28).

    Bei dieser Sachlage vermag der Senat die vom Oberlandesgericht Stuttgart in seinem Beschluss vom 12.09.2005 (1 Ws 211/05) vertretene gegenteilige Rechtsauffassung nicht zu teilen, da diese den vom Gesetzgeber durch die neue Gesetzesfassung zum Ausdruck gebrachten Willen nicht berücksichtigt hat Der gesetzgeberische Wille bat durch die Gesetzesfassung eine klare, der erweiternden Auslegung nicht zugängliche Regelung erfahren (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., Rn. 11, 12 zu § 1 m.w.N.).

mehr
  • LSG Schleswig-Holstein, 24.03.2006 - L 1 B 86/06  

    sozialgerichtliches Verfahren - Beweisaufnahme - Erläuterung eines schriftlichen

    Es hat sich der Meinung des Oberlandesgerichts Stuttgart in dem Beschluss vom 12. September 2005 - 1 Ws 211/05 - mit vollem Wortlaut angeschlossen und die Kosten für 16 Kopien nach § 7 Abs. 2 Satz 1 und 3 JVEG für ersatzfähig erklärt.

    Mit dieser Entscheidung schließt sich auch der Senat dem Oberlandesgericht Stuttgart in dem Beschluss vom 12. September 2005 - 1 Ws 211/05 - an, allerdings nur im Ergebnis.

  • OLG Brandenburg, 05.01.2007 - 4 W 67/06  

    Sachverständigenvergütung: Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Gutachtenkopie

    Denn der Sachverständige ist in solchen Fällen verpflichtet, sich auf die Verhandlung vorzubereiten, um zu einer möglichst effektiven Durchführung der Verhandlung beizutragen (OLG Stuttgart, v. 12.09.2005, 1 Ws 211/05, zitiert nach juris, Rn. 8; OLG Düsseldorf, v. 03.01.2006, III -3 Ws 493/05; zitiert nach Luchterhand Volltext, s. JurBüro 2006, 324 .; LG Itzehoe, v. 24.01.2006, 3 O 554/03, zitiert nach juris, Rn. 14; Der Sachverständige 2005, S. 279; Hartmann, Kostengesetzte, 36 A., § 7 JVEG, Rdnr. 17; Kamphausen, Praxiskommentar JVEG, Rn. 2.7.3.2.3).
  • SG Fulda, 06.06.2012 - S 4 SF 1/12  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Aufwendungsersatz für

    Soweit der Einwand erhoben werden sollte, dass der Ast. den Inhalt seines Gutachtens auch am PC-Bildschirm ohne Papierausdruck hätte zur Kenntnis nehmen können, werde auf den Beschluss des OLG Stuttgart vom 12. September 2005 (1 WS 211/05) verwiesen, wonach ein Sachverständiger grundsätzlich nicht verpflichtet sei, einen Computer zu diesem Zweck zu benutzen oder mit dessen Hilfe einen Ausdruck des Gutachtens auf eigene Kosten zu erstellen.

    Auch der von dem Ast. zitierte Beschluss des OLG Stuttgart vom 12. September 2005 (1 WS 211/05 - juris) stützt kein anderes Ergebnis.

  • OLG Hamburg, 27.02.2006 - 8 W 26/06  

    Sachverständige - Wird eigenes Gutachtenexemplar bezahlt?

    Soweit das Landgericht - insoweit in Übereinstimmung mit dem OLG Stuttgart (Beschl. v. 12.09.2005 - 1 Ws 211/05) und Teilen der Literatur (Hartmann, Kostengesetze, 35. Auflage 2005, § 7 JVEG Rn 16) - einen Ersatzanspruch des Sachverständigen damit begründet, dass nach seinen Erfahrungen häufig um die Beantwortung von Ergänzungsfragen nachgesucht und/oder eine ergänzende Erläuterung in der mündlichen Verhandlung erforderlich werde, der Sachverständige dann für eine sachgerechte Bearbeitung bzw. Vorbereitung das von ihm bereits erstellte Gutachten benötige und eine dazu gegebenenfalls erforderliche erneute Versendung der Gerichtsakte ebenfalls Kosten verursachte, handelt es sich hierbei um pragmatische Erwägungen, die jedoch - ungeachtet des im vorliegenden Fall geringen, in anderen Fällen bei umfangreicheren Gutachten aber durchaus erheblicheren Kostenansatzes - zur Rechtfertigung derartiger Kosten auf der Grundlage des nach seinem Wortlaut eindeutigen § 7 Abs. 2 JVEG nicht genügen.
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2006 - 10 W 70/06  

    Wegfall der gesonderten Erstattungsfähigkeit von Kopien des erstellten Gutachtens

    Diese Beurteilung erweise sich auch als zweckmäßig und ökonomisch, da es häufig vorkomme, dass der Sachverständige zur Ergänzung oder Erläuterung seines Gutachtens aufgefordert werde (vgl. OLG Stuttgart, JurBüro 2006, 212; LG Hannover, Beschluss vom 18.05.2005, 1 O 3/03, JurBüro 2005, 489f; LG Itzehoe, Beschluss vom 24.01.2006, 3 O 554/03).
  • OLG Düsseldorf, 03.01.2006 - 3 Ws 493/05  
    Die sachgerechte Auslegung des § 7 Abs. 2 JVEG erfordert daher die Ersetzbarkeit der Fotokopiekosten auch wenn sie bereits im Zuge der Erstellung des Gutachtens angefallen sind (ebenso OLG Stuttgart, 1. Strafsenat, Beschluss vom 12. September 2005 - 1 Ws 211/05).
  • OLG Köln, 21.11.2006 - 2 Ws 585/06  

    Kein Ersatz von Kopierkosten nach Justizvergütungsgesetz

    Ein Anspruch auf Ersatz der Kopierkosten lässt sich weder aus § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 JVEG (so das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung) noch mit einem Hinweis auf § 7 Abs. 2 S. 3 JVEG (OLG Düsseldorf B. v. 3.1.2006, III 3 Ws 493/05, JMBl NW 2006, 129, ; OLG Stuttgart B. v. 12.9.2005, 1 Ws 211/05, NStZ 2006, 240) begründen.
  • OLG Koblenz, 06.06.2006 - 14 W 338/06  

    Vergütung eines Sachverständigen für die Anfertigung von Kopien seines eigenen

  • LG Itzehoe, 24.01.2006 - 3 O 554/03  

    Sachverständigenvergütung: Erstattungsfähigkeit von Kopierkosten für die

  • OLG Hamburg, 24.02.2006 - 8 W 24/06  

    Ablichtung des Sachverständigengutachtens: Ersatzfähige Aufwendung?

  • LSG Thüringen, 22.06.2012 - L 6 SF 732/12  
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