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   KG, 15.09.1970 - 1 W 8757/70   

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KG, 15.09.1970 - 1 W 8757/70 (https://dejure.org/1970,1691)
KG, Entscheidung vom 15.09.1970 - 1 W 8757/70 (https://dejure.org/1970,1691)
KG, Entscheidung vom 15. September 1970 - 1 W 8757/70 (https://dejure.org/1970,1691)
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Volltextveröffentlichung

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    ZPO § 6
    Streitwert: Grundstück - Herausgabe

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1970, 439
  • JurBüro 1970, 1088
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 07.12.2000 - V ZR 335/99

    Berücksichtigung des Gebäudewerts bei Streitwertbemessung für Ansprüche nach dem

    Ein solches Ziel ist für die Bemessung des Streitwerts ohne Bedeutung (KG JurBüro 1970, 1088, 1089; OLG Köln JurBüro 1971, 718, 719; Gerold, Streitwert, I Rdn. 1; Hillach/Rohs, Handbuch des Streitwerts in Zivilsachen, 9. Aufl., § 5 A; ferner BGHZ 128, 85, 89).
  • OLG Naumburg, 07.03.2002 - 1 Ws 547/01

    Kosten- und Auslagenentscheidung; Nachträglich beschränkte Berufung;

    Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass sich die Entscheidung über die Kosten und notwendigen Auslagen ausschließlich nach § 473 Abs. 4 StPO richtet, unabhängig davon, ob das Rechtsmittel ganz oder teilweise erfolgreich ist (OLG Stuttgart, RPfleger 1970, 439; BayObLG JR 1976, 380; OLG München DAR 1977, 78; JurBüro 1985, 906; OLG Koblenz VRS 59, 354; OLG Bamberg, MDR 1984, 605; w. Nachw. bei Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 473 Rdn. 40).
  • OLG Frankfurt, 17.06.1999 - 5 WF 2/98
    Der Senat ist der Auffassung, daß bei einer Klage auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung für die Wertfestsetzung gemäß § 12 Abs. 1 GKG nicht § 3 ZPO, sondern § 6 ZPO anzuwenden ist (vgl. dazu Stein/Jonas ZPO 21. Aufl. § 6 Rn. 10; BGH MDR 1958, 676; KG JurBüro 1970, 1088; OLG Düsseldorf Beschluß vom 9.05.1995 - 5 UF 96/94; anderer Ansicht OLG Saarbrücken AnwBl. 1978, 106; BezG Potsdam VersR 93, 1382; OLG Dresden Beschluß vom 11.11.1996 15 W 1063/96; Schneider Streitwertkommen tar 11. Aufl. Rn. 2256, wobei allerdings die drei letztgenannten den vollen Verkehrswert des Grundstücks als maßgebend ansehen, wenn die Klage auf Berichtigung des Grundbuches die Eigentumsverhältnisse klären und feststellen soll).

    Für die Wertfestsetzung ist es nicht erheblich, ob die Klägerin Leistung für sich oder einen Dritten begehrt (KG JurBüro 1970, 1088).

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