Rechtsprechung
OLG Köln, 08.08.1988 - 2 Wx 31/88 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
KostO § 60
Gebührenbefreiung nach § 60 Abs. 4 KostO bei Erbauseinandersetzung - Deutsches Notarinstitut
KostO § 60
Stellung des Grundbuchberichtigungsantrages als maßgeblicher Zeitpunkt für die Wahrung der Frist nach § 60 Abs. 4 KostO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1988, 549
- JurBüro 1988, 1708
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 12.02.1987 - 4 W 87/86
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins ; Wirkungskreis des …
Auszug aus OLG Köln, 08.08.1988 - 2 Wx 31/88
Dieser Auffassung ist auch das OLG Karlsruhe (Rpfleger 1988, 19), Der Senat folgt dieser Ansicht nicht. - OLG Braunschweig, 11.04.1988 - 2 W 20/88
Auszug aus OLG Köln, 08.08.1988 - 2 Wx 31/88
Der Notar hat entsprechend den Ausführungen im Beschluß des OLG Köln vorn 13.4.1988 - 2 W 20/88 - klargestellt, daß durch den notariellen Vertrag vom 8.11.1986 (UR-Nr. 1268/1986) der'/3-Anteil am Grundstück der verstorbenenFrau E. K. von deren Alleinerben, Herrn P. K., an dessen Kinder zu je 1/2-Anteil übereignet werden sollte und daß die an dem2/3-Anteil der verstorbenen Frau H. V. bestehende Erbengemeinschaft auseinandergesetzt und dieser Anteil den Bet.
- OLG München, 25.05.2011 - 34 Wx 90/11
Kosten des Grundbuchverfahrens: Eintragung der früheren Kommanditistin als …
Wird anstelle einer GmbH & Co. KG nach deren Auflösung ihre frühere Kommanditistin als Alleineigentümerin von Grundbesitz eingetragen, handelt es sich kostenrechtlich um keine Grundbuchberichtigung, sondern um eine Neueintragung (OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 115 f.; bereits OLG Düsseldorf JurBüro 1988, 1708; OLG Köln Rpfleger 1992, 539/540;… ebenso Rohs/Wedewer KostO Stand Dezember 2010 § 60 Rn. 5 c).Eine interne bürgerlich-rechtliche Gesamthandsbindung beeinflusst die Privilegierung nicht (OLG Düsseldorf JurBüro 1988, 1708; im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 115/116).
- OLG Köln, 28.08.2018 - 2 Wx 305/18
Gebührenerhebung für Grundbucheintragung von Erben bei unverschuldeter Versäumung …
Hierfür kommt es allein darauf an, daß der Antrag fristgerecht gestellt wird; unerheblich ist, ob er innerhalb dieser Frist auch vollzugsfähig ist (vgl. Senat, JurBüro 1988, 1708, 1709; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1997, 575, 576;… Rohs/Wedewer, a.a.O., § 60, Rn. 14).Dieses besagt, daß Kostenvorschriften als belastende Gesetze nicht zu Lasten des Rechtsunterworfenen erweitert werden dürfen (vgl. Senat, JurBüro 1988, 1708, 1709; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1997, 575, 576); damit ist grundsätzlich eine Analogie zugunsten des Kostenschuldners nicht ausgeschlossen.
- OLG Köln, 04.11.1998 - 2 Wx 48/98
Gebühr nach § 60 Abs. 1 KostO bei unverschuldeter Einhaltung der 2-Jahres-Frist …
Hierfür kommt es allein darauf an, daß der Antrag fristgerecht gestellt wird; unerheblich ist, ob er innerhalb dieser Frist auch vollzugsfähig ist (vgl. Senat, JurBüro 1988, 1708, 1709; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1997, 575, 576;… Rohs/Wedewer, a.a.O., § 60, Rn. 14).Dieses besagt, daß Kostenvorschriften als belastende Gesetze nicht zu Lasten des Rechtsunterworfenen erweitert werden dürfen (vgl. Senat, JurBüro 1988, 1708, 1709; OLG Zweibrükken, NJW-RR 1997, 575, 576); damit ist grundsätzlich eine Analogie zugunsten des Kostenschuldners nicht ausgeschlossen.
- OLG München, 24.10.2008 - 34 Wx 67/08
Kostenentscheidung bei Grundbucheintragungen: Kostenprivilegierung bei …
(1) Nach der älteren Rechtsprechung (OLG Düsseldorf Rpfleger 1996, 177; JurBüro 1988, 1708; OLG Hamm Rpfleger 1976, 112/113) war bei der Übertragung eines Grundstücks auf Abkömmlinge als Gesellschafter bürgerlichen Rechts der Anwendungsbereich für die Kostenprivilegierung (§ 60 Abs. 2 KostO) eröffnet. - BayObLG, 06.07.1999 - 3Z BR 155/99
Keine Gebührenfreie Eintragung des Erben im Grundbuch bei unverschuldeter …
Die vom Amtsgericht vorgenommene Auslegung der Vorschrift dahin, daß der Erbe Gelegenheit haben müsse, den Eintragungsantrag gebührenfrei nachzuholen, wenn - wie im vorliegenden Fall - der zum Nachweis der Erbfolge gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 GBO erforderliche Erbschein infolge eines Beschwerdeverfahrens erst nach Fristablauf erteilt und die Frist somit ohne Verschulden der Erben versäumt wurde, ist nicht möglich (so OLG Karlsruhe/Freiburg, Rpfleger 1988, 19, 20; OLG Köln, Rpfleger 1988, 549; LG Freiburg, Rpfleger 1979, 232; LG Koblenz, JurBüro 1995, 259;… Rohs/Wedewer, KostO , 3. Aufl., § 60 Rdn. 14;… Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., § 60 KostO Rdn. 28;… a.A. Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann - nachfolgend Korintenberg - KostO , 13. Aufl., § 60 Rdn. 52, der bei unverschuldeter Fristversäumung Kostenerlaß aus Billigkeitsgründen für geboten hält). - OLG Zweibrücken, 13.01.1997 - 3 W 176/96
Voraussetzungen des Antrags auf Berichtigung des Grundbuchs; Rechtmäßigkeit der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 01.12.1999 - 3Z BR 342/99
Frist zur Erlangung der Gebührenfreiheit nach § 60 Abs. 4 KostO
Da der Grundbuchberichtigungsantrag der Beteiligten somit verspätet - i.S. des § 60 Abs. 4 KostO - beim Grundbuchamt eingegangen ist, kommt es auf die weitere Frage, ob ein - mangels Klärung der Erbrechtslage - nicht vollzugsfähiger Eintragungsantrag zur Fristwahrung überhaupt genügt hätte (so - wenn auch bestritten - OLG Köln Rpfleger 1988, 549), nicht an.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 25.08.1988 - 10 W 81/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- ZMR 1988, 433
- AnwBl 1989, 169
- JurBüro 1988, 1708
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 14.07.1993 - 17 W 145/93
Streitwertbestimmung bei einseitiger Erledigung der Hauptsache
Dieser Rechtsprechung hat sich inzwischen eine Vielzahl erst- und zweitinstanzlicher Gerichte angeschlossen (so u.a. OLG Köln - 6. Zivilsenat -, WRP 1986, 117; OLG Köln - 19. Zivilsenat - JurBüro 1991, 1385 = VersR 1992, 518 = FamRZ 1991, 1207; OLG Köln - 12. Zivilsenat -, OLGR Köln 1992, 112; ferner OLG Schlewig, SchlHA 1990, 9; OLG Koblenz, ZMR 1988, 433 = JurBüro 1988, 1725). - LG München I, 12.03.2008 - 13 T 2135/08 Für erstere ist seit langem anerkannt, dass die Gebührenermäßigung nicht eintritt, weil die Gesellschafter lediglich untereinander und nicht mit der Gesellschaft als solcher verwandt sind (z.B. OLG Düsseldorf, 10 W 81/88für die KG).