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   OLG Düsseldorf, 22.06.1990 - 1 Ws 516/90   

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OLG Düsseldorf, 22.06.1990 - 1 Ws 516/90 (https://dejure.org/1990,11106)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.06.1990 - 1 Ws 516/90 (https://dejure.org/1990,11106)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juni 1990 - 1 Ws 516/90 (https://dejure.org/1990,11106)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1990, 525
  • JurBüro 1990, 1509
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 21.09.2007 - 2 StR 307/07

    Teilweise Auferlegung der Verfahrenskosten auf den Fiskus; Nichterhebung

    Die Nichterhebung von bestimmten Verfahrenskosten - nicht hingegen die Erstattung notwendiger Auslagen des Angeklagten (BGH NStZ 1989, 191; DAR 1999, 208) - die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, kann zwar nach § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG sowohl in der Kostenentscheidung als auch im Kostenansatzverfahren angeordnet werden (Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 465 Rdn. 11); überlässt aber das Gericht die Anordnung dem Kostenansatzverfahren, ist dagegen nicht die sofortige Beschwerde gegeben, sondern der Verurteilte muss sein Anliegen im Kostenansatzverfahren nach §§ 19, 21, 66 GKG verfolgen (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1990, 1509).
  • BGH, 16.12.2021 - 3 StR 231/21

    Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten im Kostenansatzverfahren

    Es kann die Entscheidung über die Nichterhebung bestimmter Kosten ebenso dem Kostenansatzverfahren überlassen (BGH, Beschluss vom 21. September 2007 - 2 StR 307/07, NStZ-RR 2008, 31; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juni 1990 - 1 Ws 516/90, JurBüro 1990, 1509 f.).
  • LSG Bayern, 23.10.2015 - L 15 SB 176/15

    Gerichtskostenpflichtiger Beschluss über unstatthafte Beschwerde wegen PKH

    In solchen Fällen ist aus Gründen der Prozessökonomie eine gleichzeitige Kostengrundentscheidung und Entscheidung gemäß § 21 GKG vertretbar (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.1990, Az.: 1 Ws 516/90 - m.w.N.).
  • KG, 31.08.2001 - 5 Ws 546/01

    Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung - Beschwerde

    Unterläßt es dies jedoch, so ist darüber im Kostenansatzverfahren nach § 4 Abs. 2 GKG zu entscheiden und der Rechtsweg der sofortigen Beschwerde nicht gegeben (vgl. OLG Düsseldorf VRS 80, 40; OLG Celle NdsRPfl. 1981, 239; KG, Beschlüsse vom 12. Mai 2000 - 3 Ws 139/00 - und 13. Januar 1998 - 4 Ws 2/98 - Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Auflage, § 465 Rdn. 11).
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