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   OLG Koblenz, 10.02.1989 - 14 W 105/89   

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https://dejure.org/1989,3165
OLG Koblenz, 10.02.1989 - 14 W 105/89 (https://dejure.org/1989,3165)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.02.1989 - 14 W 105/89 (https://dejure.org/1989,3165)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Februar 1989 - 14 W 105/89 (https://dejure.org/1989,3165)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BRAGebO § 6 Abs. 1; BRAGebO § 7 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 6 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tätigwerden in derselben Angelegenheit; Streithelfer; Alternative Schuldnerschaft

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 637
  • JurBüro 1990, 42
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.11.1952 - III ZR 72/52

    Streitverkündung

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.02.1989 - 14 W 105/89
    Zumindest in diesem Fall der Streitverkündung wegen wahlweiser Inanspruchnahme (Alternativität. vgl. BGHZ 8, 72) entweder der Bekl. oder der Streithelferin liegt in der Zielrichtung der Rechtsverteidigung eine so weitgehende Übereinstimmung, daß von derselben Angelegenheit i. S. des § 6 Abs. 1 BRAGebO auszugehen ist.«.
  • OLG Nürnberg, 03.12.2007 - 5 W 2195/07

    Zwei Einigungsgebühren des Rechtsanwalts bei Vertretung von Zedent und Zessionar

    Dies wurde unter anderem bei der Beauftragung desselben Anwalts durch die Partei und ihren Streithelfer (OLG Koblenz, JurBüro 1990, 42), bei einem Prozessauftrag dreier Familienmitglieder nach einem erlittenen Verkehrsunfall (OLG Frankfurt, JurBüro 1978, 697) und bei der Vertretung mehrerer Eigentümer im Enteignungsverfahren bejaht deren Aufträge sich nach Inhalt, Ziel und Zweck weitgehend entsprechen (BGH JurBüro 1984, 537).
  • OLG Brandenburg, 16.02.2007 - 6 W 15/07

    Rechtsanwaltsgebühren: Vertretung mehrerer Auftraggeber in "derselben"

    In einem solchen Fall der wahlweisen Inanspruchnahme liegt in der Zielrichtung der Rechtsverteidigung eine so weitgehende Übereinstimmung, dass von derselben Angelegenheit i. S. d. Nr. 1008 VV RVG gesprochen werden kann (so auch OLG Koblenz, JurBüro 1990, 42).
  • AG Frankfurt/Main, 17.01.2023 - 32 C 2535/22
    Rechtsanwalt zu verschiedenen Zeiten (auch von mehreren Mandanten) beauftragt worden ist, aber Einigkeit besteht, dass die Ansprüche gemeinsam behandelt werden sollen (vgl. OLG Frankfurt, JurBüro 1987, 697; OLG Schleswig, JurBüro 1985, 394; OLG Koblenz, JurBüro 1990, 42).
  • OLG München, 17.12.1990 - 11 W 2554/90

    Abhängigkeit der Erstattungspflicht einer an den Rechtsanwalt des

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  • AG Hamburg, 08.04.2008 - 36a C 233/07

    Rechtsanwaltsgebühren: Dieselbe Angelegenheit bei persönlichkeitsrechtlichen

    Dabei kann ein einheitlicher Auftrag auch dann noch vorliegen, wenn der Rechtsanwalt zu verschiedenen Zeiten (auch von mehreren Mandanten) beauftragt worden ist, aber Einigkeit besteht, dass die Ansprüche gemeinsam behandelt werden sollen (vgl. OLG Frankfurt, JurBüro 1987, 697; OLG Schleswig, JurBüro 1985, 394; OLG Koblenz, JurBüro 1990, 42).
  • KG, 25.08.1998 - 1 W 5034/97

    Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Abwehr inhaltsgleicher

    Hinsichtlich der Nebenintervenientin ist diese Voraussetzung ebenfalls gegeben, da ihr rechtliches Interesse auf die Abwehr des Unterlassungsbegehrens der Kl aus den gleichen Gründen gerichtet war und die erteilten Aufträge daher nach Inhalt und Zielrichtung so weitgehend übereinstimmten, daß von einem einheitlichen Rahmen der Tätigkeit gesprochen werden kann (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1990, 42 m. w. N.).
  • AG Hamburg, 08.04.2008 - 36 A C 233/07

    Rechtliche Ausgestaltung des Anspruchs auf Erstattung von Anwaltskosten für

    Dabei kann ein einheitlicher Auftrag auch dann noch vorliegen, wenn der Rechtsanwalt zu verschiedenen Zeiten (auch von mehreren Mandanten) beauftragt worden ist, aber Einigkeit besteht, dass die Ansprüche gemeinsam behandelt werden sollen (vgl. OLG Frankfurt, JurBüro 1987, 697; OLG Schleswig, JurBüro 1985, 394; OLG Koblenz, JurBüro 1990, 42).
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