Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 18.12.1989

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 08.02.1990 - 7 Ta 421/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6195
LAG Düsseldorf, 08.02.1990 - 7 Ta 421/89 (https://dejure.org/1990,6195)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.02.1990 - 7 Ta 421/89 (https://dejure.org/1990,6195)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Februar 1990 - 7 Ta 421/89 (https://dejure.org/1990,6195)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gebührenanspruch; Beigeordneter Rechtsanwalt ; Entzug der Prozeßkostenhilfe; Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 121; ZPO § 124
    Prozesskostenhilfe: rückwirkende Aufhebung der Zuerkennung

Papierfundstellen

  • JurBüro 1990, 763
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Thüringen, 11.07.2018 - L 1 SF 1497/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - rückwirkende Aufhebung

    Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers kann hier nicht unterstellt werden, dass der Beschwerdegegner die falsche Angabe des Klägers bezüglich seines Rechtsschutzes über die Gewerkschaft in der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bewusst (mit) veranlasst hat (vgl. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 1990 - Az.: 7 Ta 421/89, nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2016 - L 12 SF 622/15 E-B
    Die Aufhebung der PKH-Bewilligung bringt bereits begründete Honoraransprüche eines beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse grundsätzlich nicht zum Erlöschen (soweit ersichtlich ganz allgemeine Meinung: OLG Köln, Beschluss vom 21.03.2005 - 14 WF 33/05 -, juris; LSG Berlin, Beschluss vom 08.09.2003 - L 3 B 13/03 U -, juris; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.1990 - 7 Ta 421/89 -, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.11.1983 - 2 WF 163/83, 2 WF 168/83 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.05.1982 - 10 W 50/82 -, juris; Geimer in Zöller, ZPO, 31. Auflage, § 124, Rn. 25; Groß in Groß Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, 13. Auflage, § 124, Rn. 40).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.12.1989 - 9 W 253/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4902
OLG Schleswig, 18.12.1989 - 9 W 253/89 (https://dejure.org/1989,4902)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.12.1989 - 9 W 253/89 (https://dejure.org/1989,4902)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. Dezember 1989 - 9 W 253/89 (https://dejure.org/1989,4902)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verjährungsfrist ; Vergütungsanspruch ; Anwalt; Beiordnung; Prozeßkostenhilfe

Papierfundstellen

  • JurBüro 1990, 763
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 05.03.2002 - 8 WF 119/01

    Rechtsanwaltsgebühr: Verjährung des Vergütungsanspruchs des beigeordneten

    Der Senat folgt der ganz einhelligen Ansicht der übrigen Oberlandesgerichte, die durchgängig die Auffassung vertreten haben, dass die zwischen Anwalt und Mandanten maßgebliche kurze Verjährung auch im Verhältnis zwischen Anwalt und Staatskasse gilt - ebenso wie im Falle einer Vergütung - als Pflichtverteidiger (vgl. z.B. OLG Celle JurBüro 83, 699; OLG Frankfurt JurBüro 1988, 1010; KG JurBüro 1986, 724; 1987, 1805; OLG München AnwBl. 1985, 596; AnwBl. 1999, 78; OLG Schleswig JurBüro 1990, 763; LAG Köln MDR 1999, 1287; Gerald/Schmidt/von Eicken, BRAGO 15. Aufl., § 16 RN 23, § 121 RN 8; Palandt/Heinrichs, BGB 61. Aufl., § 196 Rn. 28).
  • OLG Stuttgart, 05.03.2002 - 8 WF 120/01

    Verjährung der Vergütungsansprüche

    Der Senat folgt der ganz einhelligen Ansicht der übrigen Oberlandesgerichte, die durchgängig die Auffassung vertreten haben, dass die zwischen Anwalt und Mandanten maßgebliche kurze Verjährung auch im Verhältnis zwischen Anwalt und Staatskasse gilt - ebenso wie im Falle einer Vergütung - als Pflichtverteidiger (vgl. z.B. OLG Celle JurBüro 83, 699; OLG Frankfurt JurBüro 1988, 1010; KG JurBüro 1986, 724; 1987, 1805; OLG München AnwBl. 1985, 596; AnwBl. 1999, 78; OLG Schleswig JurBüro 1990, 763; LAG Köln MDR 1999, 1287; Gerald/Schmidt/von Eicken, BRAGO 15. Aufl., § 16 RN 23, § 121 RN 8; Palandt/Heinrichs, BGB 61. Aufl., § 196 Rn. 28).
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