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   OLG München, 29.01.1990 - 11 W 613/90   

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https://dejure.org/1990,6424
OLG München, 29.01.1990 - 11 W 613/90 (https://dejure.org/1990,6424)
OLG München, Entscheidung vom 29.01.1990 - 11 W 613/90 (https://dejure.org/1990,6424)
OLG München, Entscheidung vom 29. Januar 1990 - 11 W 613/90 (https://dejure.org/1990,6424)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG München I - 9 O 8142/88
  • OLG München, 29.01.1990 - 11 W 613/90

Papierfundstellen

  • AnwBl 1990, 525
  • JurBüro 1990, 866
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Koblenz, 13.08.1992 - 14 W 446/92

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr durch Wahrnehmungs eines Ortstermins

    Sie kann selbst dann vorliegen und damit eine Gebühr gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO auslösen, wenn der Prozeßrichter eine Beweiserhebung nicht wollte und sich auch nicht bewußt war, daß er Beweis erhoben hat (OLG Frankfurt/M., VersR 1980, 777; OLG München, AnwBl 1990, 525; LG Berlin, JurBüro 1988, 870).

    Klärung strittiger Punkte gelangen will, nicht aber, wenn sich das Gericht lediglich allgemein unterrichten will, um den Sach- und Streitstoff besser einschätzen zu können (OLG Bamberg, JurBüro 1977, 353, 354; OLG Frankfurt/M., GRUR 1986, 198 ; OLG München, AnwBl 1990, 525; Senatsbeschlüsse vom 2. Juli 1981 - 14 W 303/81 -, JurBüro 1981, 1687 f. und vom 27. Mai 1983 - 14 W 282/83 -, VersR 1984, 340 ).

    Daß dies mit dem Ziel geschah, eine fundierte eigene Meinungsäußerung zu ermöglichen und den Parteien so einen Vergleichsvorschlag zu unterbreiten, machte die Maßnahme noch nicht zu einer Beweiserhebung (vgl. Senatsbeschluß vom 2. Juli 1981 a.a.O.; auch OLG München, AnwBl 1990, 525; abweichend OLG Frankfurt/M., JurBüro 1984, 60 ).

  • BPatG, 13.12.2006 - 26 W (pat) 312/03
    Vielmehr diente sie dem Zweck, dass das Gericht sich durch eigene gegenständliche Wahrnehmung ein eigenes Urteil über die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der streitigen Tatsache der Benutzung der Widerspruchsmarke verschaffen kann (vgl. OLG Bamberg JurBüro 1982, 1847; OLG München, AnwBl. 1990, 525; Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert, a. a. O., Rn. 100; Zöller/Greger, a. a. O., Rn. 1).
  • FG Düsseldorf, 13.02.2002 - 11 KO 4212/00

    Anfechtung eines finanzgerichtlichen Kostenfestsetzungsbeschlusses; Bemessung des

    Eine Beweisaufnahme läge erst dann vor, wenn das Gericht zur Feststellung der Richtigkeit oder Unrichtigkeit strittiger Behauptungen der Parteien eine Augenscheinnahme anordnen und durchführen würde (OLG München AnwBl 1990, 525).
  • VG Schleswig, 28.09.2001 - 3 A 294/96

    Erinnerung, Beweisgebühr, Erhöhung der Geschäfts- oder der Prozessgebühr

    Dies ist dann zu verneinen, wenn das Gericht die Augenscheinseinnahme nur vornimmt, um für die Entscheidung die erforderliche Sach- oder Ortskenntnis zwecks besseren Verständnisses des Parteivortrags zu erlangen, insbesondere deshalb, weil sich die vorgetragenen Tatsachen durch Wort und Schrift nicht in einer ebenso eindrucksvollen Weise darstellen lassen (allg. Ansicht, vgl. OLG München, Beschluss vom 29.01.1990 - 11 W 613/90; JurBüro 1990, 866; OLG Bamberg, Beschluss vom 16.01.1990 - 3 W 1/90; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.08.1989 - 14 W 548/89, JurBüro 1990, 991; KG Berlin, Beschluss vom 04.02.1992 - 1 W 5483/91, JurBüro 1992, 398; vgl. auch VG Schleswig, Beschluss vom 09.01.1985 - 1 A 21/83).
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