Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 30.10.1990 - 7 WF 178/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5087
OLG Bamberg, 30.10.1990 - 7 WF 178/90 (https://dejure.org/1990,5087)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30.10.1990 - 7 WF 178/90 (https://dejure.org/1990,5087)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30. Oktober 1990 - 7 WF 178/90 (https://dejure.org/1990,5087)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,5087) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • JurBüro 1991, 255
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 10.06.2008 - VI ZB 56/07

    Anwendung der Vermögensfreibeträge für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei

    Dabei kann eine wesentliche Änderung der für die Prozesskostenhilfe maßgeblichen wirtschaftlichen Verhältnisse auch darin liegen, dass einer Partei aufgrund des Rechtsstreits - etwa durch einen Vergleich - eine Zahlung des Prozessgegners zufließt (OLG Celle, aaO; OLG Bamberg, JurBüro 1991, 255; OLG Koblenz, OLG-Report 2004, 670 f.).
  • LAG Hamm, 23.12.2005 - 4 Ta 510/05

    PKH-Bewilligung nach Aufnahme eines wegen Insolvenzeröffnung unterbrochenen

    Der Wert, nach dem die Gebühren für eine anwaltliche Tätigkeit berechnet werden (§ 2 Abs. 1 RVG), bestimmt sich in Verfahren auf Bewilligung oder Entziehung von Prozesskostenhilfe nicht nach der Summe der maßgeblichen Gebühren (so aber zu § 51 Abs. 2 BRAGO OLG Koblenz v. 30.03.1990 - 14 W 108/90, JurBüro 1991, 253 m. abl. Anm. Mümmler JurBüro 1991, 255), sondern entsprechend der Spezialvorschrift der Nr. 3335 Abs. 1 Hs. 1 VV (Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG), die dem bisherigen § 51 Abs. 2 Hs. 1 BRAGO entspricht, nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert (OLG Frankfurt/Main v. 13.11.1991 - 12 W 83/91, JurBüro 1992, 98 [Mümmler] = MDR 1992, 524; OLG Jena v. 06.05.1994 - 4 W 181/93, OLG-NL 1994, 149).
  • LAG Hamm, 02.06.2005 - 4 Ta 374/04

    Erforderlichkeit der Anwaltsbeiordnung nach § 167; 121 Abs. 2 ZPO

    Der Wert, nach dem die Gebühren für eine anwaltliche Tätigkeit berechnet werden (§ 2 Abs. 1 RVG), bestimmt sich in Verfahren auf Bewilligung oder Entziehung von Prozesskostenhilfe nicht nach der Summe der maßgeblichen Gebühren (so aber zu § 51 Abs. 2 BRAGO OLG Koblenz v. 30.03.1990 - 14 W 108/90, JurBüro 1991, 253 m. abl. Anm. Mümmler JurBüro 1991, 255), sondern entsprechend der Spezialvorschrift der Nr. 3335 Abs. 1 Hs. 1 VV (Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG), die dem bisherigen § 51 Abs. 2 Hs. 1 BRAGO entspricht, nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert (OLG Frankfurt/Main v. 13.11.1991 - 12 W 83/91, JurBüro 1992, 98 [Mümmler] = MDR 1992, 524; OLG Jena v. 06.05.1994 - 4 W 181/93, OLG-NL 1994, 149).
  • LAG Hamm, 12.07.2005 - 4 Ta 435/05

    Keine PKH-Bewilligung für einen Mehrvergleich bei Antragstellung nach

    Der Wert, nach dem die Gebühren für eine anwaltliche Tätigkeit berechnet werden (§ 2 Abs. 1 RVG), bestimmt sich in Verfahren auf Bewilligung oder Entziehung von Prozesskostenhilfe nicht nach der Summe der maßgeblichen Gebühren (so aber zu § 51 Abs. 2 BRAGO OLG Koblenz v. 30.03.1990 - 14 W 108/90, JurBüro 1991, 253 m. abl. Anm. Mümmler JurBüro 1991, 255), sondern entsprechend der Spezialvorschrift der Nr. 3335 Abs. 1 Hs. 1 VV (Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG), die dem bisherigen § 51 Abs. 2 Hs. 1 BRAGO entspricht, nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert (OLG Frankfurt/Main v. 13.11.1991 - 12 W 83/91, JurBüro 1992, 98 [Mümmler] = MDR 1992, 524; OLG Jena v. 06.05.1994 - 4 W 181/93, OLG-NL 1994, 149).
  • OLG Saarbrücken, 30.07.1993 - 6 WF 37/93

    Verwendung eines Bausparvertrags zur Finanzierung der Kosten eines Rechtsstreits

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats sind Guthaben aus Bausparverträgen grundsätzlich als Vermögen zu werten, das zur Deckung der Kosten eines Rechtsstreits entweder unmittelbar oder als Kreditsicherung heranzuziehen ist (vgl. Senatsentscheidungen vom 01.12.89 - 6 WF 166/89, 06.02.89 - 6 WF 25/89 und 09.01.92 - 6 WF 1/92; siehe auch BGH NJW-RR 1991, 1532 ,1533; OLG Bamberg, JurBüro 1989, 234; Kalthoener/Büttner, NJW-Schriften 47, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, 1988, Rdnr. 297; Zöller-Philippi, ZPO , 18. Aufl., § 115 , Rdnr. 45 sowie Mümmler in den Anm. zu den Entscheidungen des OLG Bamberg in JurBüro 1991, 255, 257 und 977, 978 - jeweils mit weit.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht