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   OLG Köln, 21.01.1991 - 17 W 36/91   

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https://dejure.org/1991,3719
OLG Köln, 21.01.1991 - 17 W 36/91 (https://dejure.org/1991,3719)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.01.1991 - 17 W 36/91 (https://dejure.org/1991,3719)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Januar 1991 - 17 W 36/91 (https://dejure.org/1991,3719)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 1991, 930
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 02.02.1967 - 1 W 3122/66
    Auszug aus OLG Köln, 21.01.1991 - 17 W 36/91
    Die dem angefochtenen Beschluss zugrunde Hegende Kostengrundentscheidung ist am 28. November 1990 ergangen, so dass der Zinsanspruch des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO erst an diesem Tage zur Entstehung gelangt ist (vgl. KG NJW 1967, 1569).
  • BGH, 23.11.2006 - I ZB 39/06

    Kosten der Schutzschrift II

    Nach anderer Auffassung sind dem Antragsgegner die Kosten jedenfalls dann zu erstatten, wenn er die Schutzschrift in unverschuldeter Unkenntnis der Rücknahme oder der Zurückweisung des Verfügungsantrags vorgelegt hat (vgl. OLG Köln JurBüro 1991, 930; KG JurBüro 1993, 486; Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl., Rdn. 391; Mümmler, JurBüro 1993, 487).
  • OLG München, 22.10.2010 - 11 W 1560/09

    Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit einer Verfahrensgebühr bei

    b) Auch bei dem vergleichbaren Fall von in Unkenntnis einer zwischenzeitlichen Rücknahme der Klage oder eines Verfügungsantrags eingereichten Schriftsätzen mit Sachanträgen wird in der Rechtsprechung überwiegend die Auffassung vertreten, dass diese bei dem Prozessbevollmächtigten des Beklagten die volle Verfahrensgebühr auslöst, die dann auch erstattungsfähig ist (Senat AnwBl. 1985, 44; OLG Celle Beschluss vom 02.03.2010 - 2 W 69/10 - RVGreport 2010, 195 mit zust. Anm. von Hansens; OLG Frankfurt JurBüro 1983, 83; OLG Köln JurBüro 1991, 930; vgl. auch Hansens RVGreport 2009, 23 und 2007, 349; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a. a. O., VV 3100 Rn. 129).
  • OLG München, 27.02.2015 - 11 W 302/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer nach Berufungsrücknahme eingereichten

    b) Auch bei dem vergleichbaren Fall von in Unkenntnis einer zwischenzeitlichen Rücknahme der Klage oder eines Verfügungsantrags eingereichten Schriftsätzen mit Sachanträgen wird in der Rechtsprechung überwiegend die Auffassung vertreten, dass diese bei dem Prozessbevollmächtigten des Beklagten die volle Verfahrensgebühr auslösen, die dann auch erstattungsfähig ist (Senat AnwBl. 1985, 44; OLG Celle Beschluss vom 02.03.2010 - 2 W 69/10 - RVGreport 2010, 195 mit zust. Anm. von Hansens; OLG Frankfurt JurBüro 1983, 83; OLG Köln JurBüro 1991, 930; vgl. auch Hansens RVGreport 2009, 23 und 2007, 349; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a. a. O., VV 3100 Rn. 141).
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