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   OLG Koblenz, 22.11.1991 - 14 W 623/91   

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https://dejure.org/1991,3007
OLG Koblenz, 22.11.1991 - 14 W 623/91 (https://dejure.org/1991,3007)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.11.1991 - 14 W 623/91 (https://dejure.org/1991,3007)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. November 1991 - 14 W 623/91 (https://dejure.org/1991,3007)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91
    Verhältnis von materiellem und prozessualem Kostenerstattungsanspruch L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenfestsetzungsverfahren; Prüfungsgegenstand; Verbrauch des materiellen Kostenerstattungsanspruches; Erfolglose klageweise Geltendmachung; Vorprozessuale Gutachteneinholung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 91

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 284 (Ls.)
  • VersR 1993, 247
  • BB 1992, 1240
  • JurBüro 1992, 475
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 09.02.2012 - VII ZB 95/09

    Kostenfestsetzung: Prozessuale Kostenerstattung der zuvor erfolglos auf

    a) In der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum wird verbreitet die Auffassung vertreten, die rechtskräftige Abweisung eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs stehe einer prozessualen Kostenerstattung nicht entgegen (vgl. OLG Koblenz, MDR 2009, 471 f.; JurBüro 1992, 475 f.; LAG Berlin, MDR 2002, 238 f.; OLG München, NJW-RR 1997, 1294; MDR 1976, 846; OLG Bamberg, JurBüro 1971, 88 f.; Musielak/Wolst, ZPO, 8. Aufl., vor § 91 Rn. 17 a.E.; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 103 Rn. 1; Wieczorek/Schütze/Steiner, ZPO, 3. Aufl., vor § 91 Rn. 11; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., vor § 91 Rn. 13; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 32. Aufl., Vorbem. § 91 Rn. 16; Becker-Eberhard, JZ 1995, 814, 816; Mümmler, JurBüro 1983, 284; a.A. wohl OLG Nürnberg, MDR 1977, 936 f., und OLG Frankfurt, JurBüro 1983, 283 f.).
  • OLG Naumburg, 30.08.2006 - 10 W 52/06

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für prozessvorbereitende und

    Insbesondere bei prozessbegleitenden Gutachten, um die es hier geht, ist ein strenger Maßstab an die Notwendigkeit der Beauftragung eines Sachverständigen anzulegen (Zöller/Herget, a.a.O.; OLG Koblenz, JurBüro 1992, 475; OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 255 ).
  • OLG Koblenz, 01.07.2008 - 14 W 284/08

    Geltendmachung von Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren; Erstattungsfähigkeit

    Der Senat vertritt bereits seit langem die Auffassung (vgl. JurBüro 1992, 475 mit Anm. Mümmler), dass der materielle Kostenerstattungsanspruch (Gutachterkosten) nicht durch seine erfolglose klageweise Geltendmachung dergestalt verbraucht wird, dass er nicht mehr in das Kostenfestsetzungsverfahren eingebracht werden könnte.
  • AG Bad Segeberg, 30.11.2012 - 9 C 350/12

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Kosten für die Einholung eines sog. Ergänzungs-

    Nach Auffassung des erkennenden Gerichts kann die Einholung eines Ergänzungsgutachten durch den Geschädigten aufgrund eines von dem Schädiger eingeholten Gegengutachtens dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich angesehen werden, wenn der Inhalt des Gegengutachtens aufgrund technischer Einwendungen gegen das Schadensgutachten eine inhaltliche Auseinandersetzung durch einen technischen Sachverständigen erfordert (vgl. hierzu OLG Koblenz, Beschl. v. 22.11.1991 - 14 W 623/91, ZfSch 1992, 279, juris Rn. 10; wohl auch AG Gummersbach, Urt. v. 06.02.2007 - 1 C 598/06).
  • LAG Berlin, 20.09.2001 - 17 Ta 6117/01

    Erstattung von Detektivkosten

    Demgegenüber wird darauf verwiesen, dass prozessuale und materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche auf unterschiedlichen Sachverhalten beruhten, weshalb eine Rechtskrafterstreckung nicht möglich sei ( OLG Koblenz JurBüro 1992, 475; Becker-Eberhard, JZ 1995, 814 ff.; Zöller, a.a.O, Vor § 91 Rdnr. 13; Stein-Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl. 1994, § 103 Rdnr. 1, jeweils m. w. N. ).
  • OLG Dresden, 24.09.2002 - 19 W 232/02

    Privatgutachter; Unabhängigkeit

    Insbesondere bei prozessbegleitenden Gutachten, um die es hier geht, ist ein strenger Maßstab an die Notwendigkeit der Beauftragung eines Sachverständigen anzulegen (Zöller-Herget, a.a.O.; OLG Koblenz, JurBüro 1992, 475; OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 255).
  • OLG München, 13.05.1997 - 11 W 1518/97

    Geltendmachung von Privatgutachterkosten als materiell-rechtliche

    nicht präjudiziert (vgl. Senat, aaO; OLG Koblenz, JurBüro 1992, 475), ist im vorliegenden Fall nicht entscheidungserheblich.
  • AG Hamburg-St. Georg, 03.06.2015 - 915 C 550/14
    Nach Auffassung des Gerichts kann die Einholung eines Ergänzungsgutachten durch den Geschädigten aufgrund eines von dem Schädiger eingeholten Gegengutachten dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich angesehen werden, wenn der Inhalt des Gegengutachtens aufgrund technischer Einwendungen gegen das Schadensgutachten eine inhaltliche Auseinandersetzung durch einen technischen Sachverständigen erfordert (vgl. hierzu OLG Koblenz, Beschl. v. 22.11.1991 -14 W 623/91, ZfS 1992, 279, juris Rn. 10).
  • AG Lörrach, 24.01.2014 - 1 C 908/13

    Verkehrsunfall - Sachverständigenkosten für ergänzende Stellungnahme

    Der Geschädigte darf die Einholung eines Ergänzungsgutachtens für erforderlich halten, wenn der Schädiger technische Einwendungen erhebt, die eine inhaltliche Auseinandersetzung durch einen technischen Sachverständigen erfordern (vgl. OLG Koblenz, ZFS 1992, 279), Davon ist beispielsweise auszugehen, wenn der Schädiger einen anderen Reparaturweg oder eine weniger material- und/oder kostenaufwendige Reparaturart für ausreichend erachtet.
  • AG Berlin-Mitte, 08.10.2014 - 21 C 3239/13
    Die Erstattungsfähigkeit der Kosten für Privatgutachten, also ihre Notwendigkeit für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung ist vielmehr dann zu bejahen, wenn die Partei auf die Hinzuziehung eines Sachverständigen zwingend angewiesen ist, um ihrer Darlegungs- und Beweislast genügen oder um Beweisen des Gegners entgegentreten zu können (OLG Koblenz, Besohl, v, 22.11.1091 -14 W 623/91).
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