Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 23.07.1992

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   OLG Hamm, 30.01.1992 - 23 W 39/92   

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OLG Hamm, 30.01.1992 - 23 W 39/92 (https://dejure.org/1992,9184)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.01.1992 - 23 W 39/92 (https://dejure.org/1992,9184)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Januar 1992 - 23 W 39/92 (https://dejure.org/1992,9184)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1992, 315
  • JurBüro 1992, 819
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   OLG Köln, 23.07.1992 - 17 W 454/91   

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https://dejure.org/1992,10864
OLG Köln, 23.07.1992 - 17 W 454/91 (https://dejure.org/1992,10864)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.07.1992 - 17 W 454/91 (https://dejure.org/1992,10864)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juli 1992 - 17 W 454/91 (https://dejure.org/1992,10864)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1993, 84
  • JurBüro 1992, 819
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 328/03

    Befugnisse des Gerichtsvollziehers bei Vollstreckung eines Anspruchs auf Räumung

    Hat der Gläubiger - wie hier - eine dem Schuldner obliegende vertretbare Handlung ohne die erforderliche gerichtliche Ermächtigung vornehmen lassen, kann er die Kosten der Ersatzvornahme nicht als notwendige Zwangsvollstreckungskosten beitreiben, weil die Zwangsvollstreckung insoweit unzulässig war; vielmehr muß er gegen den Schuldner Klage erheben und einen Vollstreckungstitel erwirken (vgl. OLG Köln Rpfleger 1993, 84; OLG Hamburg MDR 1973, 768; Thomas/Putzo, ZPO 25. Aufl. § 788 Rn. 36).
  • BGH, 10.08.2006 - I ZB 110/05

    Nachträgliche Vollstreckung der Kosten einer vom Gläubiger selbst vorgenommenen

    Der Gläubiger, der die dem Schuldner obliegende vertretbare Handlung - wie hier die Befreiung von einer Zahlungsverpflichtung (vgl. BGH, Urt. v. 22.10.1957 - VI ZR 231/56, NJW 1958, 497; Urt. v. 28.6.1983 - VI ZR 285/81, NJW 1983, 2438, 2439) - in eigener Person oder durch von ihm beauftragte Dritte vorgenommen hat, kann die ihm dadurch entstandenen Kosten nicht noch nachträglich im Vollstreckungsverfahren erstattet verlangen (vgl. OLG Hamm MDR 1972, 615; OLG Hamburg MDR 1973, 768; OLG Köln Rpfleger 1993, 84; Musielak/Lackmann, ZPO, 4. Aufl., § 887 Rdn. 23; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 887 Rdn. 49; Zöller/Stöber, ZPO, 25. Aufl., § 887 Rdn. 7; Schneider, MDR 1975, 279, 281 mit Nachweisen zur früher auch vertretenen Gegenauffassung).
  • OLG Frankfurt, 07.07.2004 - 23 U 233/03

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs des Vollstreckungsschuldners bei Aufhebung

    Stattdessen gelten die für den Kostenerstattungsanspruch entwickelten Spezifika, die sich daran orientieren, dass das Festsetzungsverfahren nur den Zweck verfolgt, die Kostengrundentscheidung der Höhe nach zu beziffern, weshalb außerhalb dieser Zielsetzung liegende sonstige Streitigkeiten zwischen den Parteien nicht mit entschieden werden (OLG Köln JurBüro 1992, 819; Zöller-Herget, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 104 Stichwort: materiell-rechtliche Einwendungen).
  • LAG Hessen, 04.01.2006 - 13 Ta 4/06

    Kostenfestsetzungsentscheidung und Prüfungspflichten des Rechtspflegers

    Außerhalb dieser Zielsetzung liegende sonstige Streitigkeiten zwischen den Parteien werden nicht mitentschieden (OLG Köln, JurBüro 1992, 819).
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