Weitere Entscheidung unten: AG München, 26.03.1993

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   OLG Köln, 24.02.1993 - 17 W 33/93   

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OLG Köln, 24.02.1993 - 17 W 33/93 (https://dejure.org/1993,4739)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.02.1993 - 17 W 33/93 (https://dejure.org/1993,4739)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Februar 1993 - 17 W 33/93 (https://dejure.org/1993,4739)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 1021
  • JurBüro 1993, 671
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 15.04.2008 - X ZB 12/06

    Anwaltsgebühren bei einem inhaltsgleichen, gegen mehrere Beklagte gerichteten

    2006, 134; JurBüro 1993, 671; OLG Frankfurt a.M. JurBüro 2002, 139; OLG Düsseldorf GRUR 2000, 825; OLG Zweibrücken AnwBl 2000, 695; Hanseatisches OLG JurBüro 1998, 541, 542; JurBüro 1989, 64, 65 mit zustimmender Anmerkung von Mümmler; OLG Stuttgart JurBüro 1998, 302, 303; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 544, 545; OLG Karlsruhe JurBüro 1992, 239; OLG Hamm JurBüro 1996, 312, 313; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 9. Aufl., 14. Kap. Rdn. 29 f.; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 8 UWG Rdn. 2.30; Ahrens/Jestaedt, Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., 21. Kap. Rdn. 37; Köhler, AcP 1990 (1990), 496, 529 f.; Ullmann, jurisPK-UWG/Seichter, § 8 Rdn. 71; Palandt/Grüneberg, 67. Aufl., Überblick vor § 420 Rdn. 11; Erman/Ehmann, 11. Aufl., § 421 Rdn. 83; Staudinger/Noack, Neubearb.
  • LAG Hessen, 30.07.2009 - 13 Ta 360/09

    Kostentragungspflicht bei Rechtswegverweisung - Mehrvertretungszuschlag

    Umgekehrt kann sich der Unterlassungsschuldner nicht, wie § 422 Abs. 1 S. 1 BGB dies den Gesamtschuldnern ermöglicht, auf die Beachtung der Unterlassungspflicht durch den anderen Schuldner mit dem Ergebnis der Schuldbefreiung berufen (BGH vom 15. April 2008, BGHReport 2008, 935 m.w.N.; OLG Köln vom 24. Februar 1993, MDR 1993, 1021).
  • OLG Köln, 29.06.1998 - 17 W 302/96

    Anspruch des Anwalts gegen die Staatskasse bei PHK für nur einen Streitgenossen

    Immer dann, wenn diese Voraussetzung zu verneinen ist (vgl. z. B. die Konstellation in den Beschlüssen des Senats vom 6.4.1992 - 17 W 43/92 - JurBüro 1993, 429 und vom 24.2.1993 - 17 W 33/93 - MDR 1993, 1021 = JurBüro 1993, 671) - etwa in Fällen, in denen mehrere Streitgenossen auf Unterlassung, auf Herausgabe oder auch auf Abgabe einer Willenserklärung in Anspruch genommen werden -, entsteht nach ständiger Rechtsprechung des Senats allein die "einfache" Prozeßgebühr.
  • LG Osnabrück, 30.09.1999 - 9 T 561/99

    Beratungshilfe, Angelegenheit

    Gegen die von der h.M. (vgl. z.B. LG Kiel, JurBüro 1996, 544: Kalthoener/Büttner, a.a.O., m.w.N.) in derartigen Fällen befürwortete analoge Anwendung des § 612 BRAGO sind insbesondere vom OLG Köln (JurBüro 1987, 1182 = AnwBl 1987, 242 sowie JurBüro 1993, 671).

    In seiner Entscheidung aus dem Jahre 1993 (JurBüro 1993, 671) hat das OLG Köln diesbezüglich ausgeführt, daß bei mehreren Gegenständen der anwaltlichen Tätigkeit die gebührenrechtliche Vergünstigung des Anwalts sich darauf beschränke, daß die Werte der mehreren Gegenstände gegebenenfalls nach § 7 II BRAGO zusammengerechnet werden.

  • OLG Koblenz, 31.01.2011 - 14 W 58/11

    Kostenfestsetzung: Mehrvertretungsgebühr im Unterlassungsprozess gegen

    Umgekehrt kann sich der einzelne Unterlassungsschuldner nicht, wie § 422 Abs. 1 Satz 1 BGB dies den Gesamtschuldnern ermöglicht, auf die Beachtung der Unterlassungspflicht durch den anderen Schuldner mit dem Ergebnis der Schuldbefreiung berufen (vgl. BGH vom 15. April 2008 - X ZB 12/06 - in BGHReport 2008, 935 m. w. N. und OLG Köln in MDR 1993, 1021).
  • KG, 25.08.1998 - 1 W 5034/97

    Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Abwehr inhaltsgleicher

    Auch dann ist danach zu unterscheiden, ob gegen jeden der Streitgenossen rechtlich selbständige, sie unabhängig voneinander treffende Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden oder das Rechtsschutzziel auf ihre gemeinschaftliche oder gesamtschuldnerische Inanspruchnahme gerichtet ist, und nur in den erstgenannten Fällen Verschiedenheit der Gegenstände anzunehmen (ebenso OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 544/545 betreffend Verbote, ein Grundstück zu betreten; HansOLG Hamburg, JurBüro 1989, 64, und OLG Köln, JurBüro 1993, 671, betreffend die Unterlassung von Behauptungen; OLG Karlsruhe, JurBüro 1992, 239).
  • OLG Köln, 21.10.1996 - 17 W 326/96
    Das gilt indessen nach der in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung des Senats (vgl. den in JurBüro 1993, 671 = MDR 1993, 1021 veröffentlichten Beschluß vom 24. Februar 1992 - 17 W 33/93 - ) nicht für den hier gegebenen Fall einer gemeinsamen anwaltlichen Vertretung mehrerer Streitgenossen, die sich gegen einen Anspruch auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen zur Wehr setzen.
  • OLG Zweibrücken, 12.03.1999 - 2 W 13/98
    Es liegt daher keine gemeinschaftliche Beteiligung der Auftraggeber an dem Streitgegenstand vor (OLG Hamburg, JurBüro 1989, 64; OLG Karlsruhe JurBüro 1992, 239; OLG Köln JurBüro 1993, 671; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 544; s. a. Gerold u. a., BRAGO 13. Aufl. § 6 Rdnr. 25).
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Rechtsprechung
   AG München, 26.03.1993 - 272 C 20450/92   

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AG München, 26.03.1993 - 272 C 20450/92 (https://dejure.org/1993,18630)
AG München, Entscheidung vom 26.03.1993 - 272 C 20450/92 (https://dejure.org/1993,18630)
AG München, Entscheidung vom 26. März 1993 - 272 C 20450/92 (https://dejure.org/1993,18630)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 1993, 671
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