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   OLG Schleswig, 08.04.1994 - 9 W 57/94   

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https://dejure.org/1994,26952
OLG Schleswig, 08.04.1994 - 9 W 57/94 (https://dejure.org/1994,26952)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.04.1994 - 9 W 57/94 (https://dejure.org/1994,26952)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. April 1994 - 9 W 57/94 (https://dejure.org/1994,26952)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JurBüro 1995, 32
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 2 U 142/08

    Umfang des Schadensersatzes wegen Zwangsvollstreckung aus einem später

    Zu der Tätigkeit des Anwalts des Gläubigers in der Zwangsvollstreckung kann nach ganz herrschender Meinung bereits eine an den Schuldner gerichtete Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung gehören (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1581 ; FamRZ 2004, 101 ; LArbG Düsseldorf, JurBüro 1996, 584 ; OLG Düsseldorf [10. ZS], JurBüro 1983, 1048; [18. ZS], JurBüro 1986, 1043 ; KG, JurBüro 1983, 242 ; OLG Schleswig, JurBüro 1995, 32; Göttlich/Mümmler, BRAGO, 20. Aufl., Seite 1877 f. Stichwort "Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung"; Göttlich/Mümmler, RVG, Seite 1226 Stichwort "Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung"; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 18. Aufl., VV 3309 Rdnr. 360 jew. m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 14.05.2019 - 25 W 99/19

    Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltsgebühren für eine Zahlungsaufforderung mit

    Nach einer weit verbreiteten Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Kommentierung darf der Gläubiger, zu dessen Gunsten ein Anspruch durch ein gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil tituliert ist, eine mit einer Vollstreckungsandrohung verbundene anwaltliche Zahlungsaufforderung nur dann für erforderlich halten, wenn die für den Beginn der Zwangsvollstreckung nach § 751 Abs. 2 ZPO erforderliche Sicherheitsleistung nachgewiesen ist (vgl. dazu OLG Schleswig JurBüro 1995, 32 (33), OLG Hamburg JurBüro 1972, 422(423), OLG Koblenz JurBüro 1985, 1657 (1658), OLG Koblenz JurBüro 1989, 91, JurBüro 1982, 1525(1526), OLG Schleswig JurBüro 1990, 923 (924), Gerold/Schmidt/Müller-Rabe Ziff. 3309 VV zum RVG Rdnr. 439, Riedel/Sußbauer/Schütz Ziff. 3309 VV zum RVG Rdnr. 30).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2022 - 24 U 109/21

    Grundsätzliche Entgeltlichkeit der anwaltlichen Dienstleistung

    Die Zahlungsaufforderung (mit Vollstreckungsandrohung) gehört jedoch als die Vollstreckung vorbereitende Maßnahme bereits zur Vollstreckung und nicht mehr zur Hauptsache; der Verfahrensbevollmächtigte verdient also die Vollstreckungsgebühr, soweit er einen Auftrag zu diesem Schreiben bzw. einen generellen Vollstreckungsauftrag hatte (BGH NJW-RR 2003, 1581; OLG Frankfurt a. M. JurBüro 1988, 786; KG JurBüro 2001, 211; KG JurBüro 2008, 151; OLG Koblenz MDR 1995, 753; OLG München AnwBl 1989, 685 = MDR 1989, 652; OLG Schleswig JurBüro 1995, 32; Müller-Rabe, a.a.O. Rn 432).
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