Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 14.06.1994

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 3 Ws 192 - 193/94, 3 Ws 192/94, 3 Ws 193/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,10243
OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 3 Ws 192 - 193/94, 3 Ws 192/94, 3 Ws 193/94 (https://dejure.org/1994,10243)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.05.1994 - 3 Ws 192 - 193/94, 3 Ws 192/94, 3 Ws 193/94 (https://dejure.org/1994,10243)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Mai 1994 - 3 Ws 192 - 193/94, 3 Ws 192/94, 3 Ws 193/94 (https://dejure.org/1994,10243)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,10243) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • JurBüro 1995, 41
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Bamberg, 22.02.2012 - 3 Ss OWi 100/12

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Beweiskraft einer

    Im Falle des § 180 ZPO ist der volle Beweis eines anderen als des beurkundeten Geschehens, der notwendig ein Fehlverhalten des Zustellers und eine objektive Falschbeurkundung belegt, in der Weise erforderlich, dass die Beweiswirkung der Zustellungsurkunde vollständig entkräftet und jede Möglichkeit der Richtigkeit der in ihr niedergelegten Tatsachen ausgeschlossen ist (Zöl-ler/ Geimer § 418 Rn. 3 a.E. a.E.; vgl. aus der Rspr. insbesondere BGH NJW 2006, 150 ff. = DAR 2006, 91 ff.; ferner OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 41 = OLGSt StPO § 45 Nr. 11; BFH NJW 1997, 3264 und zuletzt OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 147 f.).
  • OLG Hamm, 18.09.2001 - 2 Ws 233/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Zustellung im Hausbriefkasten, Beweiskraft

    Beschränkt sich der Antragsteller jedoch, wie vorliegend, lediglich darauf, den Erhalt des Benachrichtigungszettels zu bestreiten, so fehlt es in jeder Hinsicht an der gebotenen Substantiierung (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf VRS 87, 441, 442).
  • OLG Oldenburg, 08.09.2020 - 2 Ss OWi 195/20

    Gegenbeweis eines anderen Geschehensablaufs bei Zustellung; Keine

    Im Falle des § 180 ZPO ist der volle Beweis eines anderen als des beurkundeten Geschehens, der notwendig ein Fehlverhalten des Zustellers und eine objektive Falschbeurkundung belegt, in der Weise erforderlich, dass die Beweiswirkung der Zustellungsurkunde vollständig entkräftet und jede Möglichkeit der Richtigkeit der in ihr niedergelegten Tatsachen ausgeschlossen ist (Zöller/Geimer § 418 Rn. 3 a.E. a.E.; vgl. aus der Rspr. insbesondere BGH NJW 2006, 150 ff. = DAR 2006, 91 ff.; ferner OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 41 = OLGSt StPO § 45 Nr. 11; BFH NJW 1997, 3264 und zuletzt OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 147 f.)." (OLG Bamberg, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 3 Ss OWi 100/12 -, Rn. 8, juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2000 - 1 Ws 299/00

    bestrittene Zustellung - § 37 StPO, § 415 ZPO, volle Beweiskraft der öffentlichen

    Er kann nur als geführt angesehen werden, wenn ein konkreter Sachverhalt vorgetragen wird, der zur Überzeugung des Gerichtes jede Möglichkeit der Richtigkeit der beurkundeten Tatsache ausschließt (zu vgl. OLG Düsseldorf, VRS 87, 441, 442 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 388/09

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen

    Beschränkt sich der Antragsteller jedoch, wie vorliegend, lediglich darauf, den Erhalt des Schriftstücks zu bestreiten, so fehlt es in jeder Hinsicht an der gebotenen Substantiierung (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, VRS 87, 441, 442; Senatsbeschluss vom 18. September 2001 in 2 Ws 233/01, VRS 101, 439 f.).
  • OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 249/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs;

    Beschränkt sich der Antragsteller jedoch, wie vorliegend, lediglich darauf, den Erhalt des Benachrichtigungszettels zu bestreiten, so fehlt es in jeder Hinsicht an der gebotenen Substantiierung (vgl. hierzu Beschluss des erkennenden Senats vom 18. September 2001 in 2 Ws 233/01; OLG Düsseldorf VRS 87, 441, 442).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.1997 - 1 Ws (OWi) 846/97
    Der Einwand seines Verteidigers, dem Empfangsbekenntnis sei keine vollständige Urteilsausfertigung beigefügt gewesen, ist ohne nähere Angaben nicht nachvollziehbar und im übrigen als schlichte Erklärung (vgl. OLG Düsseldorf VRS 87, 441, 442) auch kein Beweismittel, das die Beweiskraft des Empfangsbekenntnisses widerlegen könnte.
  • OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 288/09
    Beschränkt sich der Antragsteller jedoch, wie vorliegend, lediglich darauf, den Erhalt des Schriftstücks zu bestreiten, so fehlt es in jeder Hinsicht an der gebotenen Substantiierung (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, VRS 87, 441, 442; Senatsbeschluss vom 18. September 2001 in 2 Ws 233/01, VRS 101, 439 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.06.1994 - 13 W 215/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8357
OLG Karlsruhe, 14.06.1994 - 13 W 215/93 (https://dejure.org/1994,8357)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.06.1994 - 13 W 215/93 (https://dejure.org/1994,8357)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Juni 1994 - 13 W 215/93 (https://dejure.org/1994,8357)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,8357) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 954
  • MDR 1994, 831
  • JurBüro 1995, 41
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 28.02.2001 - 2Z BR 9/01

    Glaubhaftmachung fehlenden Verschuldens an der Fristversäumnis

    Dass den von der Antragsgegnerin in der eidesstattlichen Versicherung erwähnten Personen, die ihr bei der Briefkastenleerung und Postsortierung behilflich waren, entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht die Eigenschaft rechtsgeschäftlich bestellter Vertreter im Sinne von § 22 Abs. 2 Satz 2 FGG zukommt (BGH NJW 1967, 1567; BayObLGZ 1959, 167/172; Keidel/Kahl § 22 Rn. 26), deren Verschulden der Antragsgegnerin also nicht zuzurechnen ist (OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 954; LAG München NJW 1987, 2545; MünchKomm/Feiber ZPO § 233 Rn. 24 und 25), spielt mithin keine Rolle.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht