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   OLG Nürnberg, 19.04.1995 - 9 W 1103/95   

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https://dejure.org/1995,4752
OLG Nürnberg, 19.04.1995 - 9 W 1103/95 (https://dejure.org/1995,4752)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.04.1995 - 9 W 1103/95 (https://dejure.org/1995,4752)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. April 1995 - 9 W 1103/95 (https://dejure.org/1995,4752)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Verkehrsanwalts; Voraussetzungen für die Notwendigkeit von Verkehrsanwaltskosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung; Geschäftsgebühr als Teil der Prozesskosten; Vorprozessuale Bemühungen eines Rechtsanwalts, eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 91 § 322 Abs. 1
    Kostenerstattung: Unzulässigkeit der Geltendmachung einer Geschäftsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 1995, 592
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 12.09.1989 - 10 W 75/89
    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.04.1995 - 9 W 1103/95
    Zur Entscheidung über materiell-rechtliche Ansprüche ist es weder bestimmt noch geeignet (so auch: OLG Stuttgart JB 1983, 438, 768, 769; OLG Hamburg JB 1985, 457; OLG Karlsruhe JB 1985, 1095; OLG Zweibrücken JB 1985, 1342; OLG Frankfurt AnwBl. 1985, 211, 213; OLG München Rechtspfleger 1989, 301; OLG Düsseldorf MDR 1990, 60 ; OLG Bamberg JB 1991, 704; Göttlich/Mümmler, BRAGO , 18. Aufl., "Verkehrsanwalt" 10, Seite 1576; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, 53. Aufl., § 91 ZPO Rdnr. 276; Zöller-Herget, 19. Aufl., § 91 ZPO Rdnr. 13; Thomas-Putzo, 19. Aufl., § 91 ZPO Rdnr. 8; anderer Ansicht: Gerold/Schmidt-von Eicken, 12. Aufl., § 52 BRAGO Rdnr. 37).
  • BGH, 12.12.1990 - VIII ZB 42/90

    Zulässigkeit einer innerhalb laufender Rechtsmittelfrist erneut eingelegten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.04.1995 - 9 W 1103/95
    Es trifft auch zu, daß die Regeln über die Rechtskraft nicht auf sachentscheidende Urteile beschränkt sind, sondern sich auf bloße Prozeßurteile in bezug auf den behandelten verfahrensrechtlichen Punkt erstrecken (BGH NJW 1985, 2535 ; 1991, 1116, 1117).
  • BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 76/83

    Rechtskraftwirkung eines eine Unterhaltsklage abweisenden Prozeßurteils

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.04.1995 - 9 W 1103/95
    Es trifft auch zu, daß die Regeln über die Rechtskraft nicht auf sachentscheidende Urteile beschränkt sind, sondern sich auf bloße Prozeßurteile in bezug auf den behandelten verfahrensrechtlichen Punkt erstrecken (BGH NJW 1985, 2535 ; 1991, 1116, 1117).
  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89

    Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.04.1995 - 9 W 1103/95
    Diese Ansicht teilt der Senat nicht; denn die Verneinung des Rechtsschutzinteresses für ein klageweises Vorgehen mit der Begründung, es sei das Kostenfestsetzungsverfahren noch nicht ausgeschöpft und der Weg über dieses sei regelmäßig weniger aufwendig (BGHZ 111, 168, 171), steht auch nicht in einem entfernten Bezug zur Zuständigkeit des angegangenen Gerichts.
  • BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92

    Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.04.1995 - 9 W 1103/95
    Bei einer klageabweisenden Entscheidung ist der aus der Begründung zu ermittelnde, die Rechtsfolge bestimmende, ausschlaggebende Abweisungsgrund Teil des in Rechtskraft erwachsenden Entscheidungssatzes und nicht allein ein Element der Entscheidungsbegründung (BGH NJW 1993, 3204, 3205).
  • BGH, 28.06.1985 - V ZR 43/84

    Wirkung eines klageabweisenden Urteils gegen einen Miteigentümer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.04.1995 - 9 W 1103/95
    Die Zurückweisung der Beschwerde nimmt schließlich dem Kläger nicht jede Möglichkeit, das Zahlungsbegehren durchzusetzen; denn nach Abschluß des Kostenfestsetzungsverfahrens mit negativem Ausgang für den Beschwerdeführer kann kaum fraglich sein, daß jedenfalls jetzt das Rechtsschutzbedürfnis für eine klageweise Geltendmachung des vermeintlichen Zahlungsanspruchs zu bejahen wäre (OLG Frankfurt AnwBl. 1985, 210; vgl. auch: BGH NJW 1985, 2825, 2826).
  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.04.1995 - 9 W 1103/95
    Der Kläger hebt selbst hervor, an einer außergerichtlichen Regulierung angesichts der klaren Sachlage nicht gezweifelt zu haben (Bl. 127 d.A.; vgl. BGH NJW 1995, 446, 447; OLG Karlsruhe NJW-RR 1990, 929 ; Palandt-Heinrichs, 54. Aufl., § 249 BGB Rdnr. 21).
  • OLG Karlsruhe, 22.12.1989 - 14 U 168/88

    Ersatz von Anwaltskosten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.04.1995 - 9 W 1103/95
    Der Kläger hebt selbst hervor, an einer außergerichtlichen Regulierung angesichts der klaren Sachlage nicht gezweifelt zu haben (Bl. 127 d.A.; vgl. BGH NJW 1995, 446, 447; OLG Karlsruhe NJW-RR 1990, 929 ; Palandt-Heinrichs, 54. Aufl., § 249 BGB Rdnr. 21).
  • BGH, 17.01.2007 - XII ZB 134/03

    Umfang der Rechtskraft von Prozessentscheidungen; Beendigung eines Verfahrens

    Wird danach ein Rechtsschutzbegehren wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig zurückgewiesen, erwächst die Beurteilung von Vorfragen des materiellen Rechts, aus denen sich der konkrete Unzulässigkeitsgrund ableiten lässt, grundsätzlich nicht in Rechtskraft (vgl. MünchKomm-ZPO/Gottwald, 2. Aufl. § 322 Rdn. 162; Stein/Jonas/Leipold ZPO 21. Aufl. § 322 Rdn. 141; Dunz NJW 1985, 2536; OLG Nürnberg JurBüro 1995, 592, 593).
  • OLG Köln, 03.11.1999 - 17 W 201/99

    Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten

    Die Kosten eines Verkehrsanwalts (Korrespondenzanwalts) werden allgemein als notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO und damit als erstattungsfähig angesehen, wenn es der Prozeßpartei, die den Verkehrsanwalt einschaltete, aus sachlichen Gründen unmöglich oder aus persönlichen Gründen unzumutbar gewesen ist, ihren auswärtigen Prozeßbevollmächtigten über den dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Sachverhalt unmittelbar zu informieren (vgl. z.B. OLG München, Beschl. v. 17.10.1984 - 11 W 2583/84, AnwBl. 1985, 47; OLG Bamberg, Beschl. v. 28.06.1994 - 1 W 32/94, Jur-PC 1995, 3117; OLG Nürnberg, Beschl. v. 19.04.1995 - 9 W 1103/95, JurBüro 1995, 592; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.07.1996 - 10 W 41/96, NJW-RR 1997, 126; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17.04.1997 - 18 WF 17/97, OLGR 1998, 36; OLG Bamberg, Beschl. v. 29.10.1997 - 3 W 102/97, OLGR 1998, 244) oder wenn die Kosten einer unmittelbaren Information des auswärtigen Prozeßbevollmächtigten die eines Verkehrsanwalts (nahezu) erreichen oder sogar übersteigen würden (OLG Nürnberg, Beschl. v. 19.04.1995 - 9 W 1103/95, JurBüro 1995, 592).
  • LG Deggendorf, 10.11.2005 - 1 T 160/05

    Erstattungsansprüche für die Gebühr nach dem Gesetz über die Vergütung der

    Die Gegner einer Geltendmachung von vorgerichtlichen Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren argumentieren, dass das Kostenfestsetzungsverfahren auf eine zügige, nach vereinfachten und klaren Grundsätzen zu treffende Entscheidung über die Entstehung und die Erstattungsfähigkeit der geltend gemachten Kosten ausgerichtet sei und nicht für rechtlich schwierige oder nur durch aufwendige Ermittlungen zu klärenden Fragestellungen geeignet sei (OLG Frankfurt, JurBüro 2003, 201; OLG Nürnberg, JurBüro 1995, 592; OLG Stuttgart, JurBüro 1983, 438).
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