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   LG Zweibrücken, 30.10.1995 - 3 T 134/95   

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LG Zweibrücken, 30.10.1995 - 3 T 134/95 (https://dejure.org/1995,12899)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.10.1995 - 3 T 134/95 (https://dejure.org/1995,12899)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. Oktober 1995 - 3 T 134/95 (https://dejure.org/1995,12899)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1996, 209
  • JurBüro 1996, 212
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BPatG, 28.09.2010 - 33 W (pat) 68/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren -

    Dies schließt aber nicht aus, eine geforderte, nicht entstandene Gebühr gegen eine entstandene, nicht geforderte Gebühr auszutauschen, solange der festgesetzte Betrag den beantragten nicht überschreitet und beide Gebühren auf denselben Sachverhalt bezogen sind (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 966; OLG Koblenz JurBüro 1996, 211; Frankfurt RpflG 1988, 162; Zöller/Herget, ZPO, 28. Auflage, § 104 "Austausch von Kosten, Gebührenauswechselung"; Müller, JurBüro 1996, 212).
  • BPatG, 28.09.2010 - 33 W (pat) 138/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren -

    Dies schließt aber nicht aus, eine geforderte, nicht entstandene Gebühr gegen eine entstandene, nicht geforderte Gebühr auszutauschen, solange der festgesetzte Betrag den beantragten nicht überschreitet und beide Gebühren auf denselben Sachverhalt bezogen sind (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 966; OLG Koblenz JurBüro 1996, 211; Frankfurt RpflG 1988, 162; Zöller/Herget, ZPO, 28. Auflage, § 104 "Austausch von Kosten, Gebührenauswechselung"; Müller, JurBüro 1996, 212).
  • BPatG, 28.09.2010 - 33 W (pat) 100/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren - zur

    Dies schließt aber nicht aus, eine geforderte, nicht entstandene Gebühr gegen eine entstandene, nicht geforderte Gebühr auszutauschen, solange der festgesetzte Betrag den beantragten nicht überschreitet und beide Gebühren auf denselben Sachverhalt bezogen sind (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 966; Koblenz JurBüro 1996, 211; Frankfurt RpflG 1988; Zöller/Herget, ZPO, 28. Auflage, § 104 "Austausch von Kosten, Gebührenauswechselung"; Müller, JurBüro 1996, 212).
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