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   OLG Karlsruhe, 28.08.1995 - 11 W 153/95   

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OLG Karlsruhe, 28.08.1995 - 11 W 153/95 (https://dejure.org/1995,29553)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.08.1995 - 11 W 153/95 (https://dejure.org/1995,29553)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. August 1995 - 11 W 153/95 (https://dejure.org/1995,29553)
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Papierfundstellen

  • JurBüro 1996, 39
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   OLG Frankfurt, 19.05.1995 - 12 W 65/95   

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OLG Frankfurt, 19.05.1995 - 12 W 65/95 (https://dejure.org/1995,16080)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.05.1995 - 12 W 65/95 (https://dejure.org/1995,16080)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Mai 1995 - 12 W 65/95 (https://dejure.org/1995,16080)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 03.11.1999 - 17 W 201/99

    Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten

    Weitere Fallgestaltungen, in denen die Erstattung der Verkehrsanwaltskosten abzulehnen ist, sind denkbar, wie etwa in dem Fall, daß die Entfernung zwischen dem Sitz der Partei und der Kanzlei des Verkehrsanwalts nicht wesentlich kleiner ist als die Entfernung zu dem beim Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 05.02.1986 - 8 W 20/86, JurBüro 1986, 1240) oder zum Prozeßgericht, ferner wenn der Kostengläubiger eine kostenerhöhende Betriebsorganisation vorgenommen hat in der Weise, daß die Partei, die ihren Hauptsitz nicht am Ort des Prozeßgerichts hat, über ihren an ihrem Hauptsitz ansässigen Vertrauensanwalt als Verkehrsanwalt die Korrespondenz mit dem Prozeßbevollmächtigten führt, obwohl sie im Bezirk des Prozeßgerichts ein Filialunternehmen unterhält, das den gesamten fallbezogenen Schriftverkehr, die Durchführung und die Abwicklung des Geschäfts in ihrem Zuständigkeitsbereich betrieben hatte (OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 19.05.1995 - 12 W 65/95, JurBüro 1996, 39; OLG Köln, Beschl. v. 19.04.1996 - 17 W 108/96, unveröffentlicht).
  • LAG Hamm, 07.11.2005 - 9 Ta 496/04

    Erstattung der notwendigen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten eines

    Es gibt insoweit eine einschlägige Rechtsprechung der LAG und der OLG (so schon LAG Hamm, Beschluss vom 20.01.1984, EzA § 91 ZPO Nr. 5; vgl. LAG Nürnberg, Beschluss vom 23.11.1992, LAGE § 91 ZPO Nr. 20; LAG Berlin, Beschluss vom 06.07.1994, Juristisches Büro 1995, 38; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 19.05.1995 - 12 W 65/95 - damit übereinstimmend GK-ArbGG/Wenzel, Stand März 2003, § 12 a Rn. 22; MK/Betz, ZPO, 2. Aufl., § 91 Rn. 76; Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 91 Rn. 13 "Mehrkosten").
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