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   BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90   

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https://dejure.org/1997,682
BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90 (https://dejure.org/1997,682)
BVerfG, Entscheidung vom 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90 (https://dejure.org/1997,682)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Juli 1997 - 1 BvR 1174/90 (https://dejure.org/1997,682)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverfassungsgericht

    Keine erhöhte Prozessgebühr bei Vertretung mehrerer Beschwerdeführer

  • BRAK-Mitteilungen

    RA-Gebühren in Verfahren der Verfassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Mehrvertretungszuschlag im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 96, 251
  • NJW 1997, 3430
  • MDR 1997, 1065
  • NVwZ 1998, 169 (Ls.)
  • NJ 1997, 533
  • Rpfleger 1998, 82
  • JurBüro 1998, 78
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90
    Die Verfassungsbeschwerde ist zurückgewiesen worden, wobei jedoch die Erstattung eines Viertels der notwendigen Auslagen der Beschwerdeführer angeordnet worden ist (BVerfGE 84, 90 ).

    Darüber hinaus ergibt sich das Vorliegen einer Beweisaufnahme aber eindeutig daraus, daß der Senat in seinem Urteil die Bekundungen der Angehörten wie Zeugenaussagen verwertet und gewürdigt hat (vgl. BVerfGE 84, 90 ).

    Er hat sich bei der für die Entscheidung erheblichen Feststellung, daß bei den Vertragsverhandlungen der Ausschluß der Restitution sowohl von der Deutschen Demokratischen Republik als auch von der Sowjetunion zur Vorbedingung für den Abschluß der Verträge und damit für die Herstellung der deutschen Einheit gemacht wurde und beide Staaten insbesondere auch die Aufrechterhaltung der durch die Bodenreform geschaffenen Eigentumsverhältnisse verlangten, wesentlich auf die Angaben der genannten Personen gestützt (vgl. BVerfGE 84, 90 ).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 402/87

    Erfolglose Erinnerung betreffend die Erstattung der Kosten eines zweiten

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90
    Das gilt im vorliegenden Verfahren um so mehr, als der besonderen Schwierigkeit der Sache bereits dadurch Rechnung getragen worden ist, daß im Kostenfestsetzungsverfahren unter Abweichung von der in § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO enthaltenen Regel die Erstattungsfähigkeit der Kosten beider Anwälte, die die Beschwerdeführer gemeinschaftlich vertreten hatten, anerkannt worden ist (vgl. dazu BVerfGE 46, 321 ; 87, 270 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90
    Der über das subjektive Interesse des Beschwerdeführers hinausgehenden objektiven Bedeutung des Verfahrens wird in solchen Fällen durch eine Erhöhung des Gegenstandswerts nach § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO Rechnung getragen (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 148/75

    Begriff der notwendigen Auslagen im Verfasungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90
    Das gilt im vorliegenden Verfahren um so mehr, als der besonderen Schwierigkeit der Sache bereits dadurch Rechnung getragen worden ist, daß im Kostenfestsetzungsverfahren unter Abweichung von der in § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO enthaltenen Regel die Erstattungsfähigkeit der Kosten beider Anwälte, die die Beschwerdeführer gemeinschaftlich vertreten hatten, anerkannt worden ist (vgl. dazu BVerfGE 46, 321 ; 87, 270 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1046/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90
    Darüber hinaus kommt dem Anwalt zugute, daß im Falle der Vertretung mehrerer Beschwerdeführer, die gemeinschaftlich Verfassungsbeschwerde erheben, die Werte der jeweiligen subjektiven Interessen gemäß § 7 Abs. 2 BRAGO zusammengerechnet werden (vgl. etwa BVerfGE 79, 357 ).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 397/87

    Begriff der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90
    Auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren sind solche Ausnahmefälle nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 88, 382 ).
  • BGH, 12.02.1987 - III ZR 255/85

    Erhöhung der Prozeßgebühr bei Vertretung mehrerer Wohnungseigentümer

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90
    Auch das Ziel der Regelung, dem "Mehr" an Arbeit und Aufwand durch den Informationsaustausch mit mehreren Auftraggebern durch eine Gebührenerhöhung Rechnung zu tragen (vgl. BGH, NJW 1987, S. 2240), ist für die Abgrenzung wenig aussagekräftig.
  • BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1574/83

    Entstehung einer Beweisgebühr im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90
    Zu einer Beweisgebühr führen sie nur, wenn sie Gegenstand einer förmlichen Beweisanordnung sind oder wenn objektiv eine Beweisaufnahme vorliegt (vgl. BVerfGE 77, 360 ).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 269/83

    Erstattung von Anwaltskosten im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei gemeinsamer

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90
    Die bloße Anhörung der Verfahrensbeteiligten und der im Verfahren Äußerungsberechtigten oder ihrer Vertreter im Sinne von § 141 Abs. 3 Satz 2 ZPO löst allerdings noch keine Beweisgebühr aus (vgl. BVerfGE 81, 387 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 403/94

    Erfolgreiche Erinnerungen von Beschwerdeführern gegen

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90
    Es genügt, daß eine Beweisaufnahme durchgeführt wird und der Rechtsanwalt am Beweisaufnahmeverfahren beteiligt ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 403/94, 1 BvR 569/94 -, Umdruck S. 6 f. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 04.10.1985 - 13 W 144/85

    Beweisgebühr; Beiziehung von Akten; Beweissicherungsverfahren

  • BGH, 29.06.1978 - III ZR 49/77

    Einmaliges Forderungsrecht von Gebühren eines Anwalts in derselben Angelegenheit

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 27/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

    Für ein Tätigwerden "in derselben Angelegenheit" (§ 7 Abs. 1 RVG) kann es im gerichtlichen Verfahren regelmäßig schon genügen, dass die Begehren mehrerer Auftraggeber einheitlich in demselben Verfahren geltend gemacht werden und zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht (vgl BVerfG Beschluss vom 4.12.2013 - 1 BvQ 33/11; BVerfG Beschluss vom 15.7.1997 - 1 BvR 1174/90 - BVerfGE 96, 251).
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Der Gegenstand des Verfassungsbeschwerdeverfahrens bestimmt sich folglich, ausgehend von der subjektiven Beschwer, nach der behaupteten Verletzung eines der in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG genannten Rechte (vgl. BVerfGE 45, 63 ; 96, 251 ).
  • BGH, 15.04.2008 - X ZB 12/06

    Anwaltsgebühren bei einem inhaltsgleichen, gegen mehrere Beklagte gerichteten

    Selbständig nebeneinander bestehende Rechte, auch wenn sie jeweils den gleichen Inhalt haben und auf das gleiche Ziel gerichtet sind, erfüllen nicht den Begriff desselben Gegenstands (BVerfG JurBüro 1998, 78, 79).
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