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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.04.1999 - 2a Ws 91/99   

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OLG Hamburg, 22.04.1999 - 2a Ws 91/99 (https://dejure.org/1999,7199)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.04.1999 - 2a Ws 91/99 (https://dejure.org/1999,7199)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. April 1999 - 2a Ws 91/99 (https://dejure.org/1999,7199)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch des gerichtlich bestellten Verteidigers gegen den Beschuldigten auf Zahlung der Wahlverteidigergebühren

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 288 (Ls.)
  • Rpfleger 1999, 413
  • JurBüro 2000, 205
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2021 - 2 Ws 267/20

    Anspruch gegen den Beschuldigten, Pflichtverteidigergebühren, Anrechnung,

    Um den Zweck des § 52 Abs. 1 Satz 2 RVG zu erreichen, dass ein Beschuldigter insgesamt nicht mehr als die Gebühren eines Wahlverteidigers schuldet, sind die von der Staatskasse gezahlten Pflichtverteidigergebühren in vollem Umfang anzurechnen (vgl. OLG Hamburg Rpfleger 1999, 413 = JurBüro 2000, 205; OLG Köln BeckRS 2014, 17497).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2010 - 1 Ws 700/09

    Anrechnung der gezahlten Pflichtverteidigergebühren auf den Erstattungsanspruch

    Insoweit schließt sich der Senat den überzeugenden Ausführungen des OLG Hamburg (Rpfleger 1999, 413 und Beschluss vom 3. September 2007 [2 Ws 194/07] ; dem folgend OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 264; OLG Saarbrücken Rpfleger 2000, 564, 565) an.

    Mit diesem Regelungsgehalt nimmt die Vorschrift nach ihrem Sinn und Zweck ein andernfalls durch Inanspruchnahme des Verurteilten erzielbares Ergebnis vorweg und dient insoweit nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers (hierzu OLG Hamburg Rpfleger 1999, 413 f. m.w.N.) dem Interesse der Staatskasse, für die es oft schwierig ist, von Verurteilten die Kosten und Auslagen der Staatskasse einzutreiben.

  • OLG Koblenz, 10.09.2007 - 1 Ws 191/07

    Verteidigervergütung: Aufteilung der zu erstattenden notwendigen Auslagen beim

    Die Verteidigerauslagen, die für den Wahl- und den Pflichtverteidiger ohnehin gleich sind, darf der Pflichtverteidiger gemäß § 45 Abs. 1 RVG nur von der Staatskasse verlangen (OLG Saarbrücken RPfleger 2000, 564; OLG Hamburg RPfleger 1999, 413; OLG Düsseldorf JurBüro 1991, 1532; alle zu § 100 Abs. 1 BRAGO).

    Auf den Meinungsstreit, ob der Abzug im Fall des Teilfreispruchs im vollem Umfang zu erfolgen hat (so OLG Saarbrücken Rpfleger 2000, 564; OLG Hamburg Rpfleger 1999, 413; OLG Düsseldorf JurBüro 1991, 1532; LG Koblenz, 1. Strafkammer, Rpfleger 2005, 564) oder nur in der Höhe, die prozentual auf den Freispruch entfällt (so OLG Oldenburg StraFo 2007, 127; OLG Celle NJW 2004, 2396; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 64; LG Koblenz, 9. Strafkammer, JurBüro 2001, 421), bedarf hier keiner Entscheidung.

  • OLG Saarbrücken, 25.07.2000 - 1 Ws 57/00

    Anrechnung bereits erhaltener Pflichtverteidigervergütung auf den

    Gemäß § 100 Abs. 1 BRAGO kann der Pflichtverteidiger deshalb bei Bestehen eines Erstattungsanspruches des Mandanten gegen die Landeskasse auch nur die Zahlung von Gebühren und nicht Ersatz von Auslagen fordern (OLG Hamburg, RPfleger 1999, 413; OLG Düsseldorf, JurBüro, 1991, 1532 m.w.N: Gerold/Schmidt-Madert, a.a.O., Rn. 4 zu § 100).

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur-- soweit in letzterer überhaupt dezidiert zu dieser Frage Stellung genommen wird -- umstritten, ob bei einem Teilfreispruch und der damit verbundenen Kostenentscheidung die gezahlten Pflichtverteidigergebühren insgesamt (so OLG Hamburg JurBüro 2000, 205 = Rpfleger 1999, 413; LG Hamburg NStZ 1999, 200 ; OLG Düsseldorf JurBüro 1991, 1531; LG Saarbrücken B. vom 2. Dezember 1999 -- 5 Qs 41/99; offenbar auch Gerold/Schmidt-Madert, a.a.O., Rn. 6 zu § 100 ; Riedel/Sußbauer-Fraunholz, BRAGO , 8. A., Rn. 3 zu § 100) oder nur insoweit auf die dem Pflichtverteidiger in diesem Fall zustehenden Wahlverteidigergebühren anzurechnen sind, als sie auf den Freispruch entfallen (so OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 64 ; LG Offenburg NStZ 1995, 243; LG Verden StV 1993, 649 ; Hartmann/Albers, Kostengesetze, 29. A., Rn. 11 zu § 100 BRAGO ).

  • OLG Frankfurt, 02.04.2008 - 2 Ws 211/07

    Kosten beim Teilfreispruch: Erstattung von ausscheidbaren Auslagen des

    Der Senat schließt sich der Rechtsauffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (vgl. Beschluss vom 03.09.2007 - 2 Ws 194/07 -, zit. nach juris ; vorangehend Beschluss vom 22.04.1999, Rpfleger 1999, 413 f., jew. m. w. N.; vgl. ferner Nachweise bei Burhoff - Volpert, RVG, 2. Aufl., Rz. 58 und zur a. A. Rz. 57, 59, § 52) an.
  • LG Düsseldorf, 23.03.2009 - 7 Qs 34/08

    Freispruch; Kostenerstattung; Pflichtverteidigergebühren; Wahlanwaltsgebühren

    Die Pflichtverteidigergebühren in Höhe von EUR 625, 94 sind trotz Teilfreispruchs in voller Höhe auf die zu erstattenden Wahlverteidigergebühren anzurechnen und nicht lediglich insoweit, als sie den freisprechenden Teil betreffen (zutreffend Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 22.04.1999 - 2a Ws 91/99, Juris Rn. 14 ff.; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25.07.2000 - 1 Ws 57/00, Juris Rn. 35 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.1991 - 1 Ws 511/91, JurBüro 1991, 1532, 1535; zum Streitstand vgl. Volpert, a.a.O., § 52 Rn. 57 ff. m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 03.09.2007 - 2 Ws 194/07

    Freispruch; Anrechung; Pflichtverteidigergebühr

    Demgegenüber waren nach zutreffender und allein mit dem Gesetzeswortlaut zu vereinbarender anderer Auffassung in Fällen des Teilfreispruches und überhaupt bei auf Kostenquotelung beruhenden Erstattungsansprüchen von Beschuldigten die gesamten ausgezahlten Pflichtverteidigergebühren anzurechnen (HansOLG Hamburg in RPfl 1999 413 f.; Saarl. OLG in RPfl. 2000, 564 f.).
  • OLG Köln, 04.01.2013 - 2 Ws 837/12

    Anrechnung der gesamten gezahlten Pflichtverteidigergebühren bei Anspruch auf

    (so : OLGe Düsseldorf, Beschluss vom 24.02.2010 - III-1 Ws 700/09-; Hamburg, Beschluss vom 03.09.2007 - 2 Ws 194/07 -, zitiert bei juris; Frankfurt in NStZ-RR 2008, 264; zum Recht der BRAGO: OLGe Hamburg, RPfleger 1999, 413; Saarbrücken RPfleger 2000, 564; weitere Nachweise bei Burhoff- Volpert, Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl., § 52 RVG Randn. 58).
  • LG Dortmund, 03.02.2005 - 14 (VI) Qs 2/05
    Die Streitfrage, ob bei einem Teilfreispruch gezahlte Pflichtverteidigergebühren auf zu erstattende Wahlverteidigergebühren in vollem Umfange (so OLG Hamburg Rpfleger 1999, 413; OLG Saarbrücken Rpfleger 2000, 564) oder nur im anteiligen Verhältnis von Freispruch zu Verurteilung zu erstatten sind (so OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 64; OLG Celle NStZ 2004, 692) kann vorliegend unentschieden bleiben.
  • OLG Hamburg, 03.09.2007 - 2 Ws 105/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung geleisteter Pflichtverteidigervergütung auf

    Demgegenüber waren nach zutreffender und allein mit dem Gesetzeswortlaut zu vereinbarender anderer Auffassung in Fällen des Teilfreispruches und überhaupt bei auf Kostenquotelung beruhenden Erstattungsansprüchen von Beschuldigten die gesamten ausgezahlten Pflichtverteidigergebühren anzurechnen (HansOLG Hamburg in RPfl 1999 413 f.; Saarl. OLG in RPfl. 2000, 564 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.09.1999 - 8 W 313/99   

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https://dejure.org/1999,9155
OLG Hamburg, 29.09.1999 - 8 W 313/99 (https://dejure.org/1999,9155)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.09.1999 - 8 W 313/99 (https://dejure.org/1999,9155)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. September 1999 - 8 W 313/99 (https://dejure.org/1999,9155)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Umfang der Vereinbarung über Kostenaufhebung - Differenzgebühr

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1527
  • JurBüro 2000, 205
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 17.05.2006 - 11 WF 1030/06

    Anwaltsgebühren bei gesonderter Regelung der Kosten des Rechtsstreits in einem

    Dies entspricht auch der herrschenden Meinung (OLG Schleswig, JurBüro 1998, 472 ; OLG Hamm, JurBüro 1998, 544; OLG Hamburg, JurBüro 2000, 205 ; OLG Köln, JurBüro 2001, 192 ).
  • OLG Köln, 20.12.2000 - 17 W 277/00

    Rechtsanwaltsvergütung: Kostenaufhebung und Differenzprozessgebühr

    Gleichwohl ist die Gebühr nur deshalb erwachsen, weil der Vergleich einen entsprechend höheren Streitgegenstand umfassen sollte und gehört mithin zu den Kosten des Vergleichs, deren Erstattungsfähigkeit sich nach der hierfür getroffenen Kostenregelung richtet (Riedel/Sußbauer/Keller, BRAGO, 8. A. 2000, § 32 Rn. 25 m.w.N.; OLG München JurBüro 1998, 86; Hartmann, Kostengesetze, a.a.O., § 32 Rn. 71; OLG Hamburg MDR 1999, 1527).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.06.1999 - 8 W 290/99   

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https://dejure.org/1999,21557
OLG Celle, 29.06.1999 - 8 W 290/99 (https://dejure.org/1999,21557)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.06.1999 - 8 W 290/99 (https://dejure.org/1999,21557)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Juni 1999 - 8 W 290/99 (https://dejure.org/1999,21557)
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Papierfundstellen

  • JurBüro 2000, 205
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