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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3772
OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00 (https://dejure.org/2000,3772)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.08.2000 - 7 W 1019/00 (https://dejure.org/2000,3772)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. August 2000 - 7 W 1019/00 (https://dejure.org/2000,3772)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung; Gerichtskosten; Verfahrenskosten; Stufenklage; Leistungsstufe; Auskunft; Nachlass; Erbe

  • Judicialis

    ZPO § 91 a; ; ZPO § 98

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 91a § 98
    Kostenverteilung bei verzögerter Erteilung einer Auskunft über den Wert des Nachlasses und Erwartung eines höheren Werts durch den Pflichtteilsberechtigten

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 9 O 5343/98
  • OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 864 (Ls.)
  • JurBüro 2000, 657
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.01.1981 - VIII ZR 1/80

    Haftung des Drittschuldners für unrichtige Auskünfte durch von ihm hinzugezogene

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00
    Schließlich wird es als Möglichkeit angesehen, dass der Kläger nach der negativen Auskunft von dem Leistungsantrag auf die Klage auf Feststellung der Haftung des Auskunftspflichtigen für den aus der Nichterfüllung entstandenen Schaden übergehe, der insbesondere in den Kosten für die Erhebung der Stufenklage bestehen könne (vgl. etwa BGH, NJW 1981, 990; BGH, NJW 1994, 2895).

    Nichts anderes ergibt sich im Übrigen aus der vom Kläger weiter zitierten Entscheidung des BGH in NJW 1981, 990.

  • OLG Stuttgart, 22.11.1968 - 1 U 98/68

    Abweisung der Klage; Ergebnis vorheriger Stufen; Fehlen eines Leistungsanspruchs;

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00
    In der Rechtsprechung wird vielfach der Standpunkt vertreten, der Kläger könne dann, wenn sich aufgrund der nach der Erhebung der Stufenklage erteilten Auskunft herausstelle, dass ein Leistungsanspruch nicht bestehe, die Leistungsklage nicht einseitig für erledigt erklären, da diese von Anfang an unbegründet gewesen sei (vgl. etwa OLG Stuttgart, NJW 1969, 1216/OLG Frankfurt/M., FamRZ 1987, 1293/OLG Düsseldorf, FamRZ 1988, 1071/OLG Hamm, MDR 1989, 461 und Rixecker, MDR 1985, 633, 634).

    So wird etwa die Ansicht vertreten, der Kläger könne die Leistungsklage (insoweit) zurücknehmen, ohne dass ihn die Kostenfolge aus § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO treffe (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1969, 1216, 1217/OLG Bamberg, FamRZ 1986, 371, 372/OLG Frankfurt/M., FamRZ 1987, 1293 f.).

  • OLG Hamm, 20.10.1988 - 10 U 171/87

    Rücknahme der Klage; Stufenklage; Kostentragung des Klägers; Einseitige

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00
    Die Beklagte hat durch ihr zögerliches Verhalten zur Erhebung der Auskunftsklage, nicht aber zugleich auch zur Erhebung der mit übersteigenden Wertvorstellungen verbundenen Zahlungsklage Anlass gegeben (vgl. OLG Hamm, MDR 1989, 461, 462).

    In der Rechtsprechung wird vielfach der Standpunkt vertreten, der Kläger könne dann, wenn sich aufgrund der nach der Erhebung der Stufenklage erteilten Auskunft herausstelle, dass ein Leistungsanspruch nicht bestehe, die Leistungsklage nicht einseitig für erledigt erklären, da diese von Anfang an unbegründet gewesen sei (vgl. etwa OLG Stuttgart, NJW 1969, 1216/OLG Frankfurt/M., FamRZ 1987, 1293/OLG Düsseldorf, FamRZ 1988, 1071/OLG Hamm, MDR 1989, 461 und Rixecker, MDR 1985, 633, 634).

  • OLG Frankfurt, 09.01.1987 - 4 WF 152/86
    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00
    In der Rechtsprechung wird vielfach der Standpunkt vertreten, der Kläger könne dann, wenn sich aufgrund der nach der Erhebung der Stufenklage erteilten Auskunft herausstelle, dass ein Leistungsanspruch nicht bestehe, die Leistungsklage nicht einseitig für erledigt erklären, da diese von Anfang an unbegründet gewesen sei (vgl. etwa OLG Stuttgart, NJW 1969, 1216/OLG Frankfurt/M., FamRZ 1987, 1293/OLG Düsseldorf, FamRZ 1988, 1071/OLG Hamm, MDR 1989, 461 und Rixecker, MDR 1985, 633, 634).

    So wird etwa die Ansicht vertreten, der Kläger könne die Leistungsklage (insoweit) zurücknehmen, ohne dass ihn die Kostenfolge aus § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO treffe (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1969, 1216, 1217/OLG Bamberg, FamRZ 1986, 371, 372/OLG Frankfurt/M., FamRZ 1987, 1293 f.).

  • BGH, 05.05.1994 - III ZR 98/93

    Erledigung einer Stufenklage nach Erteilung der Auskunft

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00
    Schließlich wird es als Möglichkeit angesehen, dass der Kläger nach der negativen Auskunft von dem Leistungsantrag auf die Klage auf Feststellung der Haftung des Auskunftspflichtigen für den aus der Nichterfüllung entstandenen Schaden übergehe, der insbesondere in den Kosten für die Erhebung der Stufenklage bestehen könne (vgl. etwa BGH, NJW 1981, 990; BGH, NJW 1994, 2895).

    Soweit sich der Kläger zu 2) in seiner Beschwerde auf die Entscheidung des BGH in NJW 1994, 2895 bezieht, lassen sich auch hieraus nicht die vom Kläger begehrten Folgen herleiten.

  • BGH, 14.05.1979 - II ZR 15/79

    Anspruch auf Ersatz der Prozesskosten des Klägers - Erklärung der Erledigung

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00
    Wie der BGH in WM 1979, 1128 ausdrücklich klar gestellt hat, sei die Klage jedenfalls dann, wenn der Gläubiger - wie auch im vorliegenden Fall - nicht im Wege der Klageänderung seinen Schaden betreffend die unnütz aufgewendeten Kosten geltend mache, mangels Erledigung abzuweisen und dem Kläger die Kosten des Rechtsstreites insoweit aufzuerlegen.
  • OLG München, 10.05.1988 - 3 W 1619/88

    Kostentragungspflicht; Prozessualer Anspruch; Stufenklage

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00
    Die sachliche Berechtigung der in der zweiten Stufe geltend gemachten Ansprüche steht zwar erst nach Erfüllung der Ansprüche niedrigerer Stufe fest, nach dieser sachlichen Berechtigung richtet sich aber grundsätzlich die Kostenentscheidung (OLG München, MDR 1988, 782).
  • OLG Bamberg, 15.01.1986 - 2 WF 267/85
    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00
    So wird etwa die Ansicht vertreten, der Kläger könne die Leistungsklage (insoweit) zurücknehmen, ohne dass ihn die Kostenfolge aus § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO treffe (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1969, 1216, 1217/OLG Bamberg, FamRZ 1986, 371, 372/OLG Frankfurt/M., FamRZ 1987, 1293 f.).
  • OLG Karlsruhe, 21.06.1989 - 16 WF 90/89
    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00
    Ob und inwieweit der Kläger ohne den Vergleich mit seinen Zahlungsvorstellungen durchgedrungen wäre, kann nicht hinreichend sicher beurteilt werden, nach derzeitigem Sach- und Streitstand spricht aber vieles dafür, dass er allenfalls zu einem verhältnismäßig geringen Bruchteil Erfolg gehabt hätte (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 74).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.1988 - 6 WF 93/88

    Erledigungserkärung; Einseitige Erledigungserklärung; Klageabweisung;

    Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00
    In der Rechtsprechung wird vielfach der Standpunkt vertreten, der Kläger könne dann, wenn sich aufgrund der nach der Erhebung der Stufenklage erteilten Auskunft herausstelle, dass ein Leistungsanspruch nicht bestehe, die Leistungsklage nicht einseitig für erledigt erklären, da diese von Anfang an unbegründet gewesen sei (vgl. etwa OLG Stuttgart, NJW 1969, 1216/OLG Frankfurt/M., FamRZ 1987, 1293/OLG Düsseldorf, FamRZ 1988, 1071/OLG Hamm, MDR 1989, 461 und Rixecker, MDR 1985, 633, 634).
  • OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 6 W 35/07

    Stufenklage; Kostenentscheidung: Bedeutung der Schlüssigkeit einer Klage für die

    Nicht unumstritten, aber nach Auffassung des Senats genauso zutreffend, ist seine weitere Überlegung, dass im Rahmen der Ermessensentscheidung des § 91a ZPO auch berücksichtigt werden kann und muss, wenn dem Kläger ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch zusteht (wie hier OLG Brandenburg NJW-RR 2003, 795 mwN; aA z.B. OLG Dresden OLGR 2001, 85, 88 oder OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 74 mwN).
  • OLG Brandenburg, 07.02.2003 - 9 WF 8/03

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung bei einer

    Nach einer Ansicht hat die aus der Auskunft folgende Unbegründetheit der Leistungsklage zwingend zur Folge, dass die Kosten insoweit dem Kläger aufzuerlegen sind (OLG Dresden OLG-Report 2001, 85, 87 f., OLG Zweibrücken NJW 1986, 939).
  • OLG Frankfurt, 01.12.2003 - 25 W 66/03

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung:

    Zwar wird teilweise die Auffassung vertreten, daß der Kläger, der mit seinem Auskunftsanspruch obsiegt, aber aufgrund der erteilten Auskunft keinen Zahlungsanspruch hat, seine an sich nach § 91 ZPO zwingenden Kostenlast hinsichtlich des Zahlungsantrages (vgl. dazu BGH NJW 1994, 2895 = MDR 94, 717; siehe auch Oberlandesgericht Düsseldorf OLGR Düsseldorf 2000, 189; OLG Dresden, JurBüro 2000, 657) dadurch entgehen könne, daß er - gestützt auf einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch gegen den mit einer geschuldeten Auskunft säumigen Beklagten - seine Zahlungsklage auf eine Klage wegen Schadensersatzes aus Verzug mit der Auskunft und Rechnungslegungspflicht umstelle (vgl. dazu BGH a.a.O.; OLG Koblenz a.a.O.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1719; OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Dresden a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 07.02.2003 - 9 WF 18/03

    Kosteninteresse der Parteien für die Bestimmung des Streitwertes

    Nach einer Ansicht hat die aus der Auskunft folgende Unbegründetheit der Leistungsklage zwingend zur Folge, dass die Kosten insoweit dem Kläger aufzuerlegen sind (OLG Dresden OLG-Report 2001, 85, 87 f., OLG Zweibrücken NJW 1986, 939).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 23.07.1999 - 11 WF 442/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7013
OLG Koblenz, 23.07.1999 - 11 WF 442/99 (https://dejure.org/1999,7013)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.07.1999 - 11 WF 442/99 (https://dejure.org/1999,7013)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Juli 1999 - 11 WF 442/99 (https://dejure.org/1999,7013)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Einsetzung oder Verwertung eines Hausgrundstücks

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 760
  • JurBüro 2000, 657
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 9 WF 113/10

    Verfahrenskostenhilfe: Selbstgenutzte Eigentumswohnung als angemessener

    Es besteht kein Anlass, von diesen herausgearbeiteten Grenzwerten und bei dem danach gebotenen Abzug je fehlendem Bewohner von dem in der Rechtsprechung eingebürgerten Wert von 20 m² abzuweichen (vgl. statt aller: OLG Koblenz, JurBüro 2000, 656 = FamRZ 2000, 760; OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 236; BSG, Urt. v. 7. November 2006, B 7b AS 2/05, NZS 2007, 428; OLG Brandenburg, Beschl.v. 22. November 2006, 9 W 13/06, j.m.w.N.; Philippi in: Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 115, Rz. 53, m.w.N.; Baumbach/ Lauterbach/ Albers/ Hartmann, ZPO, 65. Aufl., § 115, Rz. 58, m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2011 - 11 Ta 169/11

    Prozesskostenhilfe - einzusetzendes Vermögen - Wohnhaus

    Obwohl in § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII nicht mehr auf das II. WoBauG verwiesen wird, gelten die vorstehenden Werte nach wie vor als Orientierung (vgl. OLG Koblenz, 11 WF 442/99, FamRZ 2000, 760; Amtsgericht Garmisch-Patenkirchen 02.01.2008 1 F 529/07, zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2005 - 11 E 1243/05

    Bewilligung von ratenfreier Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    vgl. zum Ganzen OVG NRW, Beschluss vom 8. November 1985 - 8 B 855/85 -, FamRZ 1986, 188; OLG Bamberg, Beschluss vom 24. März 1997 - 7 WF 30/97 -, FamRZ 1998, 247; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Juli 1999 - 11 WF 442/99 -, FamRZ 2000, 760; BFH, Beschluss vom 20. Januar 2000 - III B 68/99 -, BFH/NV 2000, 862-864, Langtext juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. Juni 2000 - 2 WF 73/00 -, OLGR Karlsruhe 2001, 102, Langtext juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 11. Januar 2001 - 9 WF 1/01 -, FamRZ 2002, 105; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. April 2004 - 9 WF 367/04 -, FamRZ 2005, 468 (Ls); OLG Köln, Beschluss vom 14. Juni 2004 - 4 WF 63/04 -, OLGR Köln 2004, 334 (zit. nach juris); OLG Celle, Beschluss vom 17. Februar 2005 - 15 WF 56/05 -, FamRZ 2005, 1185.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2012 - 6 Ta 9/12

    Prozesskostenhilfe - Wohnbedarfsgrenze - Schonvermögen

    Die Beschwerdekammer folgt der ebenfalls vom Arbeitsgericht zitierten Entscheidung des OLG Koblenz (Beschluss vom 23.07.1999, 11 WF 442/99 - LSK 2000, 340355), in welcher angenommen wurde, dass eine über 130 qm hinausgehende Wohnung beispielsweise bei weitem den notwendigen Wohnbedarf für eine Person mit Kind übersteige.
  • LG Koblenz, 08.11.2002 - 2 T 521/02

    Angemessenheit eines Hausgrundstücks das dem Schonvermögen zugerechnet werden

    So übersteigt der in dem Objekt vorhandene Wohnraum von mehr als 160 qm deutlich den für einen 2-Personen-Haushalt als angemessen einzustufenden Wohnbedarf (vgl. hierzu auch OLG Koblenz, FamRZ 2000, Seite 760).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 05.06.2000 - 11 W 16/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22289
OLG Schleswig, 05.06.2000 - 11 W 16/00 (https://dejure.org/2000,22289)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.06.2000 - 11 W 16/00 (https://dejure.org/2000,22289)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. Juni 2000 - 11 W 16/00 (https://dejure.org/2000,22289)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JurBüro 2000, 657
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 21/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Rahmen der Anfechtung einer

    Denn fehlt es zunächst an einer schlüssigen Klage, kann die beklagte Partei nach einhelliger Ansicht nach Behebung dieses Mangels noch "sofort" anerkennen (SchlHOLG JurBüro 2000, 657; KG JW 1929, 118 f.; Stein/Jonas/Bork, ZPO 21. Aufl. § 93 Rdn. 9; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO § 93 Rdn. 99 unter "Substantiierung"; Zöller/Herget, aaO Rdn. 6 unter "Unschlüssige Klage"; Wieczorek/Schütze/Steiner, ZPO 3. Aufl. § 93 Rdn. 11; AK/Röhl, § 93 ZPO Rdn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2021 - 2 W 26/20

    Kosten eines in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärten

    Ausnahmsweise kann ein sofortiges Anerkenntnis auch noch später erfolgen, nämlich dann, wenn eine zunächst unschlüssige Klage, gegen sich der Beklagte verteidigen darf und verteidigt hat, erst während des Rechtsstreits schlüssig wird, sofern der Beklagte sie alsdann (d.h. nach Schlüssigwerden) unverzüglich anerkennt (BGH, NJW-RR 2004, 999; OLG Schleswig, Beschluss vom 05.06.2000 - 11 W 16/00 = JurBüro 2000, 657; MüKoZPO/Schulz, 6. Aufl. 2020, ZPO § 93 Rn. 15).
  • AG Brandenburg, 18.12.2008 - 31 C 249/08

    Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit einer gegenüber dem geschäftsunfähigen Betreuten

    Fehlt es zunächst an einer schlüssigen Klage, kann die Beklagte dementsprechend sogar noch nach der Behebung dieses Mangels den Anspruch "sofort" anerkennen mit der Folge, dass dann dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen sind ( BGH , NJW-RR 2004, Seiten 999 f.; OLG Jena , NJ 2006, Seite 37; OLG Schleswig , JurBüro 2000, Seite 657; KG Berlin , JW 1929, Seite 118 ).
  • OLG Frankfurt, 28.11.2008 - 11 W 29/08

    Klage eines Netzbetreibers auf Rückzahlung gezahlter Konzessionsabgaben: Vorlage

    Da die Beklagte erst nach der Vorlage des Testats im Laufe des Rechtsstreits verpflichtet war, den Anspruch auf Rückzahlung von Konzessionsabgaben zu erfüllen, konnte sie im Anschluss daran noch ein sofortiges Anerkenntnis mit der Kostenfolge des § 93 ZPO abgeben (vgl. für die Fälle einer zunächst unschlüssigen Klage BGH, Beschluss vom 03.03.2004, IV ZB 21/03, MDR 2004, 896; OLG Schleswig, Beschluss vom 5.6.2000, 11 W 16/00, JurBüro 2000, 657).
  • AG Brandenburg, 01.04.2009 - 31 C 249/08
    Fehlt es zunächst an einer schlüssigen Klage, kann die Beklagte dementsprechend sogar noch nach der Behebung dieses Mangels den Anspruch "sofort" anerkennen mit der Folge, dass dann dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen sind ( BGH, NJW-RR 2004, Seiten 999 f.; OLG Jena, NJ 2006, Seite 37; OLG Schleswig, JurBüro 2000, Seite 657; KG Berlin, JW 1929, Seite 118 ).
  • OLG Koblenz, 08.06.2005 - 6 W 275/05

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis: Sofortiges Anerkenntnis nach einer zunächst

    Eine solche vorgerichtliche Darlegungspflicht des Gläubigers besteht ganz allgemein in Fällen, in denen der in Anspruch Genommene nicht aus eigenem Wissen beurteilen kann, ob er tatsächlich zur Leistung verpflichtet ist, so z. B. bei der Geltendmachung eines Freigabeanspruchs (vgl. dazu OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 790) oder eines dinglichen Rechts bei komplizierten Rechtslage (vgl. OLG Schleswig-Holstein JurBüro 2000, 657).
  • OLG Jena, 13.10.2005 - 4 W 565/05

    Sofortiges Anerkenntnis nach erst im Prozess schlüssig gewordener Klageforderung

    Nach anderer Ansicht kann die Beklagte, wenn der Kläger seinen Klageanspruch erst im Laufe des Rechtsstreites in schlüssiger Weise begründet, noch sofort i.S.d. § 93 ZPO anerkennen (OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 126 [128]; OLG Schleswig, JurBüro 2000, 657).
  • OLG Naumburg, 12.12.2002 - 8 WF 236/02

    Zur Prozesskostenlast bei Anerkenntnis des Beklagten im Rahmen einer unzulässigen

    Erkennt der Beklagte jetzt "sofort" an, wird er von den Kosten des Rechtsstreits befreit (§ 93 ZPO; OLG Schleswig, JurBüro 2000, 657 [unter Bezugnahme auf OLG München, WM 1979, 292 f.]; OLG Nürnberg, NJW-RR 1996, 636; OLG Düsseldorf, MDR 1993, 801; OLG Zweibrücken, JurBüro 1979, 446 [unter Bezugnahme auf die versicherungsrechtliche Rspr.]; ferner Stein-Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 93 Rdn. 9 [unter Bezugnahme auf RGZ 103, 104, 108]; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 93 Rdn. 6 [Stichwort: unschlüssige Klage]; Wieczorek, ZPO [1956], § 93 Anm. B I a, jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 02.11.2007 - 13 W 71/07

    Zivilprozeßrecht: Frist für sofortiges Anerkenntnis bei unschlüssiger Klage;

    Vielmehr kann der (Wider-)Beklagte zuwarten, ob der (Wider-)Kläger sein Begehren richtig stellt (OLG Nürnberg, NJW-RR 97, 636; Schleswig, JurBüro 2000, 657).
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