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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00, 1 BvR 111/00, 1 BvL 1/99, 1 BvL 2/99   

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BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00, 1 BvR 111/00, 1 BvL 1/99, 1 BvL 2/99 (https://dejure.org/2000,229)
BVerfG, Entscheidung vom 07.06.2000 - 1 BvR 23/00, 1 BvR 111/00, 1 BvL 1/99, 1 BvL 2/99 (https://dejure.org/2000,229)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - 1 BvR 23/00, 1 BvR 111/00, 1 BvL 1/99, 1 BvL 2/99 (https://dejure.org/2000,229)
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Berufsvormündervergütung

§ 67 Abs. 3 FGG, Art. 12 GG

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Verfassungsmäßigkeit - Rechtsanwalt - Vereinbarkeit - Grundgesetz - Bundesgesetz - Verfahrenspfleger - Vergütung - Freiwillige Gerichtsbarkeit - Betreuungsverfahren

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung des Verfahrenspflegers, Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde

  • Judicialis

    FGG § 67 Abs. 3; ; FGG § ... 70 b Abs. 1 Satz 3; ; FGG § 50 Abs. 2 Nr. 2; ; FGG § 67 Abs. 3 Satz 2; ; FGG § 14; ; FGG § 50 Abs. 5; ; ZPO § 121; ; ZPO § 121 Abs. 2; ; BGB § 1666; ; BGB § 1835 Abs. 3; ; BGB § 1835; ; BGB § 1908 i Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 26; ; BRAGO § 25; ; BRAGO § 112 Abs. 1; ; BRAGO § 112 Abs. 4; ; BRAGO § 112; ; BRAGO §§ 121 ff.; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung eines Verfahrenspflegers nach dem FGG

  • rechtsportal.de

    Vergütung eines Verfahrenspflegers nach dem FGG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von Verfahrenspflegern

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von Verfahrenspflegern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1280
  • Rpfleger 2001, 23
  • JurBüro 2001, 43
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00
    Dementsprechend hat die 2. Kammer des Ersten Senats in ihrem Beschluss vom 16. März 2000 (1 BvR 1970/99 u.a.) ausgeführt, dass § 1 Abs. 1 BVormVG, soweit er die Vergütung für Berufsbetreuer bei mittellosen Betreuten aus der Staatskasse regelt, mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist, insbesondere den Berufsbetreuern im gegenwärtigen Zeitpunkt keine unangemessen niedrigen Einkünfte zumutet.

    Es gibt keine durchsetzbare Verpflichtung zur Übernahme von Verfahrenspflegschaften, und es gibt auch kein Überangebot an Personen, die wegen einer Spezialausbildung darauf angewiesen wären, gerade als Verfahrenspfleger zu arbeiten (vgl. dazu BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999, BtPrax 2000, S. 77 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. -, Umdruck S. 16).

    Auch für die Berufsbetreuervergütung bestehen solche Unterschiede nicht zwangsläufig (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. -, Umdruck S. 18).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00
    a) Zu Vergütungsvorschriften als Regelungen der Berufsausübung im Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG, zu den Voraussetzungen von Eingriffen in die Freiheit der Berufsausübung, zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers und der Festlegung von Berufsausübungsregelungen zur Verfolgung berufs-, arbeits- oder sozialpolitischer Ziele sowie zu den Maßstäben der Bestimmung einer angemessenen Vergütung für Berufsbetreuer sind bereits Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts getroffen worden (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 54, 251 ; 54, 301 ; 75, 284 ; 77, 308 ; 94, 372 ; Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999, BtPrax 2000, S. 77 ff.).

    Es gibt keine durchsetzbare Verpflichtung zur Übernahme von Verfahrenspflegschaften, und es gibt auch kein Überangebot an Personen, die wegen einer Spezialausbildung darauf angewiesen wären, gerade als Verfahrenspfleger zu arbeiten (vgl. dazu BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999, BtPrax 2000, S. 77 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. -, Umdruck S. 16).

    Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liegt insbesondere nicht darin, dass bei der Vergütung von Berufsbetreuern nach § 1908 i Abs. 1, §§ 1836, 1836 a BGB bei der Vergütungshöhe zwischen der Betreuung eines Vermögenslosen und der Betreuung eines Vermögenden differenziert werden kann (vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999, BtPrax 2000, S. 77 ).

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00
    a) Zu Vergütungsvorschriften als Regelungen der Berufsausübung im Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG, zu den Voraussetzungen von Eingriffen in die Freiheit der Berufsausübung, zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers und der Festlegung von Berufsausübungsregelungen zur Verfolgung berufs-, arbeits- oder sozialpolitischer Ziele sowie zu den Maßstäben der Bestimmung einer angemessenen Vergütung für Berufsbetreuer sind bereits Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts getroffen worden (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 54, 251 ; 54, 301 ; 75, 284 ; 77, 308 ; 94, 372 ; Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999, BtPrax 2000, S. 77 ff.).

    Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung sind nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird (vgl. BVerfGE 94, 372 ).

  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00
    a) Zu Vergütungsvorschriften als Regelungen der Berufsausübung im Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG, zu den Voraussetzungen von Eingriffen in die Freiheit der Berufsausübung, zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers und der Festlegung von Berufsausübungsregelungen zur Verfolgung berufs-, arbeits- oder sozialpolitischer Ziele sowie zu den Maßstäben der Bestimmung einer angemessenen Vergütung für Berufsbetreuer sind bereits Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts getroffen worden (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 54, 251 ; 54, 301 ; 75, 284 ; 77, 308 ; 94, 372 ; Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999, BtPrax 2000, S. 77 ff.).

    Eingriffe in die Berufsfreiheit dürfen deshalb nicht weiter gehen, als es die sie rechtfertigenden Gemeinwohlbelange erfordern (BVerfGE 54, 301 ).

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00
    a) Zu Vergütungsvorschriften als Regelungen der Berufsausübung im Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG, zu den Voraussetzungen von Eingriffen in die Freiheit der Berufsausübung, zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers und der Festlegung von Berufsausübungsregelungen zur Verfolgung berufs-, arbeits- oder sozialpolitischer Ziele sowie zu den Maßstäben der Bestimmung einer angemessenen Vergütung für Berufsbetreuer sind bereits Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts getroffen worden (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 54, 251 ; 54, 301 ; 75, 284 ; 77, 308 ; 94, 372 ; Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999, BtPrax 2000, S. 77 ff.).

    (1) Vergütungsregelungen und hierauf gründende Entscheidungen, die auf die Einnahmen, welche durch eine berufliche Tätigkeit erzielt werden können, und damit auch auf die Existenzerhaltung von nicht unerheblichem Einfluss sind, greifen in die Freiheit der Berufsausübung ein (vgl. BVerfGE 47, 285 ).

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 3 Abs. 1 GG ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 92, 26 ; 99, 367 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00
    Gemessen an den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen zur Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 85, 248 ; stRspr) verletzen die angegriffenen Entscheidungen weder das Gleichbehandlungsgebot noch enthalten sie Auslegungsfehler, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Art. 12 Abs. 1 GG, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen.
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 3 Abs. 1 GG ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 92, 26 ; 99, 367 ).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00
    a) Zu Vergütungsvorschriften als Regelungen der Berufsausübung im Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG, zu den Voraussetzungen von Eingriffen in die Freiheit der Berufsausübung, zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers und der Festlegung von Berufsausübungsregelungen zur Verfolgung berufs-, arbeits- oder sozialpolitischer Ziele sowie zu den Maßstäben der Bestimmung einer angemessenen Vergütung für Berufsbetreuer sind bereits Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts getroffen worden (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 54, 251 ; 54, 301 ; 75, 284 ; 77, 308 ; 94, 372 ; Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999, BtPrax 2000, S. 77 ff.).
  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97

    Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00
    Dieser Auffassung hat sich der Bundesgerichtshof für den Fall eines als Liquidator bestellten Rechtsanwalts angeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 1998, DB 1998, S. 2213 ff.).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 981/81

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Rechtsberatungsgesetzes -

  • BGH, 17.11.2010 - XII ZB 244/10

    Unterbringungssache: Vergütungsanspruch des zum Verfahrenspfleger bestellten

    Danach kann der Verfahrenspfleger eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beanspruchen, soweit er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280, 1282; OLG Schleswig NJW-RR 2009, 79, 80; OLG München FamRZ 2008, 2150 f.; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 424; OLG Köln FamRZ 2001, 1643, 1644; BayObLG FamRZ 2002, 1201 f.; LG Mönchengladbach Beschluss vom 3. November 2004 - 5 T 484/04 - juris Rn. 6; Dodegge in Schulte-Bunert/Weinreich FamFG 2. Aufl. § 277 Rn. 8; Keidel/Budde FamFG 16. Aufl. § 277 Rn. 9; Prütting/Helms/Fröschle FamFG § 277 Rn. 58; vgl. auch zur Bestellung eines Rechtsanwalts zum Berufsbetreuer Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2006 - XII ZB 118/03 - FamRZ 2007, 381, 382 f.).

    § 1 Abs. 2 Satz 2 RVG, wonach § 1835 Abs. 3 BGB unberührt bleibt, stellt demgegenüber klar, dass der anwaltliche Verfahrenspfleger, der für den Betroffenen Dienste erbringt, für die ein nichtanwaltlicher Verfahrenspfleger einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, insoweit Aufwendungsersatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verlangen kann (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280, 1282 unter Hinweis auf den Gesetzesentwurf, der die entsprechende Vorgängerregelung, § 1 Abs. 2 BRAGO, betraf).

    cc) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 7. Juni 2000 (FamRZ 2000, 1280, 1282) darauf hingewiesen, dass es in diesem Kontext in der Praxis zu schwierigen Abgrenzungsfragen kommen könne.

    Dies gebietet bereits der durch eine solche Feststellung begründete Vertrauensschutz, dem vor dem Hintergrund der grundrechtlich geschützten Freiheit der Berufsausübung des anwaltlichen Verfahrenspflegers auch deshalb besondere Bedeutung zukommt, weil er bei der Übernahme solcher Pflegschaften entsprechend zu disponieren hat (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280, 1282).

    Im Übrigen kann dem anwaltlichen Verfahrenspfleger auch nachträglich eine Liquidation nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zugestanden werden, wenn sich ein ursprünglich als einfach eingeschätzter Fall nachträglich als rechtlich schwierig erweist (BVerfG FamRZ 2000, 1280, 1282).

  • BFH, 25.11.2021 - V R 34/19

    Steuerfreie Leistungen der Verfahrenspfleger

    Die Verfahrenspflegschaft ist daher keine anwaltsspezifische oder dem Anwaltsberuf vorbehaltene Tätigkeit (Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.06.2000 - 1 BvR 23/00, FamRZ 2000, 1280, Rz 23).
  • BGH, 23.07.2014 - XII ZB 111/14

    Zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt in einer Unterbringungssache:

    § 1 Abs. 2 Satz 2 RVG, wonach § 1835 Abs. 3 BGB unberührt bleibt, stellt demgegenüber klar, dass der anwaltliche Verfahrenspfleger, der für den Betroffenen Dienste erbringt, für die ein nichtanwaltlicher Verfahrenspfleger einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, insoweit Aufwendungsersatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verlangen kann (Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 2012 - XII ZB 685/11 - FamRZ 2012, 1377 Rn. 9 und vom 17. November 2010 - XII ZB 244/10 - FamRZ 2011, 203 Rn. 14; vgl. auch BVerfG FamRZ 2000, 1280, 1282).

    Dies gebietet bereits der durch eine solche Feststellung begründete Vertrauensschutz, dem vor dem Hintergrund der grundrechtlich geschützten Freiheit der Berufsausübung des anwaltlichen Verfahrenspflegers auch deshalb besondere Bedeutung zukommt, weil er bei der Übernahme solcher Pflegschaften entsprechend zu disponieren hat (Senatsbeschluss vom 17. November 2010 - XII ZB 244/10 - FamRZ 2011, 203 Rn. 18; vgl. auch BVerfG FamRZ 2000, 1280, 1282).

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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 06.09.2000 - 2 T 536/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16219
LG Koblenz, 06.09.2000 - 2 T 536/00 (https://dejure.org/2000,16219)
LG Koblenz, Entscheidung vom 06.09.2000 - 2 T 536/00 (https://dejure.org/2000,16219)
LG Koblenz, Entscheidung vom 06. September 2000 - 2 T 536/00 (https://dejure.org/2000,16219)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 934
  • JurBüro 2001, 43
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