Weitere Entscheidung unten: LG Göttingen, 03.07.2002

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.05.2002 - 13 WF 224/02   

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https://dejure.org/2002,10709
OLG Koblenz, 17.05.2002 - 13 WF 224/02 (https://dejure.org/2002,10709)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.05.2002 - 13 WF 224/02 (https://dejure.org/2002,10709)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Mai 2002 - 13 WF 224/02 (https://dejure.org/2002,10709)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836a Abs. 4
    Ansprüche des Verfahrenspflegers auf Aufwendungsersatz und Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Erlöschen des Vergütungsanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 168
  • JurBüro 2002, 657
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 27.08.2001 - 20 W 159/01
    Auszug aus OLG Koblenz, 17.05.2002 - 13 WF 224/02
    Da die Beauftragung des Verfahrenspflegers zudem nach dem 01.01.1999, also bereits unter der Geltung der durch das Betreuungsrechtsänderungsgesetz zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretenen Neuregelung der Ausschlussfristen, erfolgt ist, bedurfte es auch keiner besonderen Mitteilung über die zum Zeitpunkt der Beauftragung geltende Rechtslage (vgl. OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 243 ).
  • OLG Frankfurt, 09.07.2001 - 20 W 522/00

    Vergütung des Betreuers - Anspruch auf pauschale Aufwandsentschädigung - Einwand

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.05.2002 - 13 WF 224/02
    Dies könnte nur dann der Fall sein, wenn der Schuldner den Gläubiger gerade durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Geltendmachung seines Anspruchs abgehalten hat (vgl. OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 205).
  • BayObLG, 21.05.2003 - 3Z BR 92/03

    Geltung der Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB auch bei Vergütung des

    Diese Vorschrift findet auch auf den Aufwendungsersatzanspruch des Verfahrenspflegers Anwendung (§ 67 Abs. 3 Satz 2 FGG, § 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB; OLG Koblenz FamRZ 2002, 1355 und 2003, 168).

    Anhaltspunkte dafür, dass der Verfahrenspfleger treuwidrig von der rechtzeitigen Geltendmachung seines Anspruchs abgehalten worden wäre (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2003, 168), liegen nicht vor.

  • OLG Düsseldorf, 26.04.2005 - 10 WF 43/04

    Zum Zeitpunkt des Erlöschens von Vergütungsansprüchen eines Verfahrenspflegers

    Die Vorschrift ist in dieser Fassung durch das BetÄndG vom 25.06.1998 (BGBl. I, S. 1580) in das BGB eingefügt worden und verfolgt das Ziel, die Staatskasse gegen ein missbräuchliches "Auflaufenlassen" der Aufwendungsersatz- oder Vergütungsschuld durch Ausschlussfristen zu schützen, die dem Vormund/Pfleger überschaubare Abrechnungszeiträume eröffnen, ohne die Staatskasse mit allzu kurzfristigen Abrechnungswünschen zu überlasten (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2003, 168; BayOLG FamRZ 2003, 1221f; OLG Dresden, FamRZ 1999, 1610, 1611; OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 07.11.2001 - Az. 6 WF 139/01).

    Etwas anderes mag ausnahmsweise dann gelten, wenn der Vormund/Pfleger gerade durch die Staatskasse von der rechtzeitigen Geltendmachung seiner Ansprüche abgehalten worden ist (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2003, 168 f und 190 f; OLG Frankfurt/M. Beschluss vom 01.12.2003 - Az. 1 WF 41/03; Palandt-Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1836 Rn. 12).

  • KG, 03.11.2009 - 18 WF 90/09

    Streitwertbemessung bei der Ehescheidung: Berücksichtigung von Freibeträgen für

    Der vom OLG Koblenz in Ansatz gebrachte Betrag von mindestens 60.000,00 EUR für jeden Ehegatten (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2003, 168) erscheint demgegenüber hier nach Auffassung des Senats als zu hoch gegriffen, weil ein Vermögen von insgesamt 120.000,00 EUR nicht mehr für die Wechselfälle des Lebens vorgehalten werden muss, sondern der Vermögensbildung dient, und steuerrechtliche Gesichtspunkte bei der Festsetzung des Streitwerts in Ehesachen nicht allein maßgeblich sein können.
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Rechtsprechung
   LG Göttingen, 03.07.2002 - 5 T 160/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,26656
LG Göttingen, 03.07.2002 - 5 T 160/01 (https://dejure.org/2002,26656)
LG Göttingen, Entscheidung vom 03.07.2002 - 5 T 160/01 (https://dejure.org/2002,26656)
LG Göttingen, Entscheidung vom 03. Juli 2002 - 5 T 160/01 (https://dejure.org/2002,26656)
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Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Mehrwertsteuer auf Telekommunikationsdienstleistungen, Fax, Portokosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 520
  • JurBüro 2002, 657
 
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Wird zitiert von ...

  • SG Hannover, 25.05.2005 - S 34 SF 189/04
    Ergänzend verweist die Kammer auf den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Göttingen vom 3. Juli 2002, 5 T 160/01, abgedruckt in Niedersächsische Rechts-pflege 2003, 10. Das LG Göttingen hat dort zur Rechtslage nach FGG die Erstattungsfä-higkeit der Umsatzsteuer auf Portoauslagen des Berufsbetreuers dargelegt, ebenfalls unter Hinweis auf § 10 Abs. 1 UStG.
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