Weitere Entscheidung unten: LG Traunstein, 26.11.2002

Rechtsprechung
   AG Ibbenbüren, 16.12.2002 - 9a M 599/02   

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https://dejure.org/2002,17128
AG Ibbenbüren, 16.12.2002 - 9a M 599/02 (https://dejure.org/2002,17128)
AG Ibbenbüren, Entscheidung vom 16.12.2002 - 9a M 599/02 (https://dejure.org/2002,17128)
AG Ibbenbüren, Entscheidung vom 16. Dezember 2002 - 9a M 599/02 (https://dejure.org/2002,17128)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • JurBüro 2003, 155
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 310/03

    Höhe des pfändungsfreien Betrages

    a) Ist die erste unterhaltsberechtigte Person im Sinne des § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO ein Kind, so ist für dieses der erhöhte Freibetrag der ersten Stufe von 350 EUR monatlich und nicht lediglich der verminderte Freibetrag der zweiten Stufe von 195 EUR monatlich maßgeblich (ebenso Zöller/Stöber, ZPO 24. Aufl. § 850c Rdn. 4a; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 62. Aufl. § 850c Rdn. 6; MünchKomm-ZPO/Smid, 2. Aufl. § 850c Rdn. 11; a.A. LG Verden JurBüro 2002, 660 = InVO 2003, 245; LG Bremen JurBüro 2003, 378; AG Traunstein JurBüro 2003, 146; AG Ibbenbühren JurBüro 2003, 155).
  • BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 322/03

    Ermittlung des pfändungsfreien Betrages bei Nichtberücksichtigung der Ehefrau des

    b) Ist aber erste unterhaltsberechtigte Person im Sinne des § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO ein Kind des Schuldners, so ist für dieses der erhöhte Freibetrag der ersten Stufe von 350 EUR monatlich und nicht lediglich der verminderte Freibetrag der zweiten Stufe von 195 EUR monatlich maßgeblich (ebenso Zöller/Stöber, ZPO 24. Aufl. § 850c Rdn. 4a; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 62. Aufl. § 850c Rdn. 6; MünchKomm-ZPO/Smid, 2. Aufl. § 850c Rdn. 11; a.A. LG Verden JurBüro 2002, 660 = InVO 2003, 245; LG Bremen JurBüro 2003, 378; AG Traunstein JurBüro 2003, 146; AG Ibbenbühren JurBüro 2003, 155).
  • BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 6/04

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluß; Berechnung des unpfändbaren Teils des

    a) Ist die erste unterhaltsberechtigte Person im Sinne des § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO ein Kind, so ist für dieses der erhöhte Freibetrag der ersten Stufe von 350 EUR monatlich und nicht lediglich der verminderte Freibetrag der zweiten Stufe von 195 EUR monatlich maßgeblich (ebenso Zöller/Stöber, ZPO 24. Aufl. § 850c Rdn. 4a; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 62. Aufl. § 850c Rdn. 6; MünchKomm-ZPO/Smid, 2. Aufl. § 850c Rdn. 11; a.A. LG Verden JurBüro 2002, 660 = InVO 2003, 245; LG Bremen JurBüro 2003, 378; AG Traunstein JurBüro 2003, 146; AG Ibbenbühren JurBüro 2003, 155).
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Rechtsprechung
   LG Traunstein, 26.11.2002 - 8 T 3947/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,30664
LG Traunstein, 26.11.2002 - 8 T 3947/02 (https://dejure.org/2002,30664)
LG Traunstein, Entscheidung vom 26.11.2002 - 8 T 3947/02 (https://dejure.org/2002,30664)
LG Traunstein, Entscheidung vom 26. November 2002 - 8 T 3947/02 (https://dejure.org/2002,30664)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • www.bremer-inkasso.de

    Zwangsvollstreckung / Pfändung und Überweisung von Arbeitseinkommen / Nichtberücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen / Höhe der eigenen Einkünfte der unterhaltsberechtigten Person

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JurBüro 2003, 155
 
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