Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.10.2002 - 17 W 279/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14833
OLG Köln, 31.10.2002 - 17 W 279/02 (https://dejure.org/2002,14833)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.10.2002 - 17 W 279/02 (https://dejure.org/2002,14833)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - 17 W 279/02 (https://dejure.org/2002,14833)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,14833) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2003, 313
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 30.08.1990 - 17 W 20/90

    Gutachterkosten; Prozeßkosten; Gutachterkosten als Prozeßkosten

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2002 - 17 W 279/02
    Nach der in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung des Senats können die für ein vorprozessual eingeholtes Privatgutachten aufgewendeten Kosten nur dann den Kosten des nachfolgenden Rechtsstreits zugeordnet werden, wenn diese Aufwendungen zu dem konkreten Prozess in unmittelbarer Beziehung gestanden haben (vgl. Beschlüsse des Senats vom 30.08.1990 - 17 W 20/90 - vom 25.06.1997 - 17 W 135/97 und 198/97 - vom 13.07.2000 - 17 W 157/00 - vom 23.10.2000 - 17 W 291/00 ).
  • OLG Köln, 25.06.1997 - 17 W 135/97

    Kostenerstattung; Privatgutachten; Privatgutachterkosten

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2002 - 17 W 279/02
    Nach der in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung des Senats können die für ein vorprozessual eingeholtes Privatgutachten aufgewendeten Kosten nur dann den Kosten des nachfolgenden Rechtsstreits zugeordnet werden, wenn diese Aufwendungen zu dem konkreten Prozess in unmittelbarer Beziehung gestanden haben (vgl. Beschlüsse des Senats vom 30.08.1990 - 17 W 20/90 - vom 25.06.1997 - 17 W 135/97 und 198/97 - vom 13.07.2000 - 17 W 157/00 - vom 23.10.2000 - 17 W 291/00 ).
  • KG, 25.02.2019 - 19 W 70/18

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit des Kosten eines

    Dient das Privatgutachten dagegen lediglich der Beurteilung der Prozessaussichten, sind hierfür entstandene Kosten nicht erstattungsfähig (OLG Köln, Beschluss vom 31. Oktober 2002 - 17 W 279/02 - JurBüro 2003, 313; OLG Koblenz, Beschluss vom 20. Dezember 1989 - 14 W 874/89 - JurBüro 1990, 1474; Zöller/Herget, a.a.O.).
  • OLG Dresden, 22.05.2012 - 3 W 475/12

    Voraussetzungen für Erstattung und Erstattungsfähigkeit von Kosten eines privaten

    Und das ist nicht der Fall, wenn, wie hier, mit Hilfe des Gutachtens erst geklärt werden soll, ob prozessiert wird oder nicht (aus der einschlägigen Rechtsprechung vgl. etwa: OLG Köln, JurBüro 2003, 313; OLG Koblenz, JurBüro 1990, 1474 sowie, grundlegend zum Erfordernis des unmittelbaren Prozessbezugs, BGH NJW 2003, 1398, 1399).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht