Weitere Entscheidung unten: AG Mönchengladbach, 12.09.2002

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.01.2003 - 2 WF 144/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4317
OLG Zweibrücken, 06.01.2003 - 2 WF 144/02 (https://dejure.org/2003,4317)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.01.2003 - 2 WF 144/02 (https://dejure.org/2003,4317)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Januar 2003 - 2 WF 144/02 (https://dejure.org/2003,4317)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Ehescheidungsverfahren und die Folgesache Versorgungsausgleich im Wege der Stundung der Prozesskosten bis zum Verkauf eines Miteigentumsteils eines von der Antragstellerin allein bewohnten Hauses; Einschränkende Bewilligung von ...

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 2; ; ZPO § 120 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 2; ZPO § 120 Abs. 4
    Unter welchen Voraussetzungen kann von einer bedürftigen Partei zur Deckung der Kosten des Scheidungsverfahrens verlangt werden ein noch selbsgenutztes Anwesen einzusetzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1395
  • Rpfleger 2003, 253
  • JurBüro 2003, 316
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 08.08.1986 - 13 WF 88/86

    Vermögen; Prozeßkosten; Ehescheidungsverfahren; Fakultative Veräußerung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.01.2003 - 2 WF 144/02
    Zur Deckung der Kosten des Scheidungsverfahrens kann von einer bedürftigen Partei auch ein (noch) selbstgenutztes Anwesen einzusetzen sein, wenn abzusehen ist, dass sie aus finanziellen Gründen zu einer Veräußerung des Hausgrundstückes gezwungen sein wird oder dass es im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung zu einer Veräußerung kommen wird (Mü-Kom, aaO; Landgericht Koblenz, FamRZ 96, 874; OLG Bamberg, JurBüro1984, 1580; a.A. Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdnr. 347; OLG Schleswig, AnwBl 1987, 54).
  • LG Koblenz, 19.04.1995 - 14 T 122/94
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.01.2003 - 2 WF 144/02
    Zur Deckung der Kosten des Scheidungsverfahrens kann von einer bedürftigen Partei auch ein (noch) selbstgenutztes Anwesen einzusetzen sein, wenn abzusehen ist, dass sie aus finanziellen Gründen zu einer Veräußerung des Hausgrundstückes gezwungen sein wird oder dass es im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung zu einer Veräußerung kommen wird (Mü-Kom, aaO; Landgericht Koblenz, FamRZ 96, 874; OLG Bamberg, JurBüro1984, 1580; a.A. Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdnr. 347; OLG Schleswig, AnwBl 1987, 54).
  • OLG Naumburg, 15.09.2005 - 10 W 38/05

    Vermutung der Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen krasser finanzieller

    cc) Im Falle einer künftigen Veräußerung des Hausgrundstückes bzw. Zuschlagserteilung im Rahmen der Teilungsversteigerung wird allerdings der der Beklagten zufließende Vermögenswert im Rahmen des § 120 Abs. 4 ZPO zu berücksichtigen sein (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 1395, 1396; Kalthoener / Büttner/ Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl., Rdn. 347).
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Rechtsprechung
   AG Mönchengladbach, 12.09.2002 - 3 C 210/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,27305
AG Mönchengladbach, 12.09.2002 - 3 C 210/02 (https://dejure.org/2002,27305)
AG Mönchengladbach, Entscheidung vom 12.09.2002 - 3 C 210/02 (https://dejure.org/2002,27305)
AG Mönchengladbach, Entscheidung vom 12. September 2002 - 3 C 210/02 (https://dejure.org/2002,27305)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JurBüro 2003, 316
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