Rechtsprechung
   KG, 16.03.2004 - 1 W 463/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9790
KG, 16.03.2004 - 1 W 463/03 (https://dejure.org/2004,9790)
KG, Entscheidung vom 16.03.2004 - 1 W 463/03 (https://dejure.org/2004,9790)
KG, Entscheidung vom 16. März 2004 - 1 W 463/03 (https://dejure.org/2004,9790)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9790) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung eines geladenen Zeugen für seinen Verdienstausfall; Ersatz von Vertretungskosten für einen bestellten Vertreter für die Zeit der Abwesenheit am Arbeitsplatz eines vor Gericht geladenen Zeugen; Festsetzung der Vergütung eines Zeugen nach den tatsächlich ...

  • Judicialis

    ZSEG § 2 Abs. 2; ; ZSEG § 11 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeugenentschädigung für Verdienstausfall und Vertretungskosten bei Bestellung eines auf eigene Rechnung handelnden Vertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2004, 441
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 11.05.1992 - 11 W 182/91
    Auszug aus KG, 16.03.2004 - 1 W 463/03
    Voraussetzung ist jedoch, dass dem Zeugen tatsächlich Aufwendungen entstanden sind, wobei diese regelmäßig in der dem Vertreter zu zahlenden Vergütung bestehen (vgl. dazu die jeweiligen Sachverhalte in OLG Karlsruhe MDR 1993, 89; OLG Düsseldorf MDR 1993, 485; OLG Frankfurt/Main OLGR 2000, 20; LSG Niedersachsen, SozVers 2000, 305; ferner Meyer/Höver/Bach, ZSEG, 22. Aufl., § 11 Rdn. 2.5).
  • OLG Bremen, 23.04.1993 - 2 W 39/93
    Auszug aus KG, 16.03.2004 - 1 W 463/03
    Denn der Gesetzgeber hat diese Begrenzung der Entschädigung für Verdienstausfall bewusst vorgenommen, weil der Zeuge einer staatsbürgerlichen Pflicht nachkommt, die ihm im Interesse der Rechtspflege und damit der Allgemeinheit auch ohne volle Entschädigung auferlegt wird (vgl. zu Vorstehendem OLG Nürnberg JVBl. 1972, 114; OLG Bremen JurBüro 1994, 182; Meyer/Höver/Bach a.a.O. § 2 Rdn. 9.1 m.w.N).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.1993 - VI 4/92
    Auszug aus KG, 16.03.2004 - 1 W 463/03
    Voraussetzung ist jedoch, dass dem Zeugen tatsächlich Aufwendungen entstanden sind, wobei diese regelmäßig in der dem Vertreter zu zahlenden Vergütung bestehen (vgl. dazu die jeweiligen Sachverhalte in OLG Karlsruhe MDR 1993, 89; OLG Düsseldorf MDR 1993, 485; OLG Frankfurt/Main OLGR 2000, 20; LSG Niedersachsen, SozVers 2000, 305; ferner Meyer/Höver/Bach, ZSEG, 22. Aufl., § 11 Rdn. 2.5).
  • BSG, 09.04.1997 - 9 RVs 6/96

    Aufwendungsersatz eines niedergelassenen Arztes bei Negativauskunft

    Auszug aus KG, 16.03.2004 - 1 W 463/03
    Gemeinsame Voraussetzung für den Ersatz solcher Kosten ist daher, dass sie dem Zeugen tatsächlich entstanden und nachgewiesen sind und schließlich auch notwendig waren (vgl. zu Vorstehendem OLG Celle Rpfleger 1990, 273; BSGE 80, 171/174; Thüringer LSG JurBüro 2003, 96; Bleutge, ZSEG, 3. Aufl., § 11 Rdn. 1).
  • LSG Thüringen, 04.09.2002 - L 6 SF 493/01
    Auszug aus KG, 16.03.2004 - 1 W 463/03
    Gemeinsame Voraussetzung für den Ersatz solcher Kosten ist daher, dass sie dem Zeugen tatsächlich entstanden und nachgewiesen sind und schließlich auch notwendig waren (vgl. zu Vorstehendem OLG Celle Rpfleger 1990, 273; BSGE 80, 171/174; Thüringer LSG JurBüro 2003, 96; Bleutge, ZSEG, 3. Aufl., § 11 Rdn. 1).
  • OLG Celle, 29.03.1990 - 3 Ws 22/90
    Auszug aus KG, 16.03.2004 - 1 W 463/03
    Gemeinsame Voraussetzung für den Ersatz solcher Kosten ist daher, dass sie dem Zeugen tatsächlich entstanden und nachgewiesen sind und schließlich auch notwendig waren (vgl. zu Vorstehendem OLG Celle Rpfleger 1990, 273; BSGE 80, 171/174; Thüringer LSG JurBüro 2003, 96; Bleutge, ZSEG, 3. Aufl., § 11 Rdn. 1).
  • OLG Hamm, 12.05.2000 - 11 UF 207/99

    Anspruch auf Trennungsunterhalt; Berücksichtigung von Steuererstattung;

    Auszug aus KG, 16.03.2004 - 1 W 463/03
    Voraussetzung ist jedoch, dass dem Zeugen tatsächlich Aufwendungen entstanden sind, wobei diese regelmäßig in der dem Vertreter zu zahlenden Vergütung bestehen (vgl. dazu die jeweiligen Sachverhalte in OLG Karlsruhe MDR 1993, 89; OLG Düsseldorf MDR 1993, 485; OLG Frankfurt/Main OLGR 2000, 20; LSG Niedersachsen, SozVers 2000, 305; ferner Meyer/Höver/Bach, ZSEG, 22. Aufl., § 11 Rdn. 2.5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht