Weitere Entscheidung unten: LG Mönchengladbach, 14.07.2004

Rechtsprechung
   LG Leipzig, 29.06.2004 - 12 T 3800/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,31537
LG Leipzig, 29.06.2004 - 12 T 3800/04 (https://dejure.org/2004,31537)
LG Leipzig, Entscheidung vom 29.06.2004 - 12 T 3800/04 (https://dejure.org/2004,31537)
LG Leipzig, Entscheidung vom 29. Juni 2004 - 12 T 3800/04 (https://dejure.org/2004,31537)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweigerung der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung an dieselbe Partei; Voraussetzungen für das Überwiegen des Durchsetzungsinteresses des Gläubigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweigerung der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung an dieselbe Partei; Voraussetzungen für das Überwiegen des Durchsetzungsinteresses des Gläubigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2004, 559
 
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Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 14.07.2004 - 5 T 146/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20910
LG Mönchengladbach, 14.07.2004 - 5 T 146/04 (https://dejure.org/2004,20910)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 14.07.2004 - 5 T 146/04 (https://dejure.org/2004,20910)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - 5 T 146/04 (https://dejure.org/2004,20910)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • AG Mönchengladbach - 32 IK 78/02
  • LG Mönchengladbach, 14.07.2004 - 5 T 146/04

Papierfundstellen

  • NZI 2004, 514
  • JurBüro 2004, 559
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Hildesheim, 12.02.2008 - 7 T 58/07
    Der Gläubiger hat den Versagungsantrag nach § 290 Abs. 1 InsO rechtzeitig gestellt, nämlich innerhalb der eingeräumten Frist vor dem Schlusstermin im schriftlichen Verfahren (LG Mönchengladbach JurBüro 2004, 559; Kothe/Ahrens/Grote, Restschuldbefreiung, 2. Aufl., Rz. 58 § 290).
  • AG Leipzig, 03.06.2008 - 401 IK 2941/06

    Erteilung einer Restschuldbefreiung bei schuldhaft unvollständig gemachter

    Der Antrag wurde auch erst nach Anordnung des schriftlichen Schlusstermins gestellt (vgl. LG Mönchengladbach, NZI 2004, 514 [LG Mönchengladbach 14.07.2004 - 5 T 146/04] ; Hmb-Komm/Streck, InsO, a.a.O., § 290 Rz. 4).
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