Weitere Entscheidung unten: LG Hannover, 14.01.2004

Rechtsprechung
   LG Deggendorf, 17.02.2005 - 1 T 24/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,19408
LG Deggendorf, 17.02.2005 - 1 T 24/05 (https://dejure.org/2005,19408)
LG Deggendorf, Entscheidung vom 17.02.2005 - 1 T 24/05 (https://dejure.org/2005,19408)
LG Deggendorf, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 1 T 24/05 (https://dejure.org/2005,19408)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss über die Freigabe eines gepfändeten Betrages von einem von den Ehegatten gemeinsam geführten Kontos; Freigabe von Einzahlungen auf einem Konto, bei denen es sich nicht um Einkommen oder Sozialleistungen handelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 850 § 850a § 850k
    Wirksamkeit der Pfändung eines Oder-Kontos

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 372
  • JurBüro 2005, 275
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Rechtsprechung
   LG Hannover, 14.01.2004 - 11 T 9/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,25728
LG Hannover, 14.01.2004 - 11 T 9/04 (https://dejure.org/2004,25728)
LG Hannover, Entscheidung vom 14.01.2004 - 11 T 9/04 (https://dejure.org/2004,25728)
LG Hannover, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 11 T 9/04 (https://dejure.org/2004,25728)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 727 § 750
    Zwangsvollstreckung bei Namensänderung einer Partei

Papierfundstellen

  • JurBüro 2005, 275
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 21.07.2011 - I ZB 93/10

    Zwangsvollstreckung: Verweigerung der Vollstreckung bei Zweifeln an der

    Das Beschwerdegericht ist mit Recht und insoweit von der Rechtsbeschwerde auch unbeanstandet davon ausgegangen, dass die bloße Änderung des Namens oder der Firma einer Partei der Vollstreckung eines Titels dann nicht entgegensteht, wenn der Gläubiger die Personenidentität dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden zweifelsfrei nachweist (vgl. BayObLG, NJW 1956, 1800 f.; LG Hannover, JurBüro 2005, 275; LG Augsburg, Beschluss vom 19. Februar 2010 - 4 T 4358/08, juris Rn. 54; Walker in Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 750 Rn. 13 und 20, jeweils mwN).
  • BGH, 21.07.2011 - I ZB 94/10

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckung aus nicht geänderter Klausel trotz

    Das Beschwerdegericht ist mit Recht und insoweit von der Rechtsbeschwerde auch unbeanstandet davon ausgegangen, dass die bloße Änderung des Namens oder der Firma einer Partei der Vollstreckung eines Titels dann nicht entgegensteht, wenn der Gläubiger die Personenidentität dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden zweifelsfrei nachweist (vgl. BayObLG, NJW 1956, 1800 f.; LG Hannover, JurBüro 2005, 275; LG Augsburg, Beschluss vom 19. Februar 2010 - 4 T 4358/08, juris Rn. 54; Walker in Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 750 Rn. 13 und 20, jeweils mwN).
  • LG Augsburg, 19.02.2010 - 4 T 4358/08

    Zur Begründetheit der Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss

    Eine Ergänzung des Titels oder eine titelumschreibende Klausel ist nicht zu fordern (vgl. z.B. LG Hannover JurBüro 2005, 275 ).
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