Rechtsprechung
LG Deggendorf, 17.02.2005 - 1 T 24/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss über die Freigabe eines gepfändeten Betrages von einem von den Ehegatten gemeinsam geführten Kontos; Freigabe von Einzahlungen auf einem Konto, bei denen es sich nicht um Einkommen oder Sozialleistungen handelt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 850 § 850a § 850k
Wirksamkeit der Pfändung eines Oder-Kontos
Verfahrensgang
- AG Viechtach, 26.01.2005 - 1 M 2663/04
- LG Deggendorf, 17.02.2005 - 1 T 24/05
Papierfundstellen
- Rpfleger 2005, 372
- JurBüro 2005, 275
Rechtsprechung
LG Hannover, 14.01.2004 - 11 T 9/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 727 § 750
Zwangsvollstreckung bei Namensänderung einer Partei
Papierfundstellen
- JurBüro 2005, 275
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 21.07.2011 - I ZB 93/10
Zwangsvollstreckung: Verweigerung der Vollstreckung bei Zweifeln an der …
Das Beschwerdegericht ist mit Recht und insoweit von der Rechtsbeschwerde auch unbeanstandet davon ausgegangen, dass die bloße Änderung des Namens oder der Firma einer Partei der Vollstreckung eines Titels dann nicht entgegensteht, wenn der Gläubiger die Personenidentität dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden zweifelsfrei nachweist (vgl. BayObLG, NJW 1956, 1800 f.; LG Hannover, JurBüro 2005, 275; LG Augsburg…, Beschluss vom 19. Februar 2010 - 4 T 4358/08, juris Rn. 54;… Walker in Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 750 Rn. 13 und 20, jeweils mwN). - BGH, 21.07.2011 - I ZB 94/10
Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckung aus nicht geänderter Klausel trotz …
Das Beschwerdegericht ist mit Recht und insoweit von der Rechtsbeschwerde auch unbeanstandet davon ausgegangen, dass die bloße Änderung des Namens oder der Firma einer Partei der Vollstreckung eines Titels dann nicht entgegensteht, wenn der Gläubiger die Personenidentität dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden zweifelsfrei nachweist (vgl. BayObLG, NJW 1956, 1800 f.; LG Hannover, JurBüro 2005, 275; LG Augsburg…, Beschluss vom 19. Februar 2010 - 4 T 4358/08, juris Rn. 54;… Walker in Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 750 Rn. 13 und 20, jeweils mwN). - LG Augsburg, 19.02.2010 - 4 T 4358/08
Zur Begründetheit der Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss
Eine Ergänzung des Titels oder eine titelumschreibende Klausel ist nicht zu fordern (vgl. z.B. LG Hannover JurBüro 2005, 275 ).