Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 11.03.2005

Rechtsprechung
   KG, 09.05.2005 - 1 W 20/05   

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https://dejure.org/2005,2992
KG, 09.05.2005 - 1 W 20/05 (https://dejure.org/2005,2992)
KG, Entscheidung vom 09.05.2005 - 1 W 20/05 (https://dejure.org/2005,2992)
KG, Entscheidung vom 09. Mai 2005 - 1 W 20/05 (https://dejure.org/2005,2992)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgeltung der mit der Empfangnahme der Rechtsmittelschrift und deren Weiterleitung an den Auftraggeber entfalteten Tätigkeit mit der erstinstanzlichen Verfahrensgebühr; Erteilung eines Auftrags mit dem erstinstanzlichen Mandat zur gerichtlichen Geltendmachung der ...

  • Judicialis

    RVG; ; VV 3201; ; ZPO § 91 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG; VV 3201; ZPO § 91 Abs. 1
    Tätigwerden des Anwalts des Berufungsgegners als Voraussetzung für die Entstehung der Verfahrensgebühr; Erstattungsfähigkeit bei fristwahrend eingelegter Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 569
  • JurBüro 2005, 418
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Auszug aus KG, 09.05.2005 - 1 W 20/05
    Dieser Gesichtspunkt betrifft nur eine die volle Gebühr nach VV 3200 auslösende weitergehende Tätigkeit des Rechtsanwalts, nicht schon die Entgegennahme des Auftrags zur Vertretung in der Berufungsinstanz, deren Notwendigkeit aus der Sicht einer "verständigen Prozesspartei" zu beurteilen ist und im Regelfall nicht verneint werden kann (vgl. BGH NJW 03, 756/757).
  • BGH, 06.12.2007 - IX ZB 223/06

    Gebühren des sich im Berufungsverfahren selbst vertretenden Rechtsanwalts bei

    Informationen entgegengenommen (vgl. KG JurBüro 2005, 418), geprüft, ob ein Tätigwerden veranlasst sei (vgl. Madert/Müller-Rabe, aaO), oder einen Rat erteilt hat der Beklagte nicht.
  • KG, 21.01.2009 - 2 W 57/08

    Rechtsanwaltsgebühren im Berufungsverfahren: Anfall und Erstattungsfähigkeit der

    Denn hierfür genügte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Entgegennahme der Rechtsmittelschrift durch die klägerische Prozessbevollmächtigte, weil anzunehmen ist, dass sie anschließend prüfte, ob etwas für ihren Mandanten zu veranlassen war; die Einreichung eines Schriftsatzes war nicht erforderlich (Beschl. v. 6.4.2005 - V ZB 25/04, BGHR 2005, 2233, Rdnr. 6 zit. nach Juris; im Ergebnis ebenso KG, 1. Zivilsenat, Beschl. v. 9.5.2005 - 1 W 20/05, KGR 2005, 684, Rdnr. 3 zit. nach Juris; a.A. KG, 27. Zivilsenat, Beschl. v. 22.9.2005 - 27 W 180/05, OLGR 2006, 413 [413], jedoch ohne Auseinandersetzung mit BGHR 2005, 2233; a.A. offenbar ebenfalls OLG Koblenz, Beschl. v. 7.11.2006, a.a.O., jedoch ebenfalls ohne Auseinandersetzung mit BGHR 2005, 2233).
  • OLG München, 29.01.2010 - 11 W 728/10

    Rechtsanwaltskosten nach Berufungsrücknahme: Voraussetzungen des Entstehens einer

    Es ist auch nicht erforderlich, dass die von ihm entfaltete Tätigkeit nach außen in Erscheinung tritt (Senatsbeschluss vom 04.04.2006 - 11 W 1234/06; Kammergericht Rpfleger 2005, 569 = JurBüro 2005, 418).
  • LAG Hessen, 10.04.2007 - 13 Ta 70/07

    Kostenfestsetzung - Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts bei nur

    v. 20. Oktober 2003 - 13 Ta 387/03 und 13 Ta 388/03 -, vom 30. Oktober 2003 -13 Ta397/03-, vom 29. März 2004 - 13 Ta 61/04 -, vom 17. Juni 2004 - 13 Ta 197/04 - vom 4. Oktober 2005 - 13 Ta 339/05 - und vom 15. März 2006 -13 Ta 80/06-; ebenso auch LAG Berlin vom 20. August 2003, - 17 Ta 6060/03 -, MDR 2004, 58; KG vom 9. Mai 2005 -1 W 20/05- JurBüro 2005, 418; LAG Düsseldorf vom 8. November 2006 -16 Ta 596/05- MDR 2006, 659; vgl. auch: Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 91, Stichwort "Berufung" m.w.N.).

    Eine Tätigkeit "nach außen" ist hierzu nicht notwendig (vgl. statt vieler: v. Eicken/.../ a.a.O. Nr. 3200 VV RVG Rdn. 18 m.w.N; KG vom 9. Mai 2005, a.a.O.) Mit der oben zitierten Erklärung des Klägers und den entsprechenden schriftsätzlichen Erläuterungen des Klägervertreters ist eine ausreichende Tätigkeit des Klägervertreters glaubhaft gemacht (§ 104 Abs. 2 Satz 1 ZPO).

  • OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 11 W 19/07
    Der frühe Zeitpunkt der Mandatierung ist für die Frage der Erstattungsfähigkeit nicht von Belang (vgl. KG JurBüro 2005, 418; L ArbG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.07.2006, 9 Ta 127/06, Juris, jeweils zur Beauftragung bereits zusammen mit der erstinstanzlichen Mandatierung).

    Das erforderliche Tätigwerden nach Nr. 3201 VV-RVG aufgrund des Auftrages muss nicht nach außen in Erscheinung treten (Müller-Rabe a.a.O.; KG JurBüro 2005, 418), es genügt die Entgegennahme der Information oder die Durcharbeitung der Akten, um mit dem Mandanten die Erfolgsaussichten der Berufung beurteilen zu können (vgl. Müller-Rabe a.a.O. Nr. 3200 VV-RVG Rn. 61 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 27.04.2010 - 11 W 59/09

    Vergütung des Rechtsanwalts des Berufungsbeklagten bei Berufungsrücknahme vor

    Die Zuerkennung der Gebühr ist begründet, weil der Berufungsbeklagte nach Einlegung der Berufung seinerseits anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und nach Rücknahme der Berufung grundsätzlich Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten beanspruchen kann (BGH, NJW 2007, 3723; OLG Karlsruhe, JurBüro 2008, 540 zit. nach juris; OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 1096; KG, RPfleger 2005, 569; zur BRAGO: OLG Köln, OLGR 2003, 223).
  • OLG München, 25.08.2009 - 11 W 2045/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Verfahrensgebühr für die Prüfung einer

    Nicht erforderlich ist dagegen, dass die von dem Rechtsanwalt entfaltete Tätigkeit nach außen in Erscheinung tritt (Senatsbeschluss 04.04.2006, a. a. O.; Kammergericht Rpfleger 2005, 569 = JurBüro 2005, 418).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2006 - 10 Ta 101/06

    Rechtsmittelverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Hinzuziehung eines

    Die durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts in einem Rechtsmittelverfahren entstandenen Kosten sind daher auch dann erstattungsfähig, wenn die Gegenpartei ihr Rechtsmittel nur zur Fristwahrung einlegt und vor Ablauf der Begründungsfrist zurücknimmt (vgl. BGH, Beschluss v. 17.12.2002, Az.: X ZB 9/02; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 03.05.2004, Az.: 10 Ta 78/04; KG Berlin, Beschluss v. 09.05.2005, Az.: 1 W 20/05).
  • OLG Oldenburg, 27.08.2007 - 2 WF 145/07

    Beendigung eines Stillhalteabkommens bei Entschluss des Berufungsklägers zur

    Ob eine Bitte an den Prozessbevollmächtigten der Gegenseite, noch nicht im Berufungsverfahren tätig zu werden, überhaupt dazu führt, dass die Gegenseite die Gebühr nach VV 3201 nicht geltend machen kann (so scheinbar OLG Karlsruhe 3 W 40/99 Beschluss vom 28.4.1999 (juris) zur BRAGO; anders wohl Kammergericht 1 W 20/05 Beschluss vom 9.5.2005 (juris)), kann dahinstehen.
  • LAG Hessen, 19.11.2008 - 13 Ta 322/08

    Kostenfestsetzung - Beauftragung eines Rechtsanwalts bei nur "fristwahrend"

    v. 20. Oktober 2003 - 13 Ta 387/03 und 13 Ta 388/03 -, vom 30. Oktober 2003 -13 Ta397/03-, vom 29. März 2004 - 13 Ta 61/04 -, vom 17. Juni 2004 - 13 Ta 197/04 - vom 4. Oktober 2005 - 13 Ta 339/05 - , vom 15. März 2006 -13 Ta 80/0-und vom 10. April 2007 - 13Ta 70/07 - ebenso auch LAG Berlin vom 20. August 2003, - 17 Ta 6060/03 -, MDR 2004, 58; KG vom 9. Mai 2005 -1 W 20/05- JurBüro 2005, 418; LAG Düsseldorf vom 8. November 2006 -16 Ta 596/05- MDR 2006, 659; vgl. auch: Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 91 Randziffer 13, Stichwort "Berufung" m.w.N.).
  • LAG Hessen, 15.03.2006 - 13 Ta 80/06

    Kostenfestsetzung bei vereinbarten Stillhalteabkommen

  • LAG Hessen, 26.01.2010 - 13 Ta 688/09

    Höhe des Erstattungsanspruchs - Verfahrensgebühr - zweckentsprechende

  • LAG Hessen, 23.11.2009 - 13 Ta 614/09

    Kostenfestsetzung - Beauftragung eines Rechtsanwalts bei nur "fristwahrend"

  • OLG Koblenz, 07.11.2006 - 14 W 626/06

    Erstattung von Anwaltsgebühren des Berufungsbeklagten

  • LAG Hessen, 09.01.2013 - 13 Ta 439/12

    Kostenfestsetzung - Rücknahme der nur "fristwahrend" eingelegten Berufung -

  • LAG Hessen, 11.04.2011 - 13 Ta 104/11

    Kostenfestsetzung - Rücknahme der zur Fristwahrung eingelegten Berufung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2006 - 9 Ta 127/06

    Verfahrensgebühr: Vorzeitige Beendigung bei Berufungsrücknahme

  • LAG Düsseldorf, 28.03.2006 - 16 Ta 144/06

    Verfahrensgebühr für Anwalt des Rechtsmittelgegners

  • KG, 10.07.2008 - 1 W 164/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Verfahrensgebühr bei einem Antrag auf Zurückweisung der

  • KG, 05.06.2007 - 1 W 169/07

    Erstattungsfähigkeit einer Verfahrensgebühr des gegnerischen Rechtsanwaltes nach

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.03.2005 - 7 WF 105/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3371
OLG Koblenz, 11.03.2005 - 7 WF 105/05 (https://dejure.org/2005,3371)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.03.2005 - 7 WF 105/05 (https://dejure.org/2005,3371)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. März 2005 - 7 WF 105/05 (https://dejure.org/2005,3371)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Elterliche Sorge für ein gemeinsames Kind von getrennt lebenden Eheleuten; Antrag auf Aufenthaltsbestimmung für ein gemeinsames Kind von getrennt lebenden Eheleuten ; Vergütung einer Beurkundung über die Bestimmung des Aufenthalts eines Kindes; Überprüfung einer ...

  • Judicialis

    BRAGO § 23 Abs. 1; ; RVG § 56 Abs. 2 S. 1; ; RVG § 33 Abs. 3 S. 1; ; RVG § 33 Abs. 3 S. 3; ; BGB § 1666; ; BGB § 1671; ; BGB § 1671 Abs. 1; ; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 1671 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Zum Entstehen einer Vergleichsgebühr bei Einigung der Eltern über Aufenthaltsrecht des gemeinsamen Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1160
  • FamRZ 2005, 1846
  • JurBüro 2005, 418
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 20.11.2000 - 2 WF 81/00

    Vergleichsgebühr bei Abänderung gerichtlicher Sorgerechtsentscheidung

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.03.2005 - 7 WF 105/05
    Dies rechtfertigt die Zuerkennung einer Vergleichsgebühr für den Anwalt, der durch seine Bemühungen an der Beilegung eines zuvor bestehenden Streits über das Sorgerecht mitgewirkt hat (h.M. vgl. OLG Koblenz, 13. Zivilsenat, FamRZ 2002, 36; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 135; OLG Zweibrücken JurBüro 2001, 134; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 389).
  • BGH, 26.09.2002 - III ZB 22/02

    Voraussetzungen der Vergleichsgebühr

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.03.2005 - 7 WF 105/05
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senates auch unter Berücksichtigung der Erwägungen im Beschluss des BGH vom 26.09.2002 (FamRZ 2003, 88).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 9 WF 55/00

    Anfall der Vergleichsgebühr bei Schlichtung eines Sorgerechtsstreits

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.03.2005 - 7 WF 105/05
    Dies rechtfertigt die Zuerkennung einer Vergleichsgebühr für den Anwalt, der durch seine Bemühungen an der Beilegung eines zuvor bestehenden Streits über das Sorgerecht mitgewirkt hat (h.M. vgl. OLG Koblenz, 13. Zivilsenat, FamRZ 2002, 36; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 135; OLG Zweibrücken JurBüro 2001, 134; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 389).
  • OLG Koblenz, 04.04.2001 - 13 WF 711/00

    Bindung des Gerichts an eine Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts des Kindes

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.03.2005 - 7 WF 105/05
    Dies rechtfertigt die Zuerkennung einer Vergleichsgebühr für den Anwalt, der durch seine Bemühungen an der Beilegung eines zuvor bestehenden Streits über das Sorgerecht mitgewirkt hat (h.M. vgl. OLG Koblenz, 13. Zivilsenat, FamRZ 2002, 36; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 135; OLG Zweibrücken JurBüro 2001, 134; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 389).
  • OLG Stuttgart, 03.03.1998 - 8 WF 59/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 11.03.2005 - 7 WF 105/05
    Dies rechtfertigt die Zuerkennung einer Vergleichsgebühr für den Anwalt, der durch seine Bemühungen an der Beilegung eines zuvor bestehenden Streits über das Sorgerecht mitgewirkt hat (h.M. vgl. OLG Koblenz, 13. Zivilsenat, FamRZ 2002, 36; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 135; OLG Zweibrücken JurBüro 2001, 134; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 389).
  • OLG Celle, 08.08.2008 - 17 WF 110/08

    Mindestmaß an beiderseitigem Nachgeben sowie verbindliche und verfahrensbeendende

    Dies rechtfertigt nach ganz herrschender und zutreffender Auffassung die Zuerkennung einer Einigungsgebühr für den Anwalt, der durch seine Bemühungen an der Beilegung eines zuvor bestehenden Streits über das Sorgerecht mitgewirkt hat (OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1832. OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 637. OLG Nürnberg FamRZ 2005, 741, 743. OLG Koblenz FamRZ 2005, 1846 f.).

    Insoweit kann eine Einigungsgebühr entstehen, wenn beide Elternteile nach einer Einigung über den Fortbestand der elterlichen Sorge von gegenläufigen Sorgerechtsanträgen Abstand nehmen (OLG Koblenz FamRZ 2005, 1846) oder wenn sich die Parteien auf einen Vorschlag gegenüber dem Gericht verständigen, dem auf Übertragung der elterlichen Alleinsorge antragenden Elternteil des Sorgerecht nur für einen Teilbereich zur alleinigen Ausübung zu überlassen (OLG Nürnberg NJW 2005, 2021 f.).

  • OLG Stuttgart, 03.07.2007 - 8 WF 92/07

    Sorgerechtsverfahren; Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf Festsetzung einer

    Nach soweit ersichtlich ganz überwiegender Auffassung kann in einem auf Antrag durchgeführten Sorgerechtsverfahren gemäß § 1671 BGB für einen als Verfahrensbevollmächtigten beteiligten Rechtsanwalt eine Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000, 1003 RVG-VV entstehen (vgl. hierzu: OLG Dresden MDR 1999, 1201; OLG Koblenz MDR 2001, 1017; OLG Nürnberg Rpfleger 2005, 280; OLG Nürnberg NJW 2005, 2021; OLG Koblenz NJW-RR 2005, 1160; OLG Koblenz, Beschl. vom 28. September 2005, 11 WF 835/05; OLG Zweibrücken NJW-RR 2006, 1007; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 637; Brandenburgisches OLG NJW-RR 2006, 1368; ablehnend für ein Verfahren gemäß § 1666 BGB OLG Koblenz NJW-RR 2006, 1151).
  • OLG Zweibrücken, 07.10.2005 - 5 WF 96/05

    Rechtsanwaltsgebühr: Einigungsgebühr bei wechselseitigem Nachgeben der Eltern in

    Bereits unter der Geltung der BRAGO war es umstritten, ob der Rechtsanwalt in einem Sorgerechtsverfahren eine - dort so bezeichnete - Vergleichgebühr verdienen konnte (bejahend OLG Koblenz, OLG-Report 2005, 685; verneinend 2. Zivilsenat des OLG Zweibrücken, FamRZ 2003, 241).
  • OLG Koblenz, 24.01.2006 - 7 WF 27/06

    Erfallen der Einigungsgebühr bei gerichtlichen Maßnahmen bei Gefährdung des

    Diese in der Neuregelung des § 1671 BGB zum Ausdruck gekommene Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Eltern und die damit einhergehende Einschränkung des gerichtlichen Prüfungsumfangs und seines Entscheidungsspielraums machen deutlich, dass die Eltern unter bestimmten Voraussetzungen "verbindliche" Regelungen zum Sorgerecht treffen können, von denen das Gericht in seiner danach zu treffenden Entscheidung nicht abweichen kann (vgl. u. a. Senat, NJW-RR 2005, 1160 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 14.12.2005 - 2 WF 220/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr im isolierten Sorgerechtsverfahren nach

    Bereits unter der Geltung der BRAGO war es umstritten, ob der Rechtsanwalt in einem Sorgerechtsverfahren eine - dort so bezeichnete - Vergleichsgebühr verdienen konnte (bejahend OLG Koblenz, OLG-Report 2005, 685; verneinend 2. Zivilsenat des OLG Zweibrücken, FamRZ 2003, 241).
  • OLG Braunschweig, 28.02.2008 - 2 WF 17/08

    Entstehen einer Einigungsgebühr in einem isolierten Sorgerechtsverfahren bei

    Nach soweit ersichtlich ganz überwiegender Auffassung kann in einem auf Antrag durchgeführten Sorgerechtsverfahren gemäß § 1671 BGB für einen als Verfahrensbevollmächtigten beteiligten Rechtsanwalt eine Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000, 1003 RVG-VV entstehen (vgl. OLG Dresden MDR 1999, 1201 [OLG Dresden 16.12.1998 - 20 WF 452/98] ; OLG Koblenz MDR 2001, 1017 [OLG Koblenz 04.04.2001 - 13 WF 711/00] ; OLG Nürnberg Rpfleger 2005, 280 [OLG Nürnberg 02.12.2004 - 7 WF 3907/04] ; OLG Nürnberg NJW 2005, 2021; OLG Koblenz NJW-RR 2005, 1160 [OLG Koblenz 11.03.2005 - 7 WF 105/05] ; OLG Koblenz; OLG Zweibrücken NJW-RR 2006, 1007 [OLG Zweibrücken 07.10.2005 - 5 WF 96/05] ; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 637 [OLG Zweibrücken 14.12.2005 - 2 WF 220/05] ; Brandenburgisches OLG NJW-RR 2006, 1368; ablehnend für ein Verfahren gemäß § 1666 BGB OLG Koblenz NJW-RR 2006, 1151 [OLG Koblenz 24.01.2006 - 7 WF 27/06] ).
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