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   BGH, 23.09.2004 - VII ZB 13/04   

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https://dejure.org/2004,10643
BGH, 23.09.2004 - VII ZB 13/04 (https://dejure.org/2004,10643)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2004 - VII ZB 13/04 (https://dejure.org/2004,10643)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2004 - VII ZB 13/04 (https://dejure.org/2004,10643)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Gebührenregelung bei außergerichtlicher Beilegung des Streits und bei Erteilung eines Klageauftrags; Vorbereitung der Klage als Gegenstand des Klageverfahrens; Information des Prozessbevollmächtigten zur Vorbereitung der Klage; Abgeltung der Besprechung zur Vorbereitung ...

  • Judicialis

    BRAGO § 118; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 2
    Entstehung einer Besprechungsgebühr im Rahmen der Klagevorbereitung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann fällt eine Besprechungsgebühr an?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2005, 84
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 10.03.2004 - 12 W 26/04

    Rechtsanwaltsgebühren: Festsetzung einer vorgerichtlich entstandenen

    Auszug aus BGH, 23.09.2004 - VII ZB 13/04
    Auf die Rechtsbeschwerde des Beklagten wird der Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 10. März 2004 - 12 W 26/04 - aufgehoben.
  • BGH, 19.10.1967 - VII ZR 324/64

    Rechtsanwaltsgebühren

    Auszug aus BGH, 23.09.2004 - VII ZB 13/04
    Ist dagegen ein Klageauftrag erteilt, ergibt sich die Gebührenregelung für den Rechtsanwalt aus dem dritten Abschnitt der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 1967 - VII ZR 324/64, BGHZ 48, 334, 336; BGH, Urteil vom 11. Mai 1988 - IVa ZR 305/86, NJW-RR 1988, 1196, 1199).
  • BGH, 11.05.1988 - IVa ZR 305/86

    Schadensersatz wegen Verletzung der Pflichten aus einem Maklervertrag - Verzug

    Auszug aus BGH, 23.09.2004 - VII ZB 13/04
    Ist dagegen ein Klageauftrag erteilt, ergibt sich die Gebührenregelung für den Rechtsanwalt aus dem dritten Abschnitt der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 1967 - VII ZR 324/64, BGHZ 48, 334, 336; BGH, Urteil vom 11. Mai 1988 - IVa ZR 305/86, NJW-RR 1988, 1196, 1199).
  • OLG Celle, 14.09.2016 - 3 U 86/16

    Voraussetzungen der Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse

    Denn hat der Mandant seinem Rechtsanwalt einen unbedingten Klageauftrag erteilt, ist die Geltendmachung einer Gebühr gem. Nr. 2300 VV-RVG ausgeschlossen, weil die Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV-RVG auch Tätigkeiten erfasst, welche die Klage oder Rechtsverteidigung vorbereiten (siehe Gerold/Schmidt/ Müller-Raabe, RVG, 22. Aufl., § 19 Rz. 19; BGH, JurBüro 2005, 84 f.).
  • OLG Celle, 17.11.2014 - 2 U 133/14

    Eigenständige Verjährung des Anspruchs aus einer Nachberechnung von

    Denn hat der Mandant seinem Rechtsanwalt einen unbedingten Klageauftrag erteilt, ist die Geltendmachung einer Gebühr nach Nr. 3100 VV-RVG ausgeschlossen, weil die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG auch Tätigkeiten erfasst, welche die Klage oder Rechtsverteidigung vorbereiten (siehe Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 21. Aufl., § 19 Rz. 19, BGH JurBüro 2005, 84 f).
  • OLG Celle, 14.09.2016 - 3 U 166/16

    Kündigung von Bausparverträgen

    Denn hat der Mandant seinem Rechtsanwalt einen unbedingten Klageauftrag erteilt, ist die Geltendmachung einer Gebühr gem. Nr. 2300 VV-RVG ausgeschlossen, weil die Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV-RVG auch Tätigkeiten erfasst, welche die Klage oder Rechtsverteidigung vorbereiten (siehe Gerold/Schmidt/ Müller-Raabe, RVG, 22. Aufl., § 19 Rz. 19; BGH, JurBüro 2005, 84 f.).
  • BAG, 19.02.2013 - 10 AZB 2/13

    Terminsgebühr - Besprechung mit Dritten

    Dementsprechend wird im Schrifttum davon ausgegangen, dass grundsätzlich auch Besprechungen mit Dritten eine Terminsgebühr auslösen können (vgl. zB Hergenröder in Baumgärtel/Hergenröder/Houben RVG 15. Aufl. Vorbem. 3 VV Rn. 14; Bischof in Bischof RVG 4. Aufl. Vorbem. 3 VV Teil 3 Rn. 54; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe RVG 20. Aufl. Vorbem. 3 VV Rn. 125; Mayer in Mayer/Kroiß RVG 5. Aufl. Vorbem. 3 Rn. 49; Riedel/Sußbauer/Keller RVG 9. Aufl. VV Teil 3 Vorbem. 3 Rn. 48; Hansens JurBüro 2004, 249, 250; Enders JurBüro 2005, 84, 85 f.) .
  • LG Rostock, 07.08.2020 - 1 O 112/20

    Kreuzfahrt ausgefallen - Schadensersatzansprüche

    Denn hat der Kläger seinem Rechtsanwalt einen unbedingten Klageauftrag erteilt, ist die Geltendmachung einer Gebühr nach Nr. 3100 VV-RVG ausgeschlossen, weil die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG auch Tätigkeiten erfasst, welche die Klage oder Rechtsverteidigung vorbereiten (BGH, Beschl. v. 23.09.2004 - VII ZB 13/04, BeckRS 2004, 09909, beck-online).
  • OLG Celle, 14.09.2016 - 3 U 38/16

    Kündigung von Bausparverträgen

    Denn hat der Mandant seinem Rechtsanwalt einen unbedingten Klageauftrag erteilt, ist die Geltendmachung einer Gebühr gem. Nr. 2300 VV-RVG ausgeschlossen, weil die Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV-RVG auch Tätigkeiten erfasst, welche die Klage oder Rechtsverteidigung vorbereiten (siehe Gerold/Schmidt/ Müller-Raabe, RVG, 22. Aufl., § 19 Rz. 19; BGH, JurBüro 2005, 84 f.).
  • OLG Celle, 20.11.2013 - 3 U 65/13

    Pflichten der anlageberatenden Bank beim Erwerb von Anteilen an einem Dachfonds

    Denn hat der Mandant seinem Rechtsanwalt einen unbedingten Klageauftrag erteilt, ist die Geltendmachung einer Gebühr gem. Nr. 2300 VV-RVG ausgeschlossen, weil die Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV-RVG auch Tätigkeiten erfasst, welche die Klage oder Rechtsverteidigung vorbereiten (siehe Gerold/ Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 18. Auflage, § 19 Rdz. 19; BGH JurBüro 2005, 84 f.).
  • LG Berlin, 14.03.2017 - 63 S 263/16

    Unwirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln

    Denn hat der Mandant seinem Rechtsanwalt einen unbedingten Klageauftrag erteilt, ist die Geltendmachung einer Gebühr nach Nr. 3100 VV-RVG ausgeschlossen, weil die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG auch Tätigkeiten erfasst, welche die Klage oder Rechtsverteidigung vorbereiten (siehe Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 21. Aufl., § 19 Rz. 19, BGH JurBüro 2005, 84 f, OLG Celle, Beschluss vom 17. November 2014 - 2 U 133/14).
  • OLG Frankfurt, 21.12.2016 - 17 U 240/15

    Anlageberatung: Empfängerhorizont als Maßstab für die richtige und vollständige

    Denn hat der Mandant seinem Rechtsanwalt einen unbedingten Klageauftrag erteilt, ist die Geltendmachung einer Gebühr gem. Nr. 2300 VV-RVGausgeschlossen, weil die Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV-RVGauch Tätigkeiten erfasst, welche die Klage oder Rechtsverteidigung vorbereiten (siehe Gerold/ Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 18. Auflage, § 19 Rn. 19; BGH JurBüro 2005, 84 f.).
  • OLG Celle, 20.11.2013 - 3 U 75/13

    Pflichten der anlageberatenden Bank beim Erwerb von Anteilen an einem Dachfonds

    Denn hat der Mandant seinem Rechtsanwalt einen unbedingten Klageauftrag erteilt, ist die Geltendmachung einer Gebühr gemäß Nr. 2300 VV-RVG ausgeschlossen, weil die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV-RVG auch Tätigkeiten erfasst, welche die Klage oder Rechtsverteidigung vorbereiten (siehe Gerold/Schmidt/ Müller-Rabe, RVG, 18. Auflage, § 19 Rdz. 19; BGH JurBüro 2005, 84 f.).
  • LG Darmstadt, 16.04.2021 - 28 O 243/20
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