Rechtsprechung
   OLG Dresden, 07.12.2006 - 21 UF 410/06   

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OLG Dresden, 07.12.2006 - 21 UF 410/06 (https://dejure.org/2006,8796)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.12.2006 - 21 UF 410/06 (https://dejure.org/2006,8796)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 21 UF 410/06 (https://dejure.org/2006,8796)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung gegen die Anordnung eines dinglichen Arrests auf der Grundlage eines Zugewinnausgleichsanspruchs; Arrestanspruch aus der in einer Ehescheidungsvereinbarung niedergelegten Verpflichtung eines Ehegatten zur Zahlung eines Zugewinnausgleichs an den anderen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1378; ZPO § 917 Abs. 1, 2
    Arrest zur Sicherung des Zugewinnausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 659
  • FamRZ 2007, 1029
  • JurBüro 2007, 194
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 31.01.1908 - II 330/07

    Schadensersatzanspruch aus § 945 Z.P.O.

    Auszug aus OLG Dresden, 07.12.2006 - 21 UF 410/06
    Die Beurteilung dieser Frage bemisst sich nach dem objektiven Urteil eines verständigen, gewissenhaft prüfenden Menschen (RGZ 67, 365, 369); auf die persönliche Ansicht des Gläubigers kommt es nicht an (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 1998, 313).
  • OLG Celle, 24.03.2005 - 11 U 170/04

    Veräußerung eines einzigen körperlichen Vermögensgegenstandes als tragender

    Auszug aus OLG Dresden, 07.12.2006 - 21 UF 410/06
    Die Veräußerung des einzigen körperlichen Vermögensgegenstandes wird vielfach als ein tragender Arrestgrund angesehen (vgl. OLG Celle, OLGR 2005, 522, 523; Zöller-Vollkommer, aaO., § 917, Rdn. 5).
  • OLG Hamm, 18.01.1980 - 2 UF 30/80
    Auszug aus OLG Dresden, 07.12.2006 - 21 UF 410/06
    Denn nach § 3 Ziff. 3 der Ehescheidungsvereinbarung sollte die Zahlung des restlichen Zugewinnausgleichs bis zum 31. Dezember 2005 erfolgen und durfte vor Ablauf dieses Kalendertages die Zwangsvollstreckung nicht beginnen (§ 751 Abs. 1 ZPO ; vgl. OLG Hamm, FamRZ 1980, 391; Zöller/Vollkommer, ZPO , 26. Aufl., § 916 , Rdn. 7).
  • OLG Bamberg, 28.07.2017 - 3 W 28/17

    Arrestverfahren nach strafrechtlicher Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs

    2.5 Mithin ist es bereits nicht mehr entscheidungserheblich, dass für das Vorliegen eines allgemeinen Arrestgrundes nach § 917 I ZPO noch zusätzlich spricht, dass die Gläubiger sowohl in rechtlicher wie in tatsächlicher Hinsicht mit massiven Erschwernissen bei der Auslandsvollstreckung konfrontiert sind (vgl. etwa OLG Dresden NJW-RR 2007, 659 Rn. 17; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.4.2008 - 8 U 52/03 - Rn. 23).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 8 U 52/03

    Arrestgrund der Vollstreckungsgefährdung im Ausland: Verbürgung der

    Ein Arrestgrund ist nach dieser Vorschrift aber auch dann gegeben, wenn rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten bei einer Auslandsvollstreckung auftreten können, die über das hinzunehmende Maß einer jeden Auslandsvollstreckung hinausgehen (BT-Drucksache 13/10871, S. 18; BT-Drucksache 15/1062, S. 8; OLG Köln OLGR 2002, 469; OLG Dresden NJW-RR 2007, 659; Baur/Stürner/Bruns, a.a.O. Rz. 51.3; Musielak-Huber, a.a.O. Rn. 2 zu § 917).
  • OLG Brandenburg, 07.05.2019 - 4 W 8/19

    Durchsetzung eines Eigentumsherausgabeanspruchs im Wege einstweiliger Verfügung

    Eine allgemeine Erschwernis von erheblichem Gewicht kann bei einer Auslandsvollstreckung aus tatsächlichen Gründen in Betracht kommen, wenn sich der Vollstreckungsgläubiger etwa erst einen Überblick über das dortige bislang unbekannte Vermögen des Vollstreckungsschuldners verschaffen müsste (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 2007, 659 f.).
  • KG, 17.01.2013 - 13 UF 244/12

    Vermögensveräußerung durch Ehegatten: Rechtsmittel gegen die Zurückweisung eines

    Ob dies generell als Arrestgrund ausreicht, wird nicht einheitlich beantwortet (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1992, 430 und FamRZ 1980, 391; OLG Celle, OLGR 2005, 522; OLG Dresden, NJW-RR 2007, 659; OLG München, FamRZ 2007,.1101; Thümmel in Wieczorek/Schütze, ZPO 3. Aufl. § 917 Rn 6; Zöller/Vollkommer aaO § 917 Rn 5; s. dagegen Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 22. Aufl., § 917 Rn 7; Drescher in MK, ZPO 4. Aufl., § 917 Rn 7; Schwerdtner, NJW 1970, 222, 224; auch KG-Report 2003, 242).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2023 - 10 W 7/23

    Dinglicher Arrest zur Sicherung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs; Dinglicher

    Die Beurteilung dieser Frage bemisst sich nach dem objektiven Urteil eines verständigen, gewissenhaft prüfenden Menschen; auf die persönliche Ansicht des Gläubigers kommt es nicht an (OLG Dresden, Urteil vom 7. Dezember 2006 - 21 UF 410/06 -, Rn. 15, juris).

    Eine derartige Besorgnis hinsichtlich künftiger Vollstreckung kann insbesondere durch die Veräußerung vorhandener Vermögenswerte entstehen, insbesondere wenn es sich um den einzigen körperlichen Vermögensgegenstand handelt (OLG Dresden, Urteil vom 7. Dezember 2006 - 21 UF 410/06 -, Rn. 16, juris; OLG Celle, Urteil vom 24. März 2005 - 11 U 170/04 -, Rn. 22, juris).

  • OLG Hamm, 06.06.2011 - 8 UF 3/11

    Dinglicher Arrest, statthaftes Rechtsmittel, Verfahrensfähigkeit, Zeitpunkt der

    Die Ansicht der Antragstellerin, die drohende Teilungsversteigerung sei der beabsichtigten Veräußerung des einzigen Vermögensgegenstandes gleichzusetzen, wird vom Senat, der nicht verkennt, dass die Veräußerung des einzigen körperlichen Vermögensgegenstandes durchaus als ein tragender Arrestgrund angesehen wird (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2007, 1029; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 917, Rdn. 5), nicht geteilt.
  • OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 8 U 149/07

    Arrestverfahren: Sicherungsbedürfnis bei Vorliegen eines vorläufig

    Ein Arrestgrund ist nach dieser Vorschrift aber auch dann gegeben, wenn rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten bei einer Auslandsvollstreckung auftreten können, die über das hinzunehmende Maß einer jeden Auslandsvollstreckung hinausgehen (BT-Drucksache 13/10871, S. 18; BT-Drucksache 15/1062, S. 8; OLG Köln OLGR 2002, 469; OLG Dresden NJW-RR 2007, 659; Baur/Stürner/Bruns, a.a.O. Rz. 51.3; Musielak-Huber, a.a.O. Rn. 2 zu § 917).
  • OLG Köln, 05.06.2014 - 19 W 14/14

    Anordnung eines dinglichen Arrestes wegen Nichtzahlung fälliger Rechnungen und

    In den Fällen, in denen bisher von der Rechtsprechung in der Umwandlung von Sachwerten in eine Geldforderung ein Arrestgrund gesehen wurde, kamen weitere Umstände hinzu: In dem der Entscheidung des OLG Dresden (Urteil vom 07.12.2006 - 21 UF 410/06, zitiert nach juris) zugrunde liegenden Sachverhalt war das Grundstückseigentum auf eine GmbH & Co.KG übertragen.
  • KG, 28.03.2013 - 18 UF 72/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung des

    Unabhängig davon kann die Veräußerung eines Vermögenswertes aber nur dann einen Arrestgrund darstellen, wenn das übrige Vermögen des Schuldners nicht zur Befriedigung des Gläubigers ausreicht und kein wesentlicher Gegenwert in das Vermögen des Schuldners fließt oder eine Vollstreckung in den Erlös nicht möglich ist (vgl. Drescher, aaO., § 917 Rz. 7; OLG Brandenburg, NJW-RR 2009, 801 ; OLG Dresden NJW-RR 2007, 659 f).
  • OLG Koblenz, 24.08.2011 - 8 W 468/11

    Vermögensumschichtung in Form der drohenden Veräußerung eines

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem der Entscheidung des OLG Dresden (NJW-RR 2007, 659 f.) zugrunde liegenden Sachverhalt.
  • LG Wiesbaden, 29.09.2010 - 2 O 153/10

    Veräußerung von Grundbesitz als Arrestgrund

  • OLG Koblenz, 04.08.2022 - 13 UF 377/22

    Arrestgrund bei drohender Veräußerung Hausgrundstück eines Schuldners

  • LG Bremen, 08.06.2021 - 4 O 900/21

    Veräußerung des Goodwill an neu gegründete Gesellschaft kein Arrestgrund

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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 05.01.2007 - 8 W 67 - 68/06, 8 W 67/06, 8 W 68/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10775
OLG Rostock, 05.01.2007 - 8 W 67 - 68/06, 8 W 67/06, 8 W 68/06 (https://dejure.org/2007,10775)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05.01.2007 - 8 W 67 - 68/06, 8 W 67/06, 8 W 68/06 (https://dejure.org/2007,10775)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05. Januar 2007 - 8 W 67 - 68/06, 8 W 67/06, 8 W 68/06 (https://dejure.org/2007,10775)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kostenerstattung: Erstattungsfähige Rechtsanwaltskosten für die Teilnahme an einem gerichtlichen Mediationstermin im Berufungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von Kosten aus einem Dienstleistungsvertrag zwischen Anwalt und Mandant bei Durchführung einer gerichtlichen Mediation; Frage der Qualifizierung einer gerichtlichen Mediation; Rechtliche Einordnung der Aufgaben eines Richtermediators; Umfang des ...

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von Kosten aus einem Dienstleistungsvertrag zwischen Anwalt und Mandant bei Durchführung einer gerichtlichen Mediation; Frage der Qualifizierung einer gerichtlichen Mediation; Rechtliche Einordnung der Aufgaben eines Richtermediators; Umfang des ...

  • Judicialis

    BGB § 247; ; ZPO § ... 104 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 251; ; ZPO § 273 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 278 Abs. 1; ; ZPO § 278 Abs. 2; ; ZPO § 278 Abs. 3; ; ZPO § 278 Abs. 5; ; ZPO § 278 Abs. 5 S. 1; ; ZPO § 361; ; ZPO § 362; ; ZPO § 525 Satz 1; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 567 Abs. 2; ; BRAGO § 13 Abs. 2; ; BRAGO § 26; ; BRAGO § 28; ; BRAGO § 28 Abs. 2; ; BRAGO § 28 Abs. 3; ; BRAGO § 28 Abs. 3 S. 1; ; BRAGO § 11; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Satz 2; ; BRAGO § 31 Nr. 2; ; BRAGO § 37 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAGO § 118; ; RVG § 4; ; RVG § 11 Abs. 1; ; RVG § 15 Abs. 2; ; RVG § 17 Nr. 7; ; RVG § 17 Nr. 7 a; ; RVG § 17 Nr. 7 d; ; RVG § 34; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; DRiG § 4 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Erstattungsfähige Gebühren des Rechtsanwalts im Mediationsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2007, 194
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 29.12.2005 - 23 W 246/05
    Auszug aus OLG Rostock, 05.01.2007 - 8 W 67/06
    Zur Begründung verweist die Klägerin auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 29.12.2005 (Az.: 23 W 246/05, Anwaltsblatt 2005, 287).

    Nichts anderes ergibt sich aus der klägerseits angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 23.06.2006 (Az.: 23 W 246/05, Quelle: JURIS).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.06.2006 - 1 O 51/06
    Auszug aus OLG Rostock, 05.01.2007 - 8 W 67/06
    Der Senat tritt daher der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung bei, wonach es sich auch bei der richterlichen Mediation um eine originäre Rechtsprechungsaufgabe handelt (ebenso OVG Greifswald, Beschluss vom 06.06.2006, Az.: 1 O 51/06, NordÖR 2006, 299-300; Greger in: ZKM 2003, 240, 244; v. Bargen in: DVBl 2004, 468, 474 f.; Greger in: Zöller, ZPO, § 278 Rdn. 11; a. A. Ortloff in: Haft/v. Schlieffen, Handbuch Mediation, S. 762, 788; Volkmann, Mediation im Zivilprozess, S. 26, 27).
  • OLG Rostock, 15.06.2005 - 7 U 43/04

    Nichtzahlung rechtfertigt Kündigung durch Auftragnehmer

    Auszug aus OLG Rostock, 05.01.2007 - 8 W 67/06
    Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Rostock (7 U 43/04) 13/10 Prozessgebühr gem. §§ 11, 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO| 2.060,50 Euro.
  • OLG Rostock, 12.10.2006 - 8 W 27/06

    Kein weiterer Gebührenanspruch des Rechtsanwaltes bei gerichtlichem

    Auszug aus OLG Rostock, 05.01.2007 - 8 W 67/06
    Im gerichtlichen oder gerichtsnahen Mediationsverfahren fällt im Falle des Scheiterns der Mediation keine gesonderte Anwaltsgebühr an (Anschluss an OLG Rostock 8. Zivilsenat, Beschluss vom 12.10.2006, Az.: 8 W 27/06).
  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 182/02

    Testamentsvollstreckung durch Steuerberater

    Auszug aus OLG Rostock, 05.01.2007 - 8 W 67/06
    Zur Begründung verweist die Klägerin auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 29.12.2005 (Az.: 23 W 246/05, Anwaltsblatt 2005, 287).
  • OLG Köln, 03.06.2011 - 25 UF 24/10

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Kosten einer gerichtsnahen oder

    Das KG (AGS 2009, 450 = NJW 2009, 2754), das OLG Celle (AGS 2009, 173 = NJW 2009, 1219) sowie das OLG Rostock (AGS 2007, 126 = JurBüro 2007, 194) haben in Fällen einer gerichtsnahen bzw. gerichtsinternen Mediation dem im Rahmen des Mediationsverfahrens tätigen Rechtsanwalt der Parteien Vergütungsansprüche zuerkannt, weil das Mediationsverfahren in solchen Fällen Bestandteil des gerichtlichen Verfahrens sei.

    Insoweit kommt es auch nicht darauf an, ob die im Rahmen eines bereits laufenden gerichtlichen Verfahrens stattfindende gerichtsnahe oder gerichtsinterne Mediation zum gerichtlichen Verfahren gehört oder nicht (vgl. dazu KG AGS 2009, 450 = NJW 2009, 2754; OLG Celle AGS 2009, 173 = NJW 2009, 1219; OLG Rostock AGS 2007, 126 = JurBüro 2007, 194).

  • OLG Celle, 05.12.2008 - 2 W 261/08

    Im Rahmen einer Güteverhandlung entstandene Terminsgebühren als Teil der Kosten

    Zumindest für diesen Fall einer Güteverhandlung vor einem Richtermediator, der durch gerichtlichen Beschluss zum ersuchten Richter bestimmt worden ist, teilt der Senat die Auffassung, dass das Mediationsverfahren gebührenrechtlicher Bestandteil des gerichtlichen Verfahrens ist (vgl. OLG Rostock AGS 2007, 126f. zitiert nach JURIS Rdz. 19) und die dadurch bedingten Kosten zu den Kosten des Rechtsstreits zählen.
  • OVG Niedersachsen, 21.10.2011 - 12 OA 156/11

    Erstattungsfähigkeit von im Rahmen der gerichtsnahen Mediation anfallenden Kosten

    Anders als die Antragsteller meinen, sind die im Rahmen der gerichtlichen oder gerichtsnahen Mediation anfallenden Kosten erstattungsfähig (vgl. die vom Verwaltungsgericht bereits genannten Entscheidungen des OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 6.6.2006 - 1 O 51/06 -, NordÖR 2006, 299 und des Hess. VGH, Beschl. v. 22.11.2007 - 1 TJ 2287/07 - ZKM 2008, 61; zu der § 161 VwGO insoweit vergleichbaren Regelung des § 91 ZPO: OLG Celle, Beschl. v. 5.12.2008 - 2 W 261/08 -, NJW 2009, 1219; OLG Rostock, Beschl. v. 5.1.2007 - 8 W 67/06 -, juris, jeweils m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2012 - 3 S 2964/11

    Erstattung von Aufwendungen bei gerichtlicher Mediation; Verzicht

    Denn auch wenn die gerichtsinterne Mediation vor Inkrafttreten des Mediationsgesetzes nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt war und daher Zweifel aufkommen konnten, ob sie zur Rechtsprechung zählte, hatte das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 15.10.2009 die gerichtsinterne Mediation über die analoge Anwendung von § 278 ZPO ermöglicht und damit hinreichend verdeutlicht, dass sie als zur Rechtsprechung gehörend stattfinden sollte (so auch OLG Rostock, Beschluss vom 05.01.2007 - 8 W 67/06 -, juris m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 01.02.2005 - 5 T 631/04   

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https://dejure.org/2005,13821
LG Mönchengladbach, 01.02.2005 - 5 T 631/04 (https://dejure.org/2005,13821)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 01.02.2005 - 5 T 631/04 (https://dejure.org/2005,13821)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - 5 T 631/04 (https://dejure.org/2005,13821)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der pfändbaren Teile des Arbeitseinkommens; Berechnung des pfändbaren Teils von Weihnachtsgeld; Entsprechende Anwendbarkeit des Rechtsmittelzuges des Zwangsvollstreckungsverfahrens im Verbraucherinsolvenzverfahren; Anwendbarkeit der §§ 850 ff. Zivilprozessordnung ...

  • zvi-online.de

    ZPO §§ 850a, 850c, 850e; InsO §§ 36, 292
    Berechnung des Pfändungsfreibetrags einer Weihnachtsgeldzahlung in der Wohlverhaltensperiode netto ohne Abzug von Steuern

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Restschuldbefreiung - pfändbares Arbeitseinkommen - unpfändbare Bezüge - Weihnachtsgeld

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2006, 49
  • JurBüro 2007, 194
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 18.08.2000 - 2 W 155/00

    Sicherung des Existenzminimums im Insolvenzverfahren

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 01.02.2005 - 5 T 631/04
    Jedoch hat die Kammer mit Beschluss vom 18.05.2001 - 5 T 468/00 - für "Altfälle" entschieden, dass die sofortige Beschwerde analog § 793 ZPO zulässig ist (a.A. OLG Köln ZinsO 2000, 499, das nur die Rechtspflegererinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG für zulässig hält).
  • BGH, 05.02.2004 - IX ZB 97/03

    Instanzenzug bei Entscheidung des Insolvenzgerichts als Vollstreckungsgericht

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 01.02.2005 - 5 T 631/04
    Dies ergibt sich zwar nicht aus einer unmittelbaren Anwendung der §§ 11 Abs. 1 RPflG, 793 ZPO (vgl. zum Rechtsmittelzug für ab dem 01.12.2001 eröffnete Insolvenzverfahren BGH, Beschluss vom 05.02.2004 - IX ZB 97/03, ZIP 2004, 732), da die Neufassung des § 36 InsO, also vorliegend § 36 Abs. 4 InsO, auf Verfahren, die vor dem 01.12.2001 eröffnet worden sind, keine Anwendung findet (Art. 103 a EGInsO).
  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 59/12

    Berechnung des pfändbaren Einkommens

    a) Nach der Rechtsprechung der Instanzgerichte und der herrschenden Meinung im Schrifttum sind von dem Gesamtbruttoeinkommen des Arbeitnehmers zunächst die nach § 850a ZPO unpfändbaren Bezüge mit dem Bruttobetrag und anschließend die auf das Gesamtbruttoeinkommen (dh. einschließlich der unpfändbaren Bezüge) zu zahlenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen (sog. Bruttomethode, vgl. LAG Berlin 14. Januar 2000 - 19 Sa 2154/99 - zu II 1 der Gründe; LAG München 30. Mai 2007 - 7 Sa 1089/06 - zu B I 1 der Gründe; LG Mönchengladbach 1. Februar 2005 - 5 T 631/04 - zu II 2 der Gründe; VG Düsseldorf 15. Juni 2012 - 26 K 5884/11 -; Henze Rpfleger 1980, 456; MüKoZPO/Smid 4. Aufl. § 850e Rn. 2, 4; Musielak/Becker ZPO 10. Aufl. § 850e Rn. 2 f.; Stein/Jonas/Brehm ZPO 22. Aufl. § 850e Rn. 7; Zöller/Stöber ZPO 28. Aufl. § 850e Rn. 1a f.; Stöber Forderungspfändung 15. Aufl. Rn. 984, 986a, 999b, 1133 ff.; Schuschke/Walker/Kessal-Wulf ZPO 5. Aufl. § 850e Rn. 2; PG/Ahrens ZPO 5. Aufl. § 850e Rn. 3, 5; Bengelsdorf Lohnpfändungsrecht 2. Aufl. S. 79; Hk-ZV/Meller-Hannich 2. Aufl. § 850e ZPO Rn. 5; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 33. Aufl. § 850e Rn. 2) .
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2008 - 4 S 58.07

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde

    Er bezieht sich mit der von ihm zum Beleg seiner Ansicht benannten Kommentarstelle (Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., Rn. 999 ff.) auf das in Rechtsprechung und Schrifttum verbreitet vertretene sog. Bruttoprinzip, wonach gemäß § 850e Nr. 1 ZPO zur Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens die nach § 850a ZPO der Pfändung entzogenen Bezüge in Höhe des Bruttobetrages in Abzug zu bringen sind, dem Schuldner also ungekürzt verbleiben, und die auf diesen Betrag entfallenden Abgaben (Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag) von dem übrigen (der Pfändung unterliegenden) Einkommen zu decken sind (vgl. etwa Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 850a Rn. 11; LAG Berlin, Urteil vom 14. Januar 2000 - 19 Sa 2154/99 - juris Rn. 22; LG Mönchengladbach, Urteil vom 1. Februar 2005 - 5 T 631/04 - juris Rn. 15, jeweils m. w. Nachw.; anders wohl Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl. 2008, § 850a Rn. 12; s. auch Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl. 2007, § 850a Rn. 1; für das sog. Nettoprinzip etwa ArbG Aachen, Urteil vom 21. Februar 2006 - 4 Ca 4544/05 - juris Rn. 12; vgl. zum Ganzen die Darstellung mit Rechenbeispielen bei Napierala, RPfleger 1992, 49 ff., der eine noch andere Berechnungsvariante vorschlägt).
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Rechtsprechung
   LG Dortmund, 19.10.2006 - 9 T 613/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19966
LG Dortmund, 19.10.2006 - 9 T 613/06 (https://dejure.org/2006,19966)
LG Dortmund, Entscheidung vom 19.10.2006 - 9 T 613/06 (https://dejure.org/2006,19966)
LG Dortmund, Entscheidung vom 19. Oktober 2006 - 9 T 613/06 (https://dejure.org/2006,19966)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2007, 194
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Lübeck, 17.09.1991 - 7 T 520/91
    Auszug aus LG Dortmund, 19.10.2006 - 9 T 613/06
    Dies mag dann der Fall sein, wenn der Gläubiger bei der Vollstreckung einer geringfügigen Zinsforderung nicht zuvor den Schuldner zur Zahlung aufgefordert hat (LG Hannover DGVZ 1991, 190).
  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvR 2821/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Eine statthafte und zulässige Vollstreckungserinnerung setzt eine erinnerungsfähige Vollstreckungsmaßnahme oder ein Unterlassen voraus (vgl. Spohnheimer, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2016, § 766 Rn. 63; Schmidt/Brinkmann, in: MüKo-ZPO, 5. Aufl. 2016, § 766 Rn. 48), die Erinnerung nach § 766 Abs. 2 Alternative 3 ZPO in der Regel einen Kostenansatz, eine Zahlungsaufforderung oder die Vorbereitung der Abrechnung durch den Gerichtsvollzieher (vgl. LG Dortmund, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 9 T 613/06 -, NJOZ 2007, S. 65 ; LG Hannover, Beschluss vom 4. Februar 1977 - 11 T 162/76 -, juris, Rn. 2 f.; vgl. auch Schmidt/Brinkmann, in: MüKo-ZPO, 5. Aufl. 2016, § 766 Rn. 62).
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Rechtsprechung
   AG Weilburg, 14.08.2006 - 80 M 560/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,22115
AG Weilburg, 14.08.2006 - 80 M 560/06 (https://dejure.org/2006,22115)
AG Weilburg, Entscheidung vom 14.08.2006 - 80 M 560/06 (https://dejure.org/2006,22115)
AG Weilburg, Entscheidung vom 14. August 2006 - 80 M 560/06 (https://dejure.org/2006,22115)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Aufhebung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Erheblicher Eingriff in den Lebenskreis des Schuldners mittels der Vollstreckungsmaßnahme als besondere Härte i.S.d. § 765a Zivilprozessordnung (ZPO) ; Gegenüberstellung der Schutzbedürfnisse des Gläubigers ...

  • zvi-online.de

    ZPO § 765a; SGB I § 55
    Zulässigkeit der Kontopfändung trotz eingeschränkter Kontoführung (hier: Nutzung der Geldkarte) des Schuldners

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO § 765a; SGB I § 55
    Zulässigkeit der Kontopfändung trotz eingeschränkter Kontoführung (hier: Nutzung der Geldkarte) des Schuldners

Papierfundstellen

  • JurBüro 2007, 194
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