Rechtsprechung
   OLG München, 06.06.2007 - 11 W 761/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15683
OLG München, 06.06.2007 - 11 W 761/07 (https://dejure.org/2007,15683)
OLG München, Entscheidung vom 06.06.2007 - 11 W 761/07 (https://dejure.org/2007,15683)
OLG München, Entscheidung vom 06. Juni 2007 - 11 W 761/07 (https://dejure.org/2007,15683)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,15683) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten bei Rückgabe der Zulassung des Parteivertreters der erstattungsberechtigten Partei während des Rechtsstreits; Prüfung der materiellen Rechtsfrage über den Vergütungsanspruch des ersten Prozessbevollmächtigten gegen die Partei i.R.d. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 91 ZPO
    Der RA ist nicht verpflichtet zusammen mit seinem Mandanten im Auto zum Gerichtstermin zu fahren. Die zusätzlichen Kosten sind erstattungsfähig.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1346
  • FamRZ 2008, 528 (Ls.)
  • JurBüro 2007, 596
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.08.2012 - XII ZB 183/11

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten eines Anwaltswechsels nach

    bb) Den Rechtsanwalt trifft bei einer Rückgabe der Zulassung kein Verschulden an dem dadurch notwendig gewordenen Anwaltswechsel, wenn er seine Zulassung aus achtenswerten Gründen aufgegeben hat und er bei Mandatsübernahme nicht vorhersehen konnte, dass er die Zulassung in absehbarer Zeit aufgeben und deshalb den Auftrag voraussichtlich nicht zu Ende führen könne (RGZ 33, 369, 371; BGH Urteil vom 27. Mai 1957 - VII ZR 286/56 - NJW 1957, 1152, 1153; OLG Frankfurt JurBüro 1986, 453; OLG Koblenz MDR 1991, 1098; OLG Düsseldorf JurBüro 1993, 731; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1343; OLG Koblenz FamRZ 2006, 1559; MünchKommZPO/Giebel 3. Aufl. § 91 Rn. 73; Musielak/Wolst ZPO 8. Aufl. § 91 Rn. 22 f.; Stein/Jonas/Bork ZPO 22. Aufl. § 91 Rn. 146; aA OLG Naumburg OLGR 2005, 438 f.; OLG München NJW-RR 2002, 353 aufgegeben in MDR 2007, 1346).
  • BGH, 12.09.2012 - IV ZB 3/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten bei notwendigem

    Darauf, ob die Partei dem ersten Anwalt etwa unter Heranziehung von § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB oder § 326 BGB nichts zahlen müsse, komme es nicht an, weil materiell-rechtliche Fragen im Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu prüfen seien (so OLG München JurBüro 2007, 596 unter Aufgabe der entgegengesetzten früheren Rechtsprechung in NJW-RR 2002, 353).
  • OLG Celle, 07.12.2010 - 2 W 389/10

    Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten aufgrund eines Anwaltswechsels nach

    Ob die von dem Beklagten zunächst mit seiner Vertretung im ersten Rechtszug beauftragten Rechtsanwälte für ihre geleisteten Dienste von der Partei auch unter Berücksichtigung der §§ 323, 324, 628 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BGB, 15 Abs. 4 RVG überhaupt die gesetzliche Vergütung verlangen können, ist im Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu prüfen (vgl. OLG München JurBüro 2007, 596).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2011 - 18 W 20/11

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten bei Vertretung durch zwei

    Denn im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens ist nicht zu prüfen, ob der anwaltliche Vergütungsanspruch gegenüber dem Mandanten bei Beendigung des Mandats erloschen und deshalb einer Erstattung entzogen ist, da derartig weit gehende materiellrechtliche Aspekte im vereinfachten Festsetzungsverfahren unbeachtlich sind (OLG München, MDR 2007, 1346 unter Hinweis auf BGH RVGreport 2007, 110 und Aufgabe der durch die Rechtspflegerin in Bezug genommenen bisherigen Rechtsprechung, siehe etwa AnwBl. 2002, 117, dazu auch BGH, NJW-RR 2007, 422).
  • OLG Koblenz, 03.06.2011 - 14 W 315/11

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der durch Anwaltswechsel verursachten

    Das Oberlandesgericht München hat 2007 (JurBüro 2007, 596), entgegen der bis dahin herrschenden und auch von ihm vertretenen Auffassung, entschieden:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht