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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.2008 - IX ZB 201/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7127
BGH, 13.11.2008 - IX ZB 201/06 (https://dejure.org/2008,7127)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2008 - IX ZB 201/06 (https://dejure.org/2008,7127)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2008 - IX ZB 201/06 (https://dejure.org/2008,7127)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdebefugnis des Treuhänders aufgrund Pfändung der Mietzinsforderung der betroffenen Insolvenzmasse i.R. seiner Verwaltungsbefugnis und Verfügungsbefugnis

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Pfändung der mithaftenden Mietforderungen

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 50 Abs. 2 § 60 § 112
    Pfändung mithaftender Mieten oder Pachten durch absonderungsberechtigte Grundpfandgläubiger in der Insolvenz des Schuldners

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2009, 162
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.10.2006 - IX ZB 155/05

    Zulässigkeit der Pfändung mithaftender Mieten oder Pachten durch

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - IX ZB 201/06
    Der Senat hat die von der Rechtsbeschwerde aufgeworfene rechtsgrundsätzliche Frage mittlerweile entschieden (BGHZ 168, 339; bestätigt durch Beschl. v. 26. Oktober 2006 - IX ZB 155/05, GuT 2007, 138).
  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 301/04

    Zulässigkeit der Pfändung mithaftender Mieten oder Pachten nach Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - IX ZB 201/06
    Der Senat hat die von der Rechtsbeschwerde aufgeworfene rechtsgrundsätzliche Frage mittlerweile entschieden (BGHZ 168, 339; bestätigt durch Beschl. v. 26. Oktober 2006 - IX ZB 155/05, GuT 2007, 138).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 25.11.2008 - 1 W 51/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10340
OLG Rostock, 25.11.2008 - 1 W 51/08 (https://dejure.org/2008,10340)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25.11.2008 - 1 W 51/08 (https://dejure.org/2008,10340)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25. November 2008 - 1 W 51/08 (https://dejure.org/2008,10340)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Voraussetzungen der Anordnung der Ersatzvornahme für die Verpflichtung zur Erstellung von Provisionsabrechnungen und eines Buchauszuges; Ermessensentscheidung über die Höhe des Kostenvorschusses und Aufrechnungsbefugnis diesem gegenüber sowie Streitwert des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Erteilung eines Buchauszuges

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § ... 567 Abs. 2; ; ZPO § 567 Abs. 3; ; ZPO § 711 ff.; ; ZPO § 767; ; ZPO § 769; ; ZPO § 793; ; ZPO § 887; ; ZPO § 887 Abs. 1; ; ZPO § 887 Abs. 2; ; HGB § 87 c Abs. 4; ; GKG § 1; ; GKG § 3 Abs. 1; ; GKG § 45 Abs. 3; ; GKG § 48; ; BGB § 389; ; BGB § 1360 a Abs. 4; ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 887 Abs. 1
    Vollstreckung der Verpflichtung zur Erteilung eines Buchauszuges

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Anordnung der Ersatzvornahme für die Verpflichtung zur Erstellung von Provisionsabrechnungen und eines Buchauszuges, Ermessensentscheidung über die Höhe des Kostenvorschusses, Aufrechnungsbefugnis gegenüber Kostenvorschuss, Streitwert des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2009, 162
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Naumburg, 06.02.2002 - 11 W 123/01

    Zur Voraussetzung des Nachweises des Annahmeverzugs durch zugestellte Urkunden

    Auszug aus OLG Rostock, 25.11.2008 - 1 W 51/08
    Weiterhin wird die Auffassung vertreten, dass eine Aufrechnungsbefugnis des Schuldners mit einer vom Gläubiger zu beanspruchenden Gegenleistung jedenfalls dann ausscheide, wenn der Schuldner wegen der von ihm zu erbringenden Leistung vorleistungspflichtig sei (vgl. OLG Hamm, OLGZ 1984, 254 f.; OLG Naumburg, JurBüro 2002, 551 f.).
  • OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00

    Anforderungen an den vom Unternehmer zu erteilenden Buchauszug

    Auszug aus OLG Rostock, 25.11.2008 - 1 W 51/08
    Besondere Anforderungen in Form einer genaueren Auflistung bestehen darüberhinaus bei Buchauszügen im Versicherungsgeschäft (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2002, 391).
  • BGH, 17.12.1992 - I ZR 73/91

    Widerrufsbelehrung - Ausnutzung von Unerfahrenheit; Haustürwiderrufsgesetz -

    Auszug aus OLG Rostock, 25.11.2008 - 1 W 51/08
    Einer Änderung der erstinstanzlichen Entscheidung steht das Verbot der reformatio in peius nicht entgegen, da es bezüglich des Kostenausspruchs in der Rechtsmittelinstanz nicht gilt (Vgl. BGHZ 92, 139; BGH, WM 1993, 589; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 308 Rn. 9; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 66. Aufl., § 308 Rn. 18, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.04.2005 - I ZB 2/05

    Berücksichtigung der Unzumutbarkeit der vorzunehmenden Handlung

    Auszug aus OLG Rostock, 25.11.2008 - 1 W 51/08
    Lediglich im Falle einer objektiven Unmöglichkeit - die der Schuldner nicht einwendet - ist eine Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO ausgeschlossen (BGH, NZM 2005, 678; MüKo/Gruber, a.a.O., § 887 Rn. 21).
  • BGH, 08.10.1992 - VII ZR 272/90

    Vollstreckungsschutz gegen einen auf Nachbesserung eines Bauwerks gerichteten

    Auszug aus OLG Rostock, 25.11.2008 - 1 W 51/08
    Dabei bestimmt das Gericht die Höhe der Kosten nach billigem Ermessen (BGH, NJW 1993, 1394; OLG München, JurBüro 1985, 270; MüKo/Gruber, a.a.O., § 887 Rn. 36; Zöller/Stöber, a.a.O., § 887 Rn. 10).
  • BGH, 13.07.1970 - VII ZR 176/68

    Aufrechnung des Auftraggebers mit Vorschußanspruch zur Mängelbeseitigung gegen

    Auszug aus OLG Rostock, 25.11.2008 - 1 W 51/08
    Insoweit liegt die Interessenlage von Gläubiger und Schuldner nicht grundlegend anders als im Falle einer Vorschusspflicht gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B. Für diesen Fall hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 54, 244, 247) aus dem Zweck einer solchen Vorschusszahlung ein Aufrechnungsverbot ausgeschlossen (vgl. auch OLG Düsseldorf, BauR 1970, 61).
  • OLG Hamm, 21.03.1984 - 26 W 4/84
    Auszug aus OLG Rostock, 25.11.2008 - 1 W 51/08
    Weiterhin wird die Auffassung vertreten, dass eine Aufrechnungsbefugnis des Schuldners mit einer vom Gläubiger zu beanspruchenden Gegenleistung jedenfalls dann ausscheide, wenn der Schuldner wegen der von ihm zu erbringenden Leistung vorleistungspflichtig sei (vgl. OLG Hamm, OLGZ 1984, 254 f.; OLG Naumburg, JurBüro 2002, 551 f.).
  • BGH, 13.03.1961 - VII ZR 35/60

    - GdF Wüstenrot 2 -, Ausschluss der Aufrechnung, stillschweigender Verzicht,

    Auszug aus OLG Rostock, 25.11.2008 - 1 W 51/08
    Die Abrechnung soll dem Handelsvertreter einen Vergleich mit seinen eigenen Unterlagen ermöglichen, um so zuverlässig nachprüfen zu können, ob alle ihm zustehenden Provisionen und sonstigen Vergütungen lückenlos erfasst sind (BGH, BB 1961, 424; WM 1989, 1074).
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 32/04

    Beachtlichkeit des Einwandes der Erfüllung im Zwangsvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Rostock, 25.11.2008 - 1 W 51/08
    Grundsätzlich ist dieser Einwand zwar auch im Ermächtigungsverfahren zu berücksichtigen (BGH, MDR 2005, 351; Zöller/Stöber, a.a.O., § 887 Rn. 7; MüKo/Gruber, a.a.O., § 887 Rn. 19).
  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 159/80

    Anspruch auf Auszahlung der in einem Maklervertrag vereinbarten Provision -

    Auszug aus OLG Rostock, 25.11.2008 - 1 W 51/08
    Dieser Zweck bedingt eine vollständige, klare und übersichtliche Zusammenstellung (BGH, WM 1981, 993).
  • BGH, 11.11.1994 - V ZR 276/93

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Bestellung eines bei einem bestimmten Gericht

  • OLG Hamm, 10.02.1967 - 15 W 185/66

    Erteilung einer Abrechnung - Buchauszug

  • KG, 09.02.2011 - 19 W 34/10

    Zwangsvollstreckung: Ersatzvornahme bei titulierter Pflicht zur Erteilung einer

    Davon ausgehend ist auch die - zwischen den Parteien hinsichtlich ihrer tatsächlichen Voraussetzungen ebenfalls streitige - Erwägung des Landgerichts, der Gläubiger oder von ihm beauftragte Dritte seien im Falle der Ermächtigung womöglich nicht in der Lage, die vertretbare Handlung vorzunehmen, als Kehrseite des Unmöglichkeitseinwandes für das Vollstreckungsverfahren nicht erheblich (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 279 Tz. 24; OLG Rostock, JurBüro 2009, 162 Tz. 44).
  • OLG Rostock, 03.11.2020 - 3 W 63/20

    Streitwert einer Vollstreckungsermächtigung zur Ersatzvornahme

    Dieses Erzwingungsinteresse richtet sich in der Regel nach der Hauptsache und ist unter den Besonderheiten des Einzelfalles zu bestimmen (OLG München, Beschl. v. 07.02.2018, 13 W 101/18, JurBüro 2018, 247; KG, Beschl. v. 09.02.2011, 19 W 34/10, zit. n. juris; OLG Rostock, Beschl. v. 25.11.2008, 1 W 51/08, JurBüro 2009, 162; OLG Rostock, Beschl. v. 26.09.2008, 1 W 82/08, JurBüro 2009, 105; LG Berlin, Beschl. v. 24.02.2012, 63 T 18/12, WuM 2012, 213).
  • OLG Dresden, 13.05.2020 - 8 W 277/20

    Kostenvorschuss für Erstellung eines Buchauszugs

    Bei der Ermessensentscheidung über die Höhe des Vorschusses hat das Gericht daher zu beachten, dass - wie bei der endgültigen Abrechnung nach § 788 Abs. 1 S. 1, 1. Hs. ZPO - im Rahmen einer wertenden Betrachtung nicht nur der vom Gläubiger nach dem Inhalt des vollstreckten Titels zu beanspruchende Leistungsinhalt zu berücksichtigen ist, sondern auch die Interessen des Schuldners an einer sparsamen Verfahrensweise (OLG Köln, Beschluss vom 26.02.2014, 17 W 185/13, Rn. 10; OLG Rostock, Beschluss vom 25.11.2008, 1 W 51/08, Rn. 47 bei juris).
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