Weitere Entscheidung unten: AG Betzdorf, 19.02.2009

Rechtsprechung
   BGH, 12.02.2009 - IX ZR 73/08   

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https://dejure.org/2009,4789
BGH, 12.02.2009 - IX ZR 73/08 (https://dejure.org/2009,4789)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2009 - IX ZR 73/08 (https://dejure.org/2009,4789)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - IX ZR 73/08 (https://dejure.org/2009,4789)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen ein Urteil ohne Tatbestand, Bezugnahme gem. § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) sowie Erkennbarkeit des Klageantrags und der Berufungsanträge

  • Burhoff online

    Vergütungsvereinbarung; Höhe; Begrenzung; Sittenwidrigkeit

  • Anwaltsblatt

    § 3 BRAGebO, § 3a RVG
    Ausnahmen von allgemeiner Grenze für Anwaltshonorare

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1; ; ZPO § 547; ; ZPO § 562 Abs. 1; ; ZPO § 563 Abs. 1; ; BRAGO § 3 Abs. 3; ; RVG § 3a Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung des Berufungsurteils wegen fehlenden Tatbestandes; Wirksamkeit einer Vereinbarung über das Anwaltshonorar in einem Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2009, 389
  • JurBüro 2009, 427
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.01.2005 - IX ZR 273/02

    Grenzen der Honorarvereinbarungen in Strafsachen

    Auszug aus BGH, 12.02.2009 - IX ZR 73/08
    Für die neue Verhandlung und Entscheidung wird auf folgende rechtliche Gesichtspunkte hingewiesen: Vereinbart ein Rechtsanwalt bei Strafverteidigungen eine Vergütung, die mehr als das Fünffache über den gesetzlichen Höchstgebühren liegt, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie unangemessen hoch und das Mäßigungsgebot des § 3 Abs. 3 BRAGO (jetzt: § 3a Abs. 2 RVG) verletzt ist (BGHZ 162, 98 ff).

    An den sehr hohen Anforderungen der Leitentscheidung BGHZ 162, 98 ff ("ganz ungewöhnliche, geradezu extreme einzelfallbezogene Umstände") kann möglicherweise nicht in vollem Umfang festgehalten werden.

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 152/04

    Fachanwälte

    Auszug aus BGH, 12.02.2009 - IX ZR 73/08
    Fehlende Feststellungen nach § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO stellen einen von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangel dar, der zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führt (BGHZ 154, 99, 101 ; 156, 216, 220 ; BGH, Urt. v. 29. März 2007 - I ZR 152/04, NJW 2007, 2334, 2335 Rn. 5 ff).
  • BGH, 26.02.2003 - VIII ZR 262/02

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 12.02.2009 - IX ZR 73/08
    Fehlende Feststellungen nach § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO stellen einen von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangel dar, der zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führt (BGHZ 154, 99, 101 ; 156, 216, 220 ; BGH, Urt. v. 29. März 2007 - I ZR 152/04, NJW 2007, 2334, 2335 Rn. 5 ff).
  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 438/02

    Anforderungen an die Begründung des Berufungsurteils bei möglicher

    Auszug aus BGH, 12.02.2009 - IX ZR 73/08
    Fehlende Feststellungen nach § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO stellen einen von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangel dar, der zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führt (BGHZ 154, 99, 101 ; 156, 216, 220 ; BGH, Urt. v. 29. März 2007 - I ZR 152/04, NJW 2007, 2334, 2335 Rn. 5 ff).
  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden

    Der Senat hat bereits im Urteil vom 12. Februar 2009 (IX ZR 73/08, AnwBl. 2009, 389) darauf hingewiesen, dass Klärungsbedarf hinsichtlich der Voraussetzungen besteht, unter denen der Anwalt die tatsächliche Vermutung der Unangemessenheit der vereinbarten Vergütung erschüttern kann, und dass möglicherweise die sehr hohen Anforderungen der Leitentscheidung BGHZ 162, 98 zu modifizieren sind.
  • BGH, 13.12.2018 - IX ZR 66/18

    Geltendmachung eines Einzelschadens durch einen Gesellschafter bei Eröffnung

    Das Berufungsurteil ist gemäß § 562 Abs. 1, § 545 Abs. 1, § 547 Nr. 6 ZPO von Amts wegen aufzuheben, weil es nicht mit Gründen versehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2009 - IX ZR 73/08, JurBüro 2009, 427 Rn. 3; Beschluss vom 22. September 2016 - V ZR 4/16, NJW 2017, 893 Rn. 10; Urteil vom 21. November 2017 - XI ZR 106/16, WM 2018, 51 Rn. 8).

    Diese Darlegungen können, wenn das Urteil in der mündlichen Verhandlung verkündet wird, gemäß § 540 Abs. 1 Satz 2 ZPO in das Verhandlungsprotokoll aufgenommen werden (BGH, Urteil vom 12. Februar 2009, aaO mwN; vom 1. März 2010 - II ZR 213/08, WM 2010, 796 Rn. 8).

    b) Fehlen die nach § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO vorgeschriebenen Feststellungen, kann eine Aufhebung und Zurückverweisung dann unterbleiben, wenn sich die tatsächlichen Grundlagen sowie das Rechtsschutzziel der Parteien hinreichend deutlich aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils ergeben (BGH, Urteil vom 12. Februar 2009, aaO Rn. 4).

    Dieses ist weder verpflichtet noch auch nur berechtigt, den entscheidungserheblichen Sachverhalt und die in den Vorinstanzen gestellten Anträge selbst aus den Akten zu ermitteln (BGH, Urteil vom 12. Februar 2009, aaO).

  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 174/06

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Honorarvereinbarung auf einem Vordruck i.S.d. §

    An den sehr hohen Anforderungen der Grundsatzentscheidung BGHZ 162, 98, 107 ("ganz ungewöhnliche, geradezu extreme einzelfallbezogene Umstände") kann möglicherweise nicht in vollem Umfang festgehalten werden ( BGH, Urt. v. 12. Februar 2009 - IX ZR 73/08, Urteilsumdruck S. 4 f Rn. 5).
  • BGH, 18.05.2017 - IX ZR 51/15

    Belastung von zwei Grundstücken mit einer Gesamtreallast:

    Fehlende Feststellungen nach § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO stellen einen von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangel dar, der zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führt (BGH, Urteil vom 12. Februar 2009 - IX ZR 73/08, AnwBl 2009, 389 mwN).

    Das Revisionsgericht ist weder verpflichtet noch auch nur berechtigt, den entscheidungserheblichen Sachverhalt und die in den Vorinstanzen gestellten Anträge selbst aus den Akten zu ermitteln (BGH, Urteil vom 12. Februar 2009, aaO).

  • OLG Düsseldorf, 23.07.2009 - 24 U 200/08

    Höhe eines Pauschalhonorars bei vorzeitiger Beendigung des Mandats

    Der Bundesgerichtshof hat bei hohen Streitwerten und demzufolge hohen gesetzlichen Gebühren angenommen, dass die anwaltliche Tätigkeit hierdurch angemessen abgegolten ist, so dass ein vereinbartes Honorar von mehr als dem Fünffachen der gesetzlichen Gebühren in einem die Sittenwidrigkeit begründenden, offensichtlich krassem Missverhältnis zur anwaltlichen Leistung stehen kann (vgl. BGH NJW 2005, 2142; NJW 2000, 2669; einschränkend jetzt BGH NSW BRAGO § 3 (BGH-intern); AGS 2009, 262).
  • AG München, 10.12.2009 - 222 C 23309/08

    Honorarvereinbarung eines Strafverteidigers: Sittenwidrigkeit und Vermutung

    Zwar handelt es sich um sehr hohe Anforderungen, an denen möglicherweise auch vom BGB in Zukunft nicht in vollem Umfang festgehalten werden wird (BGH, Urteil v. 12.02.09, Az. IX ZR 73/08), es besteht jedoch hier kein Anlass, von der bisherigen, nach wie vor gültigen Rechtsprechung abzuweichen.
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Rechtsprechung
   AG Betzdorf, 19.02.2009 - 2060 Js 71524/07.jug 1 Ls, 2060 Js 71524/07 jug 1 Ls   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,30904
AG Betzdorf, 19.02.2009 - 2060 Js 71524/07.jug 1 Ls, 2060 Js 71524/07 jug 1 Ls (https://dejure.org/2009,30904)
AG Betzdorf, Entscheidung vom 19.02.2009 - 2060 Js 71524/07.jug 1 Ls, 2060 Js 71524/07 jug 1 Ls (https://dejure.org/2009,30904)
AG Betzdorf, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 2060 Js 71524/07.jug 1 Ls, 2060 Js 71524/07 jug 1 Ls (https://dejure.org/2009,30904)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Nr. 4110 VV RVG
    Längenzuschlag; Berechnung der maßgeblichen Hauptverhandlungszeit

  • Burhoff online

    Längenzuschlag; Berechnung der maßgeblichen Hauptverhandlungszeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zubilligung einer der Erholung dienenden Mittagspause für den Verteidiger bei Berechnung der für die Gewährung eines Längenzuschlags maßgeblichen Zeit; Nutzung der Mittagspause durch den Verteidiger zum Nachgehen einer anderen beruflichen Tätigkeit

Papierfundstellen

  • JurBüro 2009, 427
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Ws 61/06

    Rechtsanwaltsgebühren: Zusatzgebühr bei Verhandlungsdauer von mehr als fünf

    Auszug aus AG Betzdorf, 19.02.2009 - 2060 Js 71524/07
    Das Gericht schließt sich der Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz in seiner Entscheidung vom 16. Februar 2006 - 1 WS 61/06 (NJW 2006, Seite 1150) an.
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