Weitere Entscheidung unten: OLG München, 26.05.2009

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.11.2008 - I-24 W 76/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14123
OLG Düsseldorf, 11.11.2008 - I-24 W 76/08 (https://dejure.org/2008,14123)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.11.2008 - I-24 W 76/08 (https://dejure.org/2008,14123)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. November 2008 - I-24 W 76/08 (https://dejure.org/2008,14123)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2009, 484
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.10.2003 - X ZB 10/03

    Anfechtung der Streitwertfestsetzung im gerichtlichen Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2008 - 24 W 76/08
    Gemäß §§ 68 Abs. 2 Satz 6, 66 Abs. 3 Satz 1 GKG findet in Streitwertsachen eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof nicht statt (vgl. BGH MDR 2004, 355; BGHReport 2002, 750 jeweils zu §§ 5 Abs. 2 Satz 3, 25 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbs. GKG a.F. und BGH BRAGOReport 2003, 163 zu § 14 Abs. 3 Satz 4 KostO in der bis 30.6.2004 geltenden Fassung = § 14 Abs. 4 Satz 3 KostO n.F.).
  • BGH, 21.11.2006 - IV ZR 143/05

    Streitwert der negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2008 - 24 W 76/08
    Mit der Rechtskraft eines negativen Feststellungsurteils ist dem Feststellungsgegner im Verhältnis zum Feststellungskläger der überschießende Anspruch aberkannt (vgl. bereits BGH NJW 1970, 2025, zuletzt BGH FamRZ 2007, 464 jew. m. w. N.).
  • BGH, 23.09.1970 - V ZR 4/70

    Festsetzung des Streitwertes bei einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2008 - 24 W 76/08
    Mit der Rechtskraft eines negativen Feststellungsurteils ist dem Feststellungsgegner im Verhältnis zum Feststellungskläger der überschießende Anspruch aberkannt (vgl. bereits BGH NJW 1970, 2025, zuletzt BGH FamRZ 2007, 464 jew. m. w. N.).
  • BGH, 28.02.2002 - IX ZB 129/00

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH gegen die Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2008 - 24 W 76/08
    Gemäß §§ 68 Abs. 2 Satz 6, 66 Abs. 3 Satz 1 GKG findet in Streitwertsachen eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof nicht statt (vgl. BGH MDR 2004, 355; BGHReport 2002, 750 jeweils zu §§ 5 Abs. 2 Satz 3, 25 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbs. GKG a.F. und BGH BRAGOReport 2003, 163 zu § 14 Abs. 3 Satz 4 KostO in der bis 30.6.2004 geltenden Fassung = § 14 Abs. 4 Satz 3 KostO n.F.).
  • AG Brandenburg, 26.02.2024 - 30 C 221/23

    Abwehr unberechtigter Forderung - Ersatz der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren

    Im Falle einer negativen Feststellungsklage ist dabei der Wert des jeweils geleugneten Rechts Bemessungsmaßstab (BGH, Beschluss vom 13.12.2007, Az.: V ZR 64/07; BGH, Beschluss vom 20.04.2005, Az.: XII ZR 248/04; BGH, Beschluss vom 23.09.1970, Az.: V ZR 4/70; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.11.2008, Az.: I-24 W 76/08; KG Berlin, Beschluss vom 04.11.2008, Az.: 5 W 389-07; OLG Hamm, Beschluss vom 05.11.2002, Az.: 21 U 115/01; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.06.2002, Az.: 10 W 16/01; OLG Koblenz, Beschluss vom 06.04.1995, Az.: 5 W 159/95; LG Potsdam, Urteil vom 19.08.2020, Az.: 8 O 41/20; LG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2007, Az.: 2a O 113/04), also ohne den bei positiven Feststellungsklagen sonst üblichen Abschlag von 20 %.

    Diese Bewertung folgt aus der Reichweite der negativen Feststellungsklage gemäß § 322 Abs. 1 ZPO (BGH, Beschluss vom 13.12.2007, Az.: V ZR 64/07; BGH, Beschluss vom 20.04.2005, Az.: XII ZR 248/04; BGH, Beschluss vom 23.09.1970, Az.: V ZR 4/70; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.11.2008, Az.: I-24 W 76/08; KG Berlin, Beschluss vom 04.11.2008, Az.: 5 W 389-07; OLG Hamm, Beschluss vom 05.11.2002, Az.: 21 U 115/01; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.06.2002, Az.: 10 W 16/01; OLG Koblenz, Beschluss vom 06.04.1995, Az.: 5 W 159/95; LG Potsdam, Urteil vom 19.08.2020, Az.: 8 O 41/20; LG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2007, Az.: 2a O 113/04).

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 24 W 27/11

    Streitwert einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens eines

    Maßgebend ist das vom Gericht zu schätzende objektive Interesse des Klägers an der begehrten Feststellung (BGH Beschluss vom 12.07.2010, II ZR 256/07, bei juris; Senat JurBüro 2009, 484; Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl. § 3 Rn. 16 - Feststellungsklagen).
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Rechtsprechung
   OLG München, 26.05.2009 - 29 W 1498/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,36710
OLG München, 26.05.2009 - 29 W 1498/09 (https://dejure.org/2009,36710)
OLG München, Entscheidung vom 26.05.2009 - 29 W 1498/09 (https://dejure.org/2009,36710)
OLG München, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 29 W 1498/09 (https://dejure.org/2009,36710)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens: Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2009, 484
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.07.1967 - Ib ZR 20/66

    Klage einer wirtschaftlichen Interessenvereinigung bestimmter Gewerbetreibender -

    Auszug aus OLG München, 26.05.2009 - 29 W 1498/09
    Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Antragstellers zu Beginn des Verfahrens in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, vgl. Senat WRP 2008, 972 [976] - Jackpot-Werbung; vgl. auch BGH GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II; GRUR 1968, 106 [107] - Ratio-Markt), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Mai 2008 - X ZR 125/06, juris).
  • BGH, 20.05.1977 - I ZR 17/76

    Streitwert von Unterlassungsklagen zur Forderung des lauteren Wettbewerbs -

    Auszug aus OLG München, 26.05.2009 - 29 W 1498/09
    Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Antragstellers zu Beginn des Verfahrens in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, vgl. Senat WRP 2008, 972 [976] - Jackpot-Werbung; vgl. auch BGH GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II; GRUR 1968, 106 [107] - Ratio-Markt), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Mai 2008 - X ZR 125/06, juris).
  • BGH, 24.04.1985 - I ZR 130/84

    Zulässigkeit einer Berufung - Streit über den Wert der Beschwer - Schadensersatz

    Auszug aus OLG München, 26.05.2009 - 29 W 1498/09
    Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Antragstellers zu Beginn des Verfahrens in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, vgl. Senat WRP 2008, 972 [976] - Jackpot-Werbung; vgl. auch BGH GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II; GRUR 1968, 106 [107] - Ratio-Markt), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Mai 2008 - X ZR 125/06, juris).
  • BGH, 27.05.2008 - X ZR 125/06

    Streitwert im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus OLG München, 26.05.2009 - 29 W 1498/09
    Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Antragstellers zu Beginn des Verfahrens in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, vgl. Senat WRP 2008, 972 [976] - Jackpot-Werbung; vgl. auch BGH GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II; GRUR 1968, 106 [107] - Ratio-Markt), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Mai 2008 - X ZR 125/06, juris).
  • OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08

    Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag durch

    Auszug aus OLG München, 26.05.2009 - 29 W 1498/09
    Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Antragstellers zu Beginn des Verfahrens in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, vgl. Senat WRP 2008, 972 [976] - Jackpot-Werbung; vgl. auch BGH GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II; GRUR 1968, 106 [107] - Ratio-Markt), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Mai 2008 - X ZR 125/06, juris).
  • AG Bad Segeberg, 10.04.2014 - 17a C 49/14

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Ehrverletzende Tatsachenbehauptung in Form einer

    Da es sich hierbei um eine sog. Leistungsverfügung handelt, ist ein Abschlag von diesem Streitwert nicht zu machen (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 26. Mai 2009, 29 W 1498/09, JurBüro 2009, 484, juris Rn. 4; AG Oldenburg in Holstein, Beschluss vom 3. Mai 2010, 22 C 279/10, juris Rn. 30; entgegen KG, Beschluss vom 26. November 2004, 5 W 146/04, KGR 2005, 208, juris Rn. 4).(Rn.23).

    Verfahrensgegenständlich ist eine sog. Leistungsverfügung i.S. des § 940 ZPO, bei der faktisch durch den Erlass der Verfügung die Hauptsache vorweg genommen und die Verpflichtung zur Unterlassung angeordnet wird, ohne dass die anordnungsgemäß durchgeführte Unterlassung wieder rückgängig gemacht werden könnte (vgl. auch OLG München, Beschl. v. 26.05.2009 - 29 W 1498/09, JurBüro 2009, 484, juris Rn. 4 zum wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch; VGH Mannheim, Beschl. v. 19.11.2009 - 9 S 1689/09, DÖV 2010, 284, juris Rn. 2 f. zur Vorwegnahme der Hauptsache im verwaltungsgerichtlichen einstweiligen Rechtsschutzverfahren; s. a.OLG Köln, Beschl. v. 27.01.1999 - 16 W 3/99, OLGR 1999, 336 für ein auf Herausgabe einer Sache gerichtetes einstweiliges Verfügungsverfahren; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 19.11.1990 - 5 W 25/90, MDR 1991, 354; OLG Celle, Beschl. v. 13.08.2007 - 2 W 71/07, OLGR 2008, 91; LG Kiel, Beschl. v. 05.08.2011 - 10 T 30/11; AG Oldenburg in Holstein, Beschl. v. 03.05.2010 - 22 C 279/10, juris Rn. 30).

    Aus demselben Grund ist auch nicht ersichtlich, dass eine "Vorläufigkeit" bis zum Abschluss eines (etwaigen) Hauptsacheverfahrens einen Abschlag rechtfertigen könnte (so aber KG, Beschl. v. 26.11.2004 - 5 W 146/04, KGR 2005, 208, juris Rn. 4; anders zu Recht OLG München, Beschl. v. 26.05.2009 - 29 W 1498/09,JurBüro 2009, 484, juris Rn. 4).

  • OLG Brandenburg, 26.11.2018 - 1 W 14/18

    Einstweilige Verfügung: Streitwertbemessung im Bereich der

    In bestimmten Fällen ist sogar die Festsetzung des Wertes für das Verfügungsverfahren in Höhe des Wertes der Hauptsache angemessen (Brdbg. OLG, Beschluss vom 26.03.2001, 9 WF 47/01; OLG Bamberg JurBüro 1978, 1552; OLG München JurBüro 2009, 484 - wettbewerbsrechtliches Unterlassungsverfahren -).
  • VGH Bayern, 02.12.2013 - 4 C 13.2196

    "Einzelrichter" im Sinne des § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG ist auch der nach § 87 Abs. 3

    Anders als im Zivilprozess (vgl. etwa OLG München, B.v. 26.5.2009 - Az. 29 W 1498/09 - juris - m.w.N.) kann bei der Bestimmung des maßgeblichen Interesses des Antragstellers an der Unterbindung der beanstandeten Verhaltensweise auch nicht auf dessen eigene Wertangabe zu Beginn des Verfahrens (hier: 25.000 Euro) abgestellt werden, da im Verwaltungsprozess der Auffangstreitwert zur Anwendung kommt, wenn sich die aus dem Antrag des Antragstellers für ihn ergebende Bedeutung der Sache nicht nach objektiven Kriterien bestimmen lässt.
  • VGH Bayern, 01.06.2012 - 4 C 12.374

    Der Auffangstreitwert kommt auch bei einem wirtschaftlich motivierten

    Anders als im Zivilprozess (vgl. OLG München vom 26.5.2009 Az. 29 W 1498/09 m.w.N.) kann bei der Bestimmung des maßgeblichen Interesses eines Antragstellers an der Unterbindung der beanstandeten Verhaltensweise auch nicht auf die eigene Wertangabe des Antragstellers zu Beginn des Verfahrens (hier: 25.000 Euro) abgestellt werden.
  • LG Hamburg, 10.12.2021 - 308 O 193/21

    Streitwertbemessung im einstweiligen Verfahren betreffend die gewerbliche Nutzung

    Allerdings sind bei Unterlassungsverfügungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes die Anträge im Allgemeinen darauf gerichtet, eine endgültige Regelung herbeizuführen (vgl. OLG Hamburg Urt. v. 25.3.2004, Az. 3 U 184/03, BeckRS 2004, 7309; OLG München Beschl. v. 26.5.2009, Az. 29 W 1498/09, BeckRS 2009, 27637; OLG Köln NJWE-WettbR 2000, 247; a.A. KG GRUR-RR 2007, 63; zwischen Zuständigkeitswert und Gebührenstreitwert differenzierend: OLG Schleswig ZUM-RD 2015, 473).
  • LG Bamberg, 27.12.2017 - 2 HKO 29/17

    Kostentragungspflicht

    Dies gilt nur dann nicht, wenn sich die Wertangabe eines Antragstellers nicht in objektiv vertretbaren Grenzen gehalten hat." (OLG München Beschluss vom 26.5.2009 - 29 W 1498/09, BeckRS 2009, 27637, beckonline).
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