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   BGH, 17.09.2009 - I ZB 67/09   

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https://dejure.org/2009,7173
BGH, 17.09.2009 - I ZB 67/09 (https://dejure.org/2009,7173)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2009 - I ZB 67/09 (https://dejure.org/2009,7173)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2009 - I ZB 67/09 (https://dejure.org/2009,7173)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erteilung eines Buchauszugs über sämtliche Verkaufsgeschäfte an den Gläubiger durch den Schuldner; Aussetzung der Vollziehung einer durch das Beschwerdegericht bestätigten erstinstanzlichen Entscheidung

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Vollstreckung des Buchauszuges, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2009, 662
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.04.2007 - I ZB 82/06

    Vollstreckung einer Verurteilung zur Erstellung eines Buchauszuges; Erfüllung des

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - I ZB 67/09
    Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass eine auf der Grundlage des § 87c Abs. 2 HGB ergangene Verurteilung zur Erstellung eines Buchauszugs nach § 887 ZPO zu vollstrecken ist, wenn der Buchauszug - wie hier - aufgrund vorhandener Unterlagen nicht nur vom Schuldner, sondern auch von einem Dritten erstellt werden kann (BGH, Beschl. v. 26.4.2007 - I ZB 82/06, NJW-RR 2007, 1475 Tz. 15 m.w.N.).

    Es hat ferner mit Recht angenommen, dass im Verfahren zur Vollstreckung einer Verurteilung, einen Buchauszug zu erteilen, der Einwand des Schuldners zu prüfen ist, er habe den titulierten Anspruch bereits erfüllt (BGH NJW-RR 2007, 1475 Tz. 16 m.w.N.).

    Für die Entscheidung, ob der titulierte Anspruch erfüllt ist, ist der Vollstreckungstitel maßgeblich, nicht die materiellrechtliche Rechtslage (BGH NJW-RR 2007, 1475 Tz. 17 m.w.N.).

  • BGH, 12.12.2006 - I ZB 83/06

    Voraussetzungen der Berichtigung des Passivrubrums

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - I ZB 67/09
    Die Aussetzung der Vollziehung einer erstinstanzlichen Entscheidung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn dem Rechtsbeschwerdeführer durch die (weitere) Vollziehung größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten im Fall der Aussetzung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint (vgl. BGH, Beschl. v. 12.12.2006 - I ZB 83/06, NJW 2007, 518 Tz. 9).
  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99

    Form und Umfang des Buchauszuges

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - I ZB 67/09
    Der Unternehmer ist grundsätzlich nicht auf eine bestimmte Form der Darstellung festgelegt; es steht ihm vielmehr frei, unter mehreren gleich geeigneten Darstellungsweisen die für ihn kostengünstigere zu wählen (BGH, Urt. v. 21.3.2001 - VIII ZR 149/99, NJW 2001, 2333, 2335 f.; Urt. v. 20.9.2006 - VIII ZR 100/05, NJW-RR 2007, 246 Tz. 17; Urt. v. 29.10.2008 - VIII ZR 205/05, WRP 2009, 64 Tz. 14).
  • BGH, 23.10.1981 - I ZR 171/79

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges; Einverständnis

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - I ZB 67/09
    Eine Bezugnahme auf Anlagen genügt den Anforderungen, die an die Erteilung eines Buchauszugs zu stellen sind, jedenfalls dann nicht, wenn diese Anlagen keine geordnete und übersichtliche Darstellung der Geschäftsvorfälle enthalten, die der Unternehmer dem Handelsvertreter mitzuteilen hat (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.1981 - I ZR 171/79, MDR 1982, 378 f.).
  • BGH, 29.10.2008 - VIII ZR 205/05

    Erteilung eines Buchauszugs

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - I ZB 67/09
    Der Unternehmer ist grundsätzlich nicht auf eine bestimmte Form der Darstellung festgelegt; es steht ihm vielmehr frei, unter mehreren gleich geeigneten Darstellungsweisen die für ihn kostengünstigere zu wählen (BGH, Urt. v. 21.3.2001 - VIII ZR 149/99, NJW 2001, 2333, 2335 f.; Urt. v. 20.9.2006 - VIII ZR 100/05, NJW-RR 2007, 246 Tz. 17; Urt. v. 29.10.2008 - VIII ZR 205/05, WRP 2009, 64 Tz. 14).
  • BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 100/05

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines Einwendungsausschlusses gegen die Abrechnungen

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - I ZB 67/09
    Der Unternehmer ist grundsätzlich nicht auf eine bestimmte Form der Darstellung festgelegt; es steht ihm vielmehr frei, unter mehreren gleich geeigneten Darstellungsweisen die für ihn kostengünstigere zu wählen (BGH, Urt. v. 21.3.2001 - VIII ZR 149/99, NJW 2001, 2333, 2335 f.; Urt. v. 20.9.2006 - VIII ZR 100/05, NJW-RR 2007, 246 Tz. 17; Urt. v. 29.10.2008 - VIII ZR 205/05, WRP 2009, 64 Tz. 14).
  • BGH, 06.06.2013 - I ZB 56/12

    Zwangsvollstreckung wegen nicht vertretbarer Handlung aus einem für vollstreckbar

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Schuldner nicht nur im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO, sondern auch im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO mit seinem Einwand zu hören, der vollstreckbare Anspruch sei erfüllt (BGH, Beschluss vom 5. November 2004 - IXa ZB 32/04, BGHZ 161, 67, 71 ff.; Beschluss vom 22. September 2005 - I ZB 4/05, juris Rn. 7; Beschluss vom 17. September 2009 - I ZB 67/09, JurBüro 2009, 662 Rn. 7; Beschluss vom 20. Januar 2011 - I ZB 67/09, NJW-RR 2011, 470 Rn. 11).
  • BGH, 20.01.2011 - I ZB 67/09

    Abrechnung über Provision des Handelsvertreters: Anforderungen an einen

    b) Das Beschwerdegericht hat ferner mit Recht angenommen, dass im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO der Einwand des Schuldners zu prüfen ist, er habe den titulierten Anspruch bereits erfüllt (BGH, Beschluss vom 5. November 2004 - IXa ZB 32/04, BGHZ 161, 67, 68 ff.; Beschluss vom 22. September 2005 - I ZB 4/05, GuT 2005, 256, 257; Beschluss vom 17. September 2009 - I ZB 67/09, JurBüro 2009, 662 Rn. 7).
  • OLG Köln, 22.12.2009 - 19 W 24/09

    Vollstreckung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Entscheidung, ob ein titulierte Anspruch erfüllt ist, der Vollstreckungstitel maßgeblich, nicht die materiell-rechtliche Rechtslage (BGH, Urteil vom 17.09.2009 - I ZB 67/09 -, zitiert nach Juris, Rz. 8; Urteil vom 26.04.2007 - I ZB 82/06 - zitiert nach Juris, Rz. 17).

    Der titulierte Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs ist danach jedenfalls dann erfüllt, wenn der Buchauszug formal den Anforderungen des Urteilsausspruchs entspricht, insbesondere wenn er sämtliche in den Büchern verzeichnete Geschäfte, die unter den Urteilsausspruch fallen, mit den in den Büchern enthaltenen Angaben erfasst (BGH, Urteil vom 17.09.2009, aaO, Rz. 9).

  • OLG Hamburg, 07.01.2013 - 11 W 54/12

    - FVD 5 -, Buchauszug, Datenträger, Datenform, Zwangsvollstreckung Buchauszug,

    Bei der Erteilung eines Buchauszuges handelt es sich grundsätzlich um eine vertretbare Handlung im Sinne des § 887 Abs. 1 ZPO (im Anschluss an BGH, 20.01.2011 - I ZB 67/09 - NJW-RR 11, 470).

    Der dem HV gemäß § 87 c Abs. 2 HGB zu erteilende Buchauszug ist seiner Form nach in einer geordneten Zusammenstellung zu erteilen und erfordert wegen seines Zweckes, dem HV die eigenständige Berechnung der ihm zustehenden Provisionen zu ermöglichen, eine vollständige, klare und übersichtliche Darstellung (im Anschluss an BGH, 23.10.1981 - I ZR 171/79 - WM 82, 152.; 17.09.2009 - I ZB 67/09 - JurBüro 09, 662).

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