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   KG, 29.08.2008 - 1 Ws 212/07   

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https://dejure.org/2008,4778
KG, 29.08.2008 - 1 Ws 212/07 (https://dejure.org/2008,4778)
KG, Entscheidung vom 29.08.2008 - 1 Ws 212/07 (https://dejure.org/2008,4778)
KG, Entscheidung vom 29. August 2008 - 1 Ws 212/07 (https://dejure.org/2008,4778)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Burhoff online

    Strafvollstreckungsverfahren; Grundgebühr

  • Burhoff online

    Grundgebühr; Strafvollstreckungsverfahren

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung einer Grundgebühr im Überprüfungsverfahren nach § 67e Strafgesetzbuch (StGB); Anfallen eines gebührenrechtlichen Haftzuschlags für den Verteidiger eines in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten im Fall des Wohnens in einem externen Pflegeheim; ...

  • Judicialis

    StGB § 67e; ; VV RVG Nr. 4100; ; VV RVG Nr. 4101; ; VV RVG Nr. 4201; ; VV RVG Nr. 4203

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundgebühr im unterbringungsrechtlichen Überprüfungsverfahren, ["Haft"-] Zuschlag bei extramuraler Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unterbringung - Kein Haftzuschlag bei betreutem Wohnen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 31
  • Rpfleger 2009, 110
  • Rpfleger 2009, 49
  • JurBüro 2009, 83
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 29.06.2006 - 4 Ws 76/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehung des gebührenrechtlichen Haftzuschlags;

    Auszug aus KG, 29.08.2008 - 1 Ws 212/07
    Die genannte Vorbemerkung enthält nach ihrem Wortlaut eine generelle, gerade nicht auf den Einzelfall bezogene, zwingende Regelung, die ohne Ausnahmen oder Einschränkungen ihrer Anwendung gilt, so dass es für die Entstehung des Anspruchs auf die Gebühr mit Zuschlag nicht darauf ankommt, ob im Einzelfall aufgrund der Inhaftierung Umstände gegeben sind, die zu konkreten Erschwernissen der Tätigkeit des Rechtsanwalts geführt haben (vgl. KG StraFo 2007, 482; Senat StraFo 2007, 483).
  • KG, 05.09.2007 - 1 Ws 122/07

    Pflichtverteidigergebühr: Entstehung des gebührenrechtlichen Haftzuschlags im

    Auszug aus KG, 29.08.2008 - 1 Ws 212/07
    Die genannte Vorbemerkung enthält nach ihrem Wortlaut eine generelle, gerade nicht auf den Einzelfall bezogene, zwingende Regelung, die ohne Ausnahmen oder Einschränkungen ihrer Anwendung gilt, so dass es für die Entstehung des Anspruchs auf die Gebühr mit Zuschlag nicht darauf ankommt, ob im Einzelfall aufgrund der Inhaftierung Umstände gegeben sind, die zu konkreten Erschwernissen der Tätigkeit des Rechtsanwalts geführt haben (vgl. KG StraFo 2007, 482; Senat StraFo 2007, 483).
  • OLG Schleswig, 06.01.2005 - 1 Ws 443/04

    Anwaltsgebühren bei Vertretung des Untergebrachten im Verfahren über Aussetzung

    Auszug aus KG, 29.08.2008 - 1 Ws 212/07
    Die gesetzliche Vergütung für den Verteidiger eines in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten im Überprüfungsverfahren nach § 67 e StGB richtet sich nach den Nrn. 4200 ff VV RVG (vgl. OLG Schleswig StV 2006, 206; KG NStZ-RR 2005, 127).
  • LG Berlin, 17.08.2007 - 546 StVK 482/06

    Verteidigergebühren: Gebührenrechtlicher Haftzuschlag bei Aufenthalt des

    Auszug aus KG, 29.08.2008 - 1 Ws 212/07
    Denn wenn überhaupt keine Erschwernisse mehr entstehen können, weil der Untergebrachte sich frei bewegen kann, ist die Zuerkennung eines Haftzuschlages nicht gerechtfertigt (ebenso Burhoff StRR 2007, 280).
  • OLG Jena, 30.01.2009 - 1 Ws 29/09

    Haftzuschlag (erhöhte Terminsgebühr des Pflichtverteidigers) bei Aufenthalt des

    Dabei ist eine Abgrenzung anhand des konkreten Lockerungsstatus im Einzelfall praktisch schwer möglich und vom Gesetz auch nicht vorgesehen (KG NStZ-RR 2009, 31 ).

    Davon geht grundsätzlich auch der angefochtene Beschluss aus, kommt aber unter Berücksichtigung der Entscheidung des LG Berlin vom 17.08.2007 (veröffentlicht in AGS 2007, 562 , zitiert nach juris), die durch o.g. Entscheidung des Kammergerichts in NStZ-RR 2009, 31 bestätigt wurde, zur Würdigung, dass hier der Verurteilte im Übergangswohnheim in Bad Klosterlausnitz praktisch auf "freiem Fuße" lebte.

  • OLG Karlsruhe, 25.10.2022 - 2 Ws 273/22

    Gebührenrechtlicher Haftzuschlag für Terminsgebühr des Verteidigers bei Wohnen

    Ob tatsächlich Erschwernisse für den Verteidiger im konkreten Einzelfall entstehen, ist daher nach allgemeiner Auffassung ohne Belang (vgl. Hartung in Hartung/Schons/Enders, RVG 3. Aufl. 2017, Vorbemerkung 4 VV Rn. 44; KG NStZ-RR 2009, 31; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.07.2010 - 5 Ws 120/10 -, BeckRS 2010, 18563; OLG Jena, NStZ-RR 2009, 224; OLG Celle, StraFo 2008, 443-444; OLG Hamm, Beschluss vom 31.12.2007 - 1 Ws 790/07 -, juris).

    Während das OLG Jena in seinem Beschluss vom 30.01.2009 (a.a.O.) einen Haftzuschlag bei Unterbringung des Mandanten in einem Übergangswohnheim zugebilligt hatte, lehnten das Kammergericht Berlin in der Entscheidung vom 29.08.2008 (NStZ-RR 2009, 31) und das OLG Stuttgart in seinem Beschluss vom 20.07.2010 (a.a.O.) die Gewährung des Haftzuschlags im Falle eines in einer sozialpsychiatrisch betreuten Wohneinrichtung Untergebrachten ab, weil er dort keinen erheblichen Einschränkungen in seiner Bewegungsfreiheit unterliege.

  • OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 5 Ws 120/10

    Rechtsanwaltsgebühren im Maßregelvollzug: Haftzuschlag bei Aufenthalt des

    Die Gewährung des Haftzuschlags ist deshalb nicht gerechtfertigt (so auch KG Berlin NStZ-RR 2009, 31).
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