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   OLG Koblenz, 09.12.2009 - 14 W 798/09   

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https://dejure.org/2009,34576
OLG Koblenz, 09.12.2009 - 14 W 798/09 (https://dejure.org/2009,34576)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.12.2009 - 14 W 798/09 (https://dejure.org/2009,34576)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - 14 W 798/09 (https://dejure.org/2009,34576)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten des Antragstellers im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten des Antragstellers im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2010, 146
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.05.2003 - I ZB 38/02

    Prozeßgebühr beim Kostenwiderspruch

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.12.2009 - 14 W 798/09
    Nach allgemeiner Auffassung sind die Kosten einer anwaltlichen Beratung, die nicht dem Führen, sondern der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen, jedenfalls nicht als notwendig i.S. des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO anzusehen (BGH, NJW-RR 2003, 1293 m.z.N.).
  • BGH, 05.11.2008 - I ZB 16/08

    Anwaltsgebühren bei Einreichung einer Schutzschrift und Zurücknahme des Antrags

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.12.2009 - 14 W 798/09
    Dies gilt auch dann, wenn ein mit der Vertretung beauftragter Anwalt in einem erwarteten Eilverfahren etwa durch Hinterlegung einer Schutzschrift tätig wird (BGH vom 5.11.2008 - I ZB 16/08).
  • OLG Hamm, 24.01.2005 - 23 W 368/04

    Voraussetzungen für Entstehen einer Verfahrensgebühr des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.12.2009 - 14 W 798/09
    Denn im einstweiligen Verfügungsverfahren verdient der Rechtsanwalt des Antragsgegners schon dann eine (halbe oder ganze) Verfahrensgebühr, wenn er in Ausführung eines Auftrags, im Eilverfahren mitzuwirken, irgendwie tätig wird (OLG Hamm, JurBüro 2005, 593 ; OLGR Köln 2006, 881).
  • OLG Köln, 31.05.2006 - 17 W 80/06

    Halbe Verfahrensgebühr im Eilverfahren durch Kenntnisnahme des Antrags der

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.12.2009 - 14 W 798/09
    Denn im einstweiligen Verfügungsverfahren verdient der Rechtsanwalt des Antragsgegners schon dann eine (halbe oder ganze) Verfahrensgebühr, wenn er in Ausführung eines Auftrags, im Eilverfahren mitzuwirken, irgendwie tätig wird (OLG Hamm, JurBüro 2005, 593 ; OLGR Köln 2006, 881).
  • BGH, 07.02.2017 - VI ZB 43/16

    Rechtsanwaltsgebühr: Formale Reichweite der Kostengrundentscheidung;

    Für die Prüfung der Frage, ob die Kostengrundentscheidung und damit der prozessuale Kostenerstattungsanspruch die gebührenauslösende Tätigkeit des Rechtsanwalts - im Falle der Terminsgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 RVG VV die auf Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtete außergerichtliche Besprechung - erfasst, ist von Bedeutung, welche Reichweite die konkrete Kostengrundentscheidung formal hat, insbesondere, welche Verfahrensabschnitte sie einschließt (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 2010, 146).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2016 - 20 W 106/15

    Erfallen der Terminsgebühr im einstweiligen Verfügungsverfahren

    Formell erfasst die Kostenentscheidung einer ohne Beteiligung des Antragsgegners ergangenen Ausgangsentscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren nur die bis zu ihrem Erlass entstandenen Kosten (OLG Koblenz, Beschluss vom 09. Dezember 2009 - 14 W 798/09, BeckRS 2009, 88862).
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