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   KG, 13.07.2010 - 27 W 55/10   

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https://dejure.org/2010,34296
KG, 13.07.2010 - 27 W 55/10 (https://dejure.org/2010,34296)
KG, Entscheidung vom 13.07.2010 - 27 W 55/10 (https://dejure.org/2010,34296)
KG, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - 27 W 55/10 (https://dejure.org/2010,34296)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2010, 527
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Berlin, 24.03.2010 - 38 O 455/09
    Auszug aus KG, 13.07.2010 - 27 W 55/10
    wird die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 22.04.2010 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Berlin vom 24.03.2010 - 38 O 455/09 - auf ihre Kosten nach einem Beschwerdewert von 987, 76 EUR zurückgewiesen.
  • BGH, 03.02.2010 - XII ZB 177/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die spätere

    Auszug aus KG, 13.07.2010 - 27 W 55/10
    Mit Einfügung des § 15a Abs. 1 RVG habe der Gesetzgeber klargestellt, dass sich die Anrechnungsvorschrift grundsätzlich nicht im Verhältnis zu Dritten auswirke und damit nur ausnahmsweise in den in § 15a Abs. 2 RVG geregelten Ausnahmen eine Anrechnung vorzunehmen sei ( BGH, Beschluss vom 02.09.2009 - II ZB 35/07 ; Beschluss vom 03.02.2010 - XII ZB 177/09 ; Beschluss vom 11.3.2010 - IX ZB 82/08 ).
  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus KG, 13.07.2010 - 27 W 55/10
    Dabei sei es gleichgültig, ob die Geschäftsgebühr unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder sogar schon beglichen ist ( BGH, Beschluss vom 22.01.2008 - VIII ZB 57/07 ; Beschluss vom 30.04.2008 - III ZB 8/08 ; Beschluss vom 16.07.2008 IV ZB 24/07 ; Beschluss vom 29.9.2009 - X ZB 1/09 ).
  • BGH, 30.04.2008 - III ZB 8/08

    Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus KG, 13.07.2010 - 27 W 55/10
    Dabei sei es gleichgültig, ob die Geschäftsgebühr unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder sogar schon beglichen ist ( BGH, Beschluss vom 22.01.2008 - VIII ZB 57/07 ; Beschluss vom 30.04.2008 - III ZB 8/08 ; Beschluss vom 16.07.2008 IV ZB 24/07 ; Beschluss vom 29.9.2009 - X ZB 1/09 ).
  • BGH, 11.03.2010 - IX ZB 82/08

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr in

    Auszug aus KG, 13.07.2010 - 27 W 55/10
    Mit Einfügung des § 15a Abs. 1 RVG habe der Gesetzgeber klargestellt, dass sich die Anrechnungsvorschrift grundsätzlich nicht im Verhältnis zu Dritten auswirke und damit nur ausnahmsweise in den in § 15a Abs. 2 RVG geregelten Ausnahmen eine Anrechnung vorzunehmen sei ( BGH, Beschluss vom 02.09.2009 - II ZB 35/07 ; Beschluss vom 03.02.2010 - XII ZB 177/09 ; Beschluss vom 11.3.2010 - IX ZB 82/08 ).
  • BGH, 29.09.2009 - X ZB 1/09

    Gebührenanrechnung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus KG, 13.07.2010 - 27 W 55/10
    Dabei sei es gleichgültig, ob die Geschäftsgebühr unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder sogar schon beglichen ist ( BGH, Beschluss vom 22.01.2008 - VIII ZB 57/07 ; Beschluss vom 30.04.2008 - III ZB 8/08 ; Beschluss vom 16.07.2008 IV ZB 24/07 ; Beschluss vom 29.9.2009 - X ZB 1/09 ).
  • BGH, 02.09.2009 - II ZB 35/07

    Notwendigkeit der Festsetzung einer Verfahrensgebühr i.F.d. Entstehens für den

    Auszug aus KG, 13.07.2010 - 27 W 55/10
    Mit Einfügung des § 15a Abs. 1 RVG habe der Gesetzgeber klargestellt, dass sich die Anrechnungsvorschrift grundsätzlich nicht im Verhältnis zu Dritten auswirke und damit nur ausnahmsweise in den in § 15a Abs. 2 RVG geregelten Ausnahmen eine Anrechnung vorzunehmen sei ( BGH, Beschluss vom 02.09.2009 - II ZB 35/07 ; Beschluss vom 03.02.2010 - XII ZB 177/09 ; Beschluss vom 11.3.2010 - IX ZB 82/08 ).
  • BGH, 16.07.2008 - IV ZB 24/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus KG, 13.07.2010 - 27 W 55/10
    Dabei sei es gleichgültig, ob die Geschäftsgebühr unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder sogar schon beglichen ist ( BGH, Beschluss vom 22.01.2008 - VIII ZB 57/07 ; Beschluss vom 30.04.2008 - III ZB 8/08 ; Beschluss vom 16.07.2008 IV ZB 24/07 ; Beschluss vom 29.9.2009 - X ZB 1/09 ).
  • FG Hamburg, 19.11.2015 - 3 KO 226/15

    Kostenrecht - Streitwert für Gewinnfeststellung - Vorverfahrens-Kosten -

    c) Im Kostenfestsetzungsverfahren bedarf es zumindest dann keiner Berufung oder keines Antrags des erstattungspflichtigen Prozessgegners nach § 15a Abs. 2 RVG auf die Anrechnung gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV, wenn - wie hier - beim FG nach § 76 FGO oder beim VG nach § 86 VwGO die Amtsermittlung gilt oder wenn sich sehenden Auges für den Kostenbeamten oder den Kostensenat aus der Akte bzw. dem Kostenfestsetzungsgesuch ergibt, dass die Vorverfahrens-Geschäftsgebühr und die Verfahrensgebühr für die Klage - wie hier - nebeneinander gegen denselben Beklagten geltend gemacht werden (Beschlüsse VG München vom 02.01.2012 M 5 M 10.3266, Juris Rz. 18 m. w. N.; KG vom 13.07.2010 27 W 55/10, JurBüro 2010, 527 m. w. N.; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 21. Aufl., 3 15a Rz. 55 m. w. N.; Enders in Hartung/Schon/Enders, RVG, 2. Aufl., § 15a Rz. 12 a. E.; ferner Jungbauer in Bischof/Jungbauer u. a., RVG, 6. Aufl. § 15a Rz. 36 a. E.).
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