Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 23.08.2010 - 4 W 468/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,24462
OLG Nürnberg, 23.08.2010 - 4 W 468/10 (https://dejure.org/2010,24462)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.08.2010 - 4 W 468/10 (https://dejure.org/2010,24462)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. August 2010 - 4 W 468/10 (https://dejure.org/2010,24462)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,24462) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltskosten: Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren nach einem Prozessvergleich mit Abgeltungsklausel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG wird bei Abschluss eines Prozessvergleichs mit Abgeltungsklausel nur durch Vereinbarung eines bezifferten Einzelbetrages tituliert; Grundsätze zur Titulierung der Geschäftsgebühr i.S.v. § 15a Abs. 2 2. Alt. RVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 15a Abs. 2; RVG -VV Nr. 2300
    Titulierung der Geschäftsgebühr i.S. von § 15a Abs. 2 2. Alt. RVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2010, 582
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.12.2009 - XII ZB 175/07

    Auswirkung der Gebührenanrechnung im Verhältnis zu Dritten im

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.08.2010 - 4 W 468/10
    Da § 15 a RVG somit keine Gesetzesänderung sondern nur eine vom Gesetzgeber gewollte Klarstellung der geltenden Rechtslage darstellt, gilt diese Vorschrift auch für sog. "Altfälle" (BGH Beschluss vom 9. Dezember 2009, XII ZW 175/07, NJW 2010, 1375 ff. = MDR 2010, 471 f).
  • OLG Karlsruhe, 15.04.2010 - 13 W 159/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.08.2010 - 4 W 468/10
    Auch der Senat schließt sich der ganz herrschenden Meinung an, wonach eine als Nebenforderung mit der Hauptsacheklage geltend gemachte vorgerichtliche Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV durch einen Prozessvergleich über die streitgegenständlichen Forderungen mit Abgeltungsklausel nur dann im Sinne des § 15 a Abs. 2 2. Alternative RVG tituliert wird, wenn und soweit die Parteien einen bezifferten Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend vereinbart haben; nicht ausreichend ist, wenn die Parteien zwar die Geschäftsgebühr während der Vergleichsgespräche angesprochen haben, ohne indes hierfür im Vergleich einen bezifferten Betrag anzusetzen (OLG Karlsruhe Beschluss vom 15. April 2010, 13 W 159/09; NJW-Spezial 2010, 379 f.; OLG des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss vom 18. Februar 2010, 2 W 5/2010; JurBüro 2010, 299 f.; OLG Stuttgart Beschluss vom 4. Dezember 2009, 8 W 439/09; FamRZ 2010, 832 f.).
  • OLG Naumburg, 23.02.2010 - 2 W 13/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Reduzierung des Gesamtbetrages wegen Anrechnung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.08.2010 - 4 W 468/10
    Auch der Senat schließt sich der ganz herrschenden Meinung an, wonach eine als Nebenforderung mit der Hauptsacheklage geltend gemachte vorgerichtliche Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV durch einen Prozessvergleich über die streitgegenständlichen Forderungen mit Abgeltungsklausel nur dann im Sinne des § 15 a Abs. 2 2. Alternative RVG tituliert wird, wenn und soweit die Parteien einen bezifferten Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend vereinbart haben; nicht ausreichend ist, wenn die Parteien zwar die Geschäftsgebühr während der Vergleichsgespräche angesprochen haben, ohne indes hierfür im Vergleich einen bezifferten Betrag anzusetzen (OLG Karlsruhe Beschluss vom 15. April 2010, 13 W 159/09; NJW-Spezial 2010, 379 f.; OLG des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss vom 18. Februar 2010, 2 W 5/2010; JurBüro 2010, 299 f.; OLG Stuttgart Beschluss vom 4. Dezember 2009, 8 W 439/09; FamRZ 2010, 832 f.).
  • OLG Stuttgart, 04.12.2009 - 8 W 439/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.08.2010 - 4 W 468/10
    Auch der Senat schließt sich der ganz herrschenden Meinung an, wonach eine als Nebenforderung mit der Hauptsacheklage geltend gemachte vorgerichtliche Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV durch einen Prozessvergleich über die streitgegenständlichen Forderungen mit Abgeltungsklausel nur dann im Sinne des § 15 a Abs. 2 2. Alternative RVG tituliert wird, wenn und soweit die Parteien einen bezifferten Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend vereinbart haben; nicht ausreichend ist, wenn die Parteien zwar die Geschäftsgebühr während der Vergleichsgespräche angesprochen haben, ohne indes hierfür im Vergleich einen bezifferten Betrag anzusetzen (OLG Karlsruhe Beschluss vom 15. April 2010, 13 W 159/09; NJW-Spezial 2010, 379 f.; OLG des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss vom 18. Februar 2010, 2 W 5/2010; JurBüro 2010, 299 f.; OLG Stuttgart Beschluss vom 4. Dezember 2009, 8 W 439/09; FamRZ 2010, 832 f.).
  • OLG Naumburg, 18.02.2010 - 2 W 5/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Stichtag für die Anwendbarkeit der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.08.2010 - 4 W 468/10
    Auch der Senat schließt sich der ganz herrschenden Meinung an, wonach eine als Nebenforderung mit der Hauptsacheklage geltend gemachte vorgerichtliche Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV durch einen Prozessvergleich über die streitgegenständlichen Forderungen mit Abgeltungsklausel nur dann im Sinne des § 15 a Abs. 2 2. Alternative RVG tituliert wird, wenn und soweit die Parteien einen bezifferten Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend vereinbart haben; nicht ausreichend ist, wenn die Parteien zwar die Geschäftsgebühr während der Vergleichsgespräche angesprochen haben, ohne indes hierfür im Vergleich einen bezifferten Betrag anzusetzen (OLG Karlsruhe Beschluss vom 15. April 2010, 13 W 159/09; NJW-Spezial 2010, 379 f.; OLG des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss vom 18. Februar 2010, 2 W 5/2010; JurBüro 2010, 299 f.; OLG Stuttgart Beschluss vom 4. Dezember 2009, 8 W 439/09; FamRZ 2010, 832 f.).
  • OLG Bamberg, 23.10.2013 - 1 W 40/13

    Prozessvergleich mit Abgeltungsklausel - Kostenfestsetzung - Vorgerichtliche

    Nach der ganz herrschenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, wird eine als Nebenforderung mit der Hauptsacheklage geltend gemachte vorgerichtliche Geschäftsgebühr durch einen Prozessvergleich mit Abgeltungsklausel jedenfalls nur dann im Sinne des § 15 a Abs. 2 Alt. 2 RVG tituliert, wenn und soweit die Parteien einen bezifferten Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend vereinbart haben (vgl. beispielhaft OLG Celle a.a.O.; OLG München MDR 2009, 1417; OLG Nürnberg JurBüro 2010, 582; OLG Karlsruhe NJW-Spezial 2010, 379; OLG Köln NJW-Spezial 2010, 604; OLG Stuttgart JurBüro 2010, 584; OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2010, Az. 25 W 113/10 - juris; OLG Oldenburg JurBüro 2011, 85).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht