Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.11.2010

Rechtsprechung
   BGH, 14.10.2010 - V ZB 112/10   

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https://dejure.org/2010,12249
BGH, 14.10.2010 - V ZB 112/10 (https://dejure.org/2010,12249)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2010 - V ZB 112/10 (https://dejure.org/2010,12249)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - V ZB 112/10 (https://dejure.org/2010,12249)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei unerkannt fehlgeschlagener Faxübermittlung des ersten Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei unerkannt fehlgeschlagener Faxübermittlung des ersten Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertretenmüssen eines Fristversäumnisses wegen Nichterkennbarkeit des Misslingens des einzigen Versuches zur Wahrung einer Frist

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei unerkannt fehlgeschlagener Faxübermittlung des ersten Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei unerkannt fehlgeschlagener Faxübermittlung des ersten Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertretenmüssen eines Fristversäumnisses wegen Nichterkennbarkeit des Misslingens des einzigen Versuches zur Wahrung einer Frist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in Berufungsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2011, 222
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.07.2007 - IV ZR 132/06

    Pflicht des Vorsitzenden des Berufungsgerichts zur Mitteilung der Ablehnung einer

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 112/10
    Da sie am letzten Tag der Frist erfolgte und mit deren Bewilligung zu rechnen war, bedurfte es keiner weiteren Nachfrage bei Gericht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - IV ZR 132/06, MDR 2008, 41).
  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 112/10
    Diesen Fehler hat der Kläger hier aber deshalb nicht zu vertreten, weil er für die Versäumung der Frist nicht ursächlich war (vgl. Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03, NJW-RR 2004, 1217, 1218; vom 19. Februar 2009 - V ZB 168/08, juris Rn. 15).
  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 32/08

    Verschulden an der Versäumung einer Frist bei Erkrankung des

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 112/10
    aa) Der Kläger durfte die Begründungsfrist bis zum letzten Tag ausschöpfen (Senat, Beschluss vom 18. September 2008 - V ZB 32/08, NJW 2008, 3571 Rn. 7).
  • BGH, 24.11.2009 - VI ZB 69/08

    Überwachung des Ablaufs einer Berufungsbegründungsfrist bei einem gestellten

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 112/10
    Das darf vielmehr erst geschehen, wenn die Frist auch tatsächlich verlängert wird (Beschluss vom 24. November 2009 - VI ZB 69/08, MDR 2010, 401).
  • BGH, 29.06.2010 - VI ZA 3/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unvollständige Übermittlung eines

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 112/10
    Vielmehr durfte der Kläger davon ausgehen, dass alles Erforderliche veranlasst war (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - VI ZA 3/09, NJW 2010, 3101 Rn. 8).
  • BGH, 19.02.2009 - V ZB 168/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 112/10
    Diesen Fehler hat der Kläger hier aber deshalb nicht zu vertreten, weil er für die Versäumung der Frist nicht ursächlich war (vgl. Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03, NJW-RR 2004, 1217, 1218; vom 19. Februar 2009 - V ZB 168/08, juris Rn. 15).
  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 42/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Begründung des

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 112/10
    Er durfte nämlich damit rechnen, dass diesem Antrag zumindest dem Grunde nach entsprochen werden würde, weil es sein erster Verlängerungsantrag war und der Hinweis auf die Arbeitsbelastung seiner Prozessbevollmächtigten ausreichend war (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 42/10, juris Rn. 10 f.).
  • BGH, 14.03.2001 - XII ZR 51/99

    Übermittlung der Berufungsbegründung per Telefax

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 112/10
    Die fehlende Angabe der Absendernummer und die angegebene Sendezeit von 0 Sekunden geben aber keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Antrag (elektronisch) vollständig eingegangen und nur nicht (ordnungsgemäß) ausgedruckt war (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2001 - XII ZR 51/99, NJW 2001, 1581, 1582).
  • BGH, 01.03.2016 - VIII ZB 57/15

    Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Wiedereinsetzung in die versäumte

    Trägt der Sendebericht den Vermerk "OK", kann es einem am Verfahren Beteiligten nicht als schuldhaftes Verhalten angelastet werden, wenn es bei dem elektronischen Übertragungsvorgang dennoch zu - nicht aus dem Sendeprotokoll ersichtlichen - Fehlern kommt (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2006, XI ZB 4/05, NJW 2006, 1518 Rn. 15 mwN; vom 11. Dezember 2013, XII ZB 229/13, NJW-RR 2014, 316 Rn. 6 und vom 14. Oktober 2010, V ZB 112/10, juris Rn. 8).

    Dagegen hat es sich nicht mit der Frage befasst, ob eingegangene Daten im Empfangsgerät gespeichert worden und noch abrufbar vorhanden gewesen sind (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 28. März 2001 - XII ZB 100/00, VersR 2002, 1045 unter II 1; vgl. ferner Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 112/10, juris Rn. 5).

    Trägt der Sendebericht den Vermerk "OK", kann es einem am Verfahren Beteiligten nicht als schuldhaftes Verhalten angelastet werden, wenn es bei dem elektronischen Übertragungsvorgang dennoch zu - nicht aus dem Sendeprotokoll ersichtlichen - Fehlern kommt (BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2006 - XI ZB 4/05, NJW 2006, 1518 Rn. 15 mwN; vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 229/13, aaO Rn. 6; vom 14. Oktober 2010 - V ZB 112/10, aaO Rn. 8).

    Bestätigt das Sendeprotokoll des verwendeten Telefaxgerätes durch den Vermerk "OK", gibt es für den Absender regelmäßig keine tragfähigen Anhaltspunkte, dass die Übermittlung dennoch fehlgeschlagen sein könnte, noch hat er Anlass, sich beim Berufungsgericht über den Eingang des Telefaxes zu erkundigen (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 112/10, aaO mwN).

  • SG Augsburg, 14.12.2017 - S 11 AS 1200/17

    Fax-Sendebericht stellt allein keinen (Anscheins-)Beweis für den Zugang eines

    "(..) Trägt der Sendebericht den Vermerk "OK", kann es einem am Verfahren Beteiligten nicht als schuldhaftes Verhalten angelastet werden, wenn es bei dem elektronischen Übertragungsvorgang dennoch zu - nicht aus dem Sendeprotokoll ersichtlichen - Fehlern kommt (BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2006 - XI ZB 4/05, NJW 2006, 1518 Rn. 15 mwN; vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 229/13, a.a.O. Rn. 6; vom 14. Oktober 2010 - V ZB 112/10, a.a.O. Rn. 8).

    Bestätigt das Sendeprotokoll des verwendeten Telefaxgerätes durch den Vermerk "OK", gibt es für den Absender regelmäßig keine tragfähigen Anhaltspunkte, dass die Übermittlung dennoch fehlgeschlagen sein könnte, noch hat er Anlass, sich beim Berufungsgericht über den Eingang des Telefaxes zu erkundigen (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 112/10, a.a.O m.w.N).".

  • VG Magdeburg, 08.03.2017 - 9 A 890/16

    Stadt Haldensleben

    Trägt der Sendebericht den Vermerk "OK", kann es einem am Verfahren Beteiligten nicht als schuldhaftes Verhalten angelastet werden, wenn es bei dem elektronischen Übertragungsvorgang dennoch zu - nicht aus dem Sendeprotokoll ersichtlichen - Fehlern kommt (vgl. BGH, Beschlüsse v. 17.01.2006 - XI ZB 4/05 -, m. w. N; v. 11.12.2013 - XII ZB 229/13 - v. 14.10.2010 - V ZB 112/10 - v. 01.03.2016 - VIII ZB 57/15 - alle juris).
  • LAG Köln, 28.10.2021 - 8 Sa 431/21

    OK-Vermerk kein Beweis für Zugang eines Faxes; Nachweis des Widerrufs eines

    Der Kläger trägt unter Heranziehung mehrerer Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH 01.02.2011 - V ZB 33/00; 11.12.2013 - XII ZB 229/13; 08.04.2014 - VI ZB 1/13; 17.01.2006 - XI ZB 4/05; 14.10.2010 - V ZB 112/10) vor: Er habe mit der Übersendung des Telefaxes am 22.12.2020 alles Erforderliche getan.
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Rechtsprechung
   BGH, 18.11.2010 - I ZB 62/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15660
BGH, 18.11.2010 - I ZB 62/10 (https://dejure.org/2010,15660)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2010 - I ZB 62/10 (https://dejure.org/2010,15660)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2010 - I ZB 62/10 (https://dejure.org/2010,15660)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 520 Abs 2 ZPO, § 522 Abs 1 ZPO
    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes - Telefax-Signale

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 520 Abs 2 ZPO, § 522 Abs 1 ZPO
    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes - Telefax-Signale

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes als Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes - Telefax-Signale

  • ra.de
  • rewis.io

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes - Telefax-Signale

  • rechtsportal.de

    Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes als Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 80 (Ls.)
  • JurBüro 2011, 222
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

    Auszug aus BGH, 18.11.2010 - I ZB 62/10
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist geklärt, dass es für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes allein darauf ankommt, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind und dass sich dieser Zeitpunkt mit der Einzelverbindungsübersicht des Telefaxgerätes zuverlässig bestimmen lässt (BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214 Rn. 18).
  • BFH, 18.03.2014 - VIII R 9/10

    Keine wirksame Bekanntgabe einer im Wege des sog. Ferrari-Fax-Verfahrens

    Vielmehr ist die Schriftform --im Gegensatz zu der fristwahrenden Wirkung von elektronisch eingelegten Rechtsbehelfen bereits bei elektronischer Speicherung (BGH-Beschlüsse vom 25. April 2006 IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214, Rz 18; vom 8. Mai 2007 VI ZB 74/06, NJW 2007, 2045, Rz 12; vom 15. September 2009 XI ZB 29/08, juris, Rz 16; vom 18. November 2010 I ZB 62/10, juris, Rz 5; vom 17. April 2012 XI ZB 4/11, juris; Beschluss des OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. August 2012 U 32/12, MDR 2013, 55)-- erst mit dem Ausdruck des gespeicherten Dokuments erfüllt (BGH-Beschlüsse in BGHZ 167, 214, Rz 21; in NJW 2008, 2649, Rz 11, und in NJW-RR 2009, 357, Rz 8).
  • OLG Koblenz, 15.04.2013 - 12 U 1437/12

    Droht der Ablauf einer Frist vor Gericht, kann eine Sekunde entscheidend sein -

    a) Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es darauf an, ob die gesendeten Signale bei Ablauf des letzten Tages der Frist am Telefax-Gerät des Gerichts vollständig empfangen, d.h. komplett gespeichert worden sind (vgl. BGH NJW 2006, 2263; NJW 2007, 2045; JurBüro 2011, 222; OLG Nürnberg NJW-RR 2012, 1149; OLG Naumburg MDR 2013, 55; Greger in: Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 167 Rn. 9).
  • OLG Nürnberg, 30.05.2012 - 12 U 2453/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per

    31 2. Für die Beurteilung der Rechtszeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind (BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214; Beschluss vom 18.11.2010 - I ZB 62/10, JurBüro 2011, 222 - Telefax-Signale; Beschluss vom 07.07.2011 - I ZB 62/10, HFR 2012, 94 - Faxzugang; BFH, Beschluss vom 25.11.2003 - VII R 9/03, BFH/NV 2004, 519; Beschluss vom 19.12.2007 - VII B 111/07), wobei der Eingang bis 24.00 Uhr des letzten Tages der Frist erfolgen muss; der Schriftsatz muss somit vor Beginn des Folgetages 00:00 Uhr eingegangen sein und damit - weil zwischen 24:00 Uhr und 00:00 Uhr keine, auch keine logische Sekunde existiert - vor Ablauf von 23:59 Uhr.
  • OLG Naumburg, 27.08.2012 - 12 U 32/12

    Berufungsbegründungsfrist: Rechtzeitigkeit einer per Telefax übermittelten

    Entscheidend ist vielmehr, ob die gesendeten Signale bei Ablauf des letzten Tages der Frist vollständig empfangen, d.h. komplett gespeichert worden sind (z. B. BGHZ 167, 214; BGH NJW 2007, 2045; BGH WM 2009, 331; BGH BRAK-Mitt 2010, 25; BGH JurBüro 2011, 222; BGH GRUR-RR 2011, 344; BGH, Beschluss vom 17. April 2012, XI ZB 4/11; Greger in Zöller, Rdn. 9 zu § 167 ZPO und Rdn. 2 vor § 230 ZPO).
  • BGH, 17.04.2012 - XI ZB 4/11

    Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung hinsichtlich der Nichtwahrung einer

    b) Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale bei Ablauf des letzten Tages der Frist - hier also am 22. November 2010 bis 24: 00 Uhr - vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen, d. h. gespeichert worden sind (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2006 - IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214 Rn. 18, vom 8. Mai 2007 - VI ZB 74/06, NJW 2007, 2045 Rn. 12, vom 15. September 2009 - XI ZB 29/08, juris Rn. 16 und vom 18. November 2010 - I ZB 62/10, juris Rn. 5).
  • KG, 07.07.2015 - 4 U 175/13

    Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung: Rechtzeitigkeit des

    Für die Beurteilung der Rechtszeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind (BGH, Beschluss vom 07. Juli 2011 - I ZB 62/10, HFR 2012, 94-95, Rn. 3; BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - I ZB 62/10, JurBüro 2011, 222, Rn. 5; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - IV ZB 20/05, NJW 2006, 2263-2266, Rn. 18; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 12 U 2453/11, NJW-RR 2012, 1149-1150, Rn. 31 nach juris), wobei der Eingang bis 24.00 Uhr des letzten Tages der Frist erfolgen muss; der Schriftsatz muss somit vor Beginn des Folgetages 00:00 Uhr eingegangen sein und damit - weil zwischen 24:00 Uhr und 00:00 Uhr keine, auch keine logische Sekunde existiert - vor Ablauf von 23:59 Uhr.
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