Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 24.01.2011

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.02.2011 - 8 WF 7/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13726
OLG Stuttgart, 07.02.2011 - 8 WF 7/11 (https://dejure.org/2011,13726)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.02.2011 - 8 WF 7/11 (https://dejure.org/2011,13726)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - 8 WF 7/11 (https://dejure.org/2011,13726)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Scheidungssache: Erstattung vorgeschossener Gerichtsgebühren des Veranlassungsschuldners durch den Entscheidungsschuldner nach bewilligter Prozess-/Verfahrenskostenhilfe; Beschränkung der Regelung über die Gesamtschuldnerkostenhaftung auf die ratenfreie Bewilligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit eines Gerichtskostenvorschusses bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe für den Entscheidungsschuldner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit eines Gerichtskostenvorschusses bei Bewilligung von Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe für den Entscheidungsschuldner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Gerichtskosten im Scheidungsverfahren - kein Ausgleich, wenn der Antragsgegner VKH hat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1324
  • JurBüro 2011, 264
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Naumburg, 03.08.2011 - 2 W 77/10

    Gerichtskostenhaftung: Inanspruchnahme eines anderen Kostenschuldners bei

    Der Klägerin als Veranlassungsschuldnerin i.S. von § 22 Abs. 1 Nr. 1 GKG steht zwar gegen die Beklagte zu 2) als Entscheidungsschuldnerin kein Anspruch auf Erstattung von Gerichtskostenvorschüssen im Rahmen der Kostenfestsetzung zu (so auch OLG Stuttgart, Beschluss v. 07.02.2011, 8 WF 7/11 - JurBüro 2011, 264, hier zitiert nach juris), wohl aber gegen die Landeskasse als Anspruch auf Kostenrückerstattung nach § 31 Abs. 3 S. 1 GKG.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.01.2011 - I-17 W 11/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21721
OLG Köln, 24.01.2011 - I-17 W 11/11 (https://dejure.org/2011,21721)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.01.2011 - I-17 W 11/11 (https://dejure.org/2011,21721)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Januar 2011 - I-17 W 11/11 (https://dejure.org/2011,21721)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 21 O 85/10
  • OLG Köln, 24.01.2011 - I-17 W 11/11

Papierfundstellen

  • JurBüro 2011, 264
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 03.04.1998 - 2 WF 25/98

    Kostenfestsetzungsbeschluß; Sachverständigengutachten; Zugewinnausgleich; Kosten,

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2011 - 17 W 11/11
    Dies ergibt sich aus dem auch im Kostenfestsetzungsverfahren anwendbaren Rechtsgedanken von Treu und Glauben, § 242 BGB, und der Pflicht zur Schadensminderung, § 254 Abs. 2 BGB (OLG Schleswig JB 1983, 1089; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 175).
  • BAG, 14.11.2007 - 3 AZB 36/07

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten - Notwendigkeit zur zweckentsprechenden

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2011 - 17 W 11/11
    Jeder Partei obliegt es, die Kosten ihrer Prozessführung so gering zu halten, wie sich dies mit der vollen Wahrung ihrer rechtlichen Belange vereinbaren lässt (BGH NJW 2003, 1140; 2007, 1160; BAG NJW 2008, 1340).
  • OVG Hamburg, 22.11.2006 - 3 Bs 257/06

    Vorläufiger Rechtsschutz - zur Aberkennung des Rechts, von einer polnischen

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2011 - 17 W 11/11
    Jeder Partei obliegt es, die Kosten ihrer Prozessführung so gering zu halten, wie sich dies mit der vollen Wahrung ihrer rechtlichen Belange vereinbaren lässt (BGH NJW 2003, 1140; 2007, 1160; BAG NJW 2008, 1340).
  • BGH, 02.11.2011 - XII ZB 458/10

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr in Verfahren mit mündlicher Verhandlung auf

    Die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts gelten "von Rechts wegen als zweckentsprechende Kosten der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung" (BGH Beschlüsse vom 4. Februar 2003  XI ZB 21/02 - NJW 2003, 1532 und vom 26. April 2005 - X ZB 17/04 - NJW 2005, 2317; Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 32. Aufl. § 91 Rn. 19; MünchKommZPO/Giebel 3. Aufl. § 91 Rn. 47 mwN auch zur Gegenauffassung; aA OLG Köln JurBüro 2011, 264; HK-ZPO/Gierl 4. Aufl. § 91 Rn. 40).
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