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   LG Osnabrück, 31.07.2008 - 9 T 521/08   

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https://dejure.org/2008,36318
LG Osnabrück, 31.07.2008 - 9 T 521/08 (https://dejure.org/2008,36318)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 31.07.2008 - 9 T 521/08 (https://dejure.org/2008,36318)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 9 T 521/08 (https://dejure.org/2008,36318)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2008, 600
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Flensburg, 07.06.2002 - 5 T 67/02
    Auszug aus LG Osnabrück, 31.07.2008 - 9 T 521/08
    LG Flensburg, Beschluss vom 07.06.2007, 5 T 67/02.
  • LG Münster, 05.01.2000 - 5 T 1173/99

    Gebührenfestsetzung bei Beratungshilfe - Eine oder mehrere Angelegenheiten

    Auszug aus LG Osnabrück, 31.07.2008 - 9 T 521/08
    Die Annahme einer einheitlichen Angelegenheit steht dabei die Anzahl von erteilten bzw. gleichzeitig mit dem Festsetzungsantrag nachträglich gewährter Berechtigungsscheine nicht entgegen (vgl. insoweit schon LG Münster, Beschluss vom 05.01.2000, RPfl 2000, 281).
  • OLG Oldenburg, 04.01.2010 - 12 W 190/09

    Vergütung des Rechtsanwalts bei Beratungshilfe für mehrere Angelegenheiten

    Entgegen der überwiegend in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassung (LG Osnabrück, JurBüro 2008, 600 [LG Osnabrück 31.07.2008 - 9 T 521/08] f; LG Mönchengladbach, AGS 2003, 76; LG Münster JurBüro 1990, 333; LG Tübingen, RPfl 1986, 239; LG Kleve, JurBüro 1986, 1384; LG Stuttgart, JurBüro 1986, 1519; LG Berlin, JurBüro 1985, 1667; LG Bonn AnwBl 1985, 109; LG Wuppertal, JurBüro 1985, 1426; LG Dortmund RPfl 1984, 478; LG Dortmund, AnwBl. 1985, 334; Hansens, JurBüro 1987, 23 ff; Greißinger, AnwBl.1996, 606ff; ders. NJW 1985, 1671, 1676; Mümmler, Anm. zu LG Münster JurBüro 1983, 1894, ebenda; ders. JurBüro 1984, 1125 ff; Mayer in: Gerold/Schmidt, Nr. 2500-2508 VV, Rdnr.14; Herget, Anm. zu Köln, MDR 1985, 944, dort S. 945; a.A. Hohnheiser-Mack/Most, Anmerkungen zu LG Stuttgart, JurBüro 1986, 1519, dort 1520 ff; LG Köln, JurBüro 1985, 1423) hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle im Verfahren über die Festsetzung von Vergütung bei Gewährung von Beratungshilfe grundsätzlich nicht zu prüfen, wie viele Angelegenheiten im Sinne des § 15 RVG vorliegen.
  • OLG Köln, 11.05.2010 - 17 W 47/10

    Höhe der Anwaltsvergütung im Rahmen der Beratungshilfe im Zusammenhang mit der

    Wie der erkennende Senat in der von dem Beteiligten zu 2. in Bezug genommenen Entscheidung vom 04.01.2010 im Anschluss an die Rechtsprechung des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 09.02.2009, 16 Wx 252/08) bereits ausgeführt hat, ist die Anzahl der erteilten Berechtigungsscheine für die Zahl der "Angelegenheiten" grundsätzlich ohne Bedeutung (vgl. auch LG Osnabrück, Beschluss vom 31.07.2008, 9 T 521/08, BeckRS 2009, 07516), da die Bewertung der im Berechtigungsschein als solche bezeichneten "Angelegenheit" in gebührenrechtlicher Hinsicht nicht dem Rechtspfleger im Bewilligungsverfahren obliegt, sondern der späteren Beurteilung im nachfolgenden Vergütungsfestsetzungsverfahren vorbehalten ist.
  • AG Eisleben, 08.09.2011 - 25 II 2401/10

    Beratungshilfe: Verschiedene Angelegenheiten im Bereich des Familienrechts

    Vielmehr hat es in eigener Verantwortung zu überprüfen, welche konkreten Angelegenheiten sich aus dem Begehren des Rechtsuchenden ergeben (vgl. aktuell etwa LG Osnabrück, Beschl. v. 31.07.08, Az.: 9 T 521/08 m.w.N. - zitiert aus juris).
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