Rechtsprechung
BGH, 14.07.2011 - V ZB 237/10 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
ZPO § 88 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 88 Abs 1 ZPO
Rüge der Unwirksamkeit einer Vollmacht im Kostenfestsetzungsverfahren - IWW
- Wolters Kluwer
Erneutes in Frage stellen der Wirksamkeit einer Vollmacht im Kostenfestsetzungsverfahren mit derselben Begründung nach Verneinung eines Vollmachtsmangels durch das Prozessgericht
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Einwendungen gegen Beauftragung einer Anwaltssozietät durch Wohnungsverwalter im Kostenfestsetzungsverfahren
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Vollmachtswirksamkeit - Rüge
- Betriebs-Berater
Prüfung eines Mangels der Vollmacht durch das Prozessgericht
- rewis.io
Rüge der Unwirksamkeit einer Vollmacht im Kostenfestsetzungsverfahren
- ra.de
- rewis.io
Rüge der Unwirksamkeit einer Vollmacht im Kostenfestsetzungsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 88 Abs. 1
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - WEG-Verwalter beauftragt Rechtsanwalt: Vollmacht?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wirksamkeit der Vollmacht im Kostenfestsetzungsverfahren
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Prüfung eines Mangels der Prozessvollmacht durch das Prozessgericht
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Prüfung eines Mangels der Vollmacht durch das Prozessgericht
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Rüge mangelnder Vollmacht
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mangelnde Prozessvollmacht wird verneint: Rechtsmittel ist die Berufung! (IMR 2011, 477)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2011, 3722
- FamRZ 2011, 1791
- BB 2011, 2370
- JurBüro 2012, 31
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.11.2006 - IV ZB 18/06
Prüfung materiell-rechtlicher Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren
Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 237/10
Die Beurteilung des für die Hauptsache zuständigen Gerichts bleibt dann - vorbehaltlich einer Überprüfung durch die höhere Instanz - für die weiteren Prozesshandlungen des Bevollmächtigten maßgeblich und kann deshalb im Kostenfestsetzungsverfahren, welches einen Teil des Rechtsstreits bildet (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2006 - IV ZB 18/06, NJW-RR 2007, 422 Rn. 8), nicht mit derselben Begründung erneut in Frage gestellt werden (vgl. BVerwG, AnwBl 1987, 236; KG, JurBüro 2008, 316, 317; LG Bonn, AnwBl 1983, 518, 519). - KG, 25.02.2008 - 2 W 152/07
Kostenfestsetzungsverfahren: Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Wirksamkeit …
Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 237/10
Die Beurteilung des für die Hauptsache zuständigen Gerichts bleibt dann - vorbehaltlich einer Überprüfung durch die höhere Instanz - für die weiteren Prozesshandlungen des Bevollmächtigten maßgeblich und kann deshalb im Kostenfestsetzungsverfahren, welches einen Teil des Rechtsstreits bildet (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. November 2006 - IV ZB 18/06, NJW-RR 2007, 422 Rn. 8), nicht mit derselben Begründung erneut in Frage gestellt werden (vgl. BVerwG, AnwBl 1987, 236; KG, JurBüro 2008, 316, 317; LG Bonn, AnwBl 1983, 518, 519). - OLG Düsseldorf, 02.09.1982 - 10 W 66/82
Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 237/10
Die Beurteilung des für die Hauptsache zuständigen Gerichts bleibt dann - vorbehaltlich einer Überprüfung durch die höhere Instanz - für die weiteren Prozesshandlungen des Bevollmächtigten maßgeblich und kann deshalb im Kostenfestsetzungsverfahren, welches einen Teil des Rechtsstreits bildet (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. November 2006 - IV ZB 18/06, NJW-RR 2007, 422 Rn. 8), nicht mit derselben Begründung erneut in Frage gestellt werden (vgl. BVerwG, AnwBl 1987, 236; KG, JurBüro 2008, 316, 317; LG Bonn, AnwBl 1983, 518, 519). - OLG Hamm, 17.01.2005 - 23 W 324/04
Prüfung der Prozessvollmacht für das Kostenfestsetzungsverfahren
Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 237/10
Gemäß § 88 ZPO kann der Mangel der Vollmacht eines Prozessbevollmächtigten von dem Gegner zwar in jeder Lage des Rechtsstreits und damit grundsätzlich auch noch im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden (vgl. OLG Hamm, OLGR 2005, 385, 386; OLG Bamberg, JurBüro 1977, 1439, 1440;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 88 Rn. 2;… MünchKomm-ZPO/v. Mettenheim, 3. Aufl., § 88 Rn. 6;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 88 Rn. 2).
- OLG Frankfurt, 16.01.2024 - 18 W 120/23
Formwirksamer Kostenfestsetzungsantrag in elektronischer Form
Zudem ist vorliegend zu berücksichtigen, dass es sich bei einem Kostenfestsetzungsverfahren um einen Teil des Rechtsstreits handelt (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 237/10, Rn. 7, juris), was ebenso dafür spricht, den Kostenfestsetzungsantrag wie sonstige Anträge und Erklärungen zu behandeln und § 130d S. 1 ZPO unterfallen zu lassen. - KG, 12.01.2024 - 1 Ws 122/23
Kostenfestsetzungsverfahren, Vollmacht des Rechtsanwalts, elektronisches …
Zu den nach § 464b Satz 3 StPO im Kostenfestsetzungsverfahren entsprechend anzuwendenden Vorschriften der Zivilprozessordnung gehören auch die für alle Verfahrensarten gültigen grundsätzlichen Bestimmungen über Prozessbevollmächtigte und Beistände in den §§ 78-90 ZPO (vgl. BGH NJW 2011, 3722 m.w.N.). - KG, 12.04.2021 - 19 W 1008/20
Vollmacht zum Kostenfestsetzungsantrag bei Veränderungen im Anwaltsbüro
Es werde insoweit auf eine Entscheidung des OLG Jena vom 21.4.2020 (Az. 7 W 73/20, von den Beschwerdeführern in Kopie eingereicht) und des BGH vom 20.11.2006 (Az IV ZB 18/06) und 14.7.2011 (Az. V ZB 237/10) Bezug genommen.Die Rüge ist dann allerdings beschränkt auf die Frage der Berechtigung, einen Kostenfestsetzungsantrag für die Partei zu stellen (BGH, Beschluss v. 14.7.2011, V ZB 237/10 Rn. 6).
Die Beurteilung des für die Hauptsache zuständigen Gerichts bleibt dann für die weiteren Prozesshandlungen des Bevollmächtigten maßgeblich und kann deshalb im Kostenfestsetzungsverfahren, welches einen Teil des Rechtsstreits bildet, nicht mit derselben Begründung erneut in Frage gestellt werden (BGH v. 14.7.2011, V ZB 237/10, Rn. 7;… BeckOK ZPO/Piekenbrock, § 88 ZPO, Rn. 11;… Müko-Toussaint, ZPO 6. A., § 88 Rn. 5 in Fn. 18;… BeckOK ZPO/Jaspersen, § 103 ZPO Rn. 26;… Müko-Schulz, ZPO 6. A., § 104 Rn. 21;… Saenger/Ullrich/Siebert-Nickel, ZPO, Kommentierte Prozessformulare, 4. A., § 88 ZPO Rn. 2;… Zöller-Herget, ZPO 33. A., § 104 ZPO Rn. 21.101).
- OLG Stuttgart, 08.05.2014 - 8 W 167/14
Rechtsanwaltsvergütung: Verfahrensgebühr in Erbscheinsbeschwerdeverfahren
Der BGH hat mit Beschluss vom 14. Juli 2011, Az. V ZB 237/10, in juris (m.w.N.), festgestellt, dass gemäß § 88 ZPO der Mangel der Vollmacht eines Prozessbevollmächtigten von dem Gegner zwar in jeder Lage des Rechtsstreits und damit grundsätzlich auch noch im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden kann. - OLG Hamm, 20.09.2021 - 4 W 49/20
Beschwerde gegen eine Wertfestsetzung und Zurückweisung eines Antrags auf …
Gemäß § 88 ZPO kann der Mangel der Vollmacht eines Prozessbevollmächtigten von dem Gegner zwar in jeder Lage des Rechtsstreits geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - V ZB 237/10 m.w.N.). - KG, 13.07.2023 - 8 W 37/23 Auch die Kosten(grund)entscheidung wird von der Frage, ob die Antragsgegnerin wirksam vertreten ist, hier nicht erfasst (vgl. auch BGH NJW 2011, 3722 Rn 6), weil die Antragstellerin die Kosten des erfolglosen Beschwerdeverfahrens ohne weiteres nach § 97 Abs. 1 ZPO zu tragen hat.